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Anlage 16<br />

5.2 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Schönes-Wochenende-Tickets sind<br />

Fahrausweise erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb<br />

der Geltungsdauer erreicht wird.<br />

130<br />

Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Schönes-Wochenende-Tickets<br />

sind Fahrausweise erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof,<br />

der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.<br />

6. Tickets, Preise, Verkauf<br />

Der Preis pro Schönes-Wochenende-Ticket beträgt bei Verkauf über sonstige<br />

Verkaufsstellen, Fahrausweisautomaten und über Internet 40,00 € und im personenbedienten<br />

Verkauf der DB AG 42,00 €.<br />

7. Züge, Wagenklasse<br />

Schönes-Wochenende-Tickets werden nur für die 2. Klasse ausgegeben, ein<br />

Übergang in die 1. Klasse ist ausgeschlossen.<br />

8. Rückgabe, Umtausch, Erstattung<br />

8.1 Erstattung und Umtausch von Schönes-Wochenende-Ticket sind grundsätzlich<br />

ausgeschlossen.<br />

8.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007<br />

handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen<br />

für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr).<br />

8.3 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007<br />

gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2<br />

der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).<br />

8.4 Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem<br />

Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein<br />

Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges<br />

aufgrund § 17 Abs. 1 NR. 1 EVO i.V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.<br />

9. Mitnahme von Fahrrädern<br />

9.1 Für die Mitnahme eines Fahrrads gem. Nr. 8 der Beförderungsbedingungen für<br />

Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr)<br />

in Zügen der Produktklasse C des DB Konzerns ist grundsätzlich eine Fahrradtageskarte<br />

zu erwerben.<br />

9.2 Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise<br />

kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in bestimmten Bundesländern, Regionen,<br />

Landkreisen oder Gemeinden. Für die Fahrradmitnahme in Verkehrsverbünden<br />

gelten die Tarifbestimmungen der Verbünde.<br />

9.3 Für die Fahrradmitnahme im <strong>VRS</strong> gilt Punkt 9.5 der Beförderungsbedingungen<br />

Nahverkehr NRW.<br />

Anlage 16 – Schönes-Wochenende-Ticket Stand: 01.08.2012

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