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Anlage 22<br />

meinde. Für Fahrten, die die Verbundraumgrenze überschreiten, ist eine Kurzstrecke<br />

vorgeschaltet.<br />

3.3 Kurzstrecke<br />

Die Kurzstrecke besteht grundsätzlich aus 4 Haltestellenabständen (Einstiegshaltestelle<br />

plus 4 Haltestellen). Abweichungen aufgrund von verkehrlichen oder betrieblichen<br />

Gegebenheiten sind möglich und an der jeweiligen Abfahrtshaltestelle<br />

dargestellt. Auf den Linien des SPNV wird der Kurzstreckentarif nicht angewendet.<br />

3.4 Preisstufen<br />

Die Preisbildung erfolgt grundsätzlich nach folgender Systematik:<br />

Preisstufe 1a: gilt für Fahrten innerhalb eines Tarifgebietes (im Kreis<br />

Ahrweiler nur auf den Linien 822 und 856, vgl. 2.2 bzw. 2.3)<br />

Preisstufe 2: gilt für Fahrten zwischen dem Starttarifgebiet und dem<br />

Nachbartarifgebiet (Zieltarifgebiet)<br />

Preisstufen 3 bis 5: gelten im Regionalverkehr<br />

Preisstufe 5 gilt im erweiterten <strong>VRS</strong>-Netz (außer beim MonatsTicket im Ausbildungsverkehr,<br />

dem PrimaTicket und dem StarterTicket).<br />

3.5 Fahrausweise/Fahrpreise<br />

Es werden Fahrausweise gemäß Fahrpreistafel des <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs ausgegeben<br />

(vgl. Anlage 7).<br />

3.6 Sonstiges<br />

Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des<br />

<strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs.<br />

4. Geltungsbereiche von Tickets<br />

4.1 <strong>VRS</strong>-JobTicket, GroßkundenTicket, SemesterTicket und SchülerTicket<br />

JobTickets, GroßkundenTickets, SemesterTickets (jeweils ohne Erweiterung Ahr)<br />

und SchülerTickets (hier: Anlage 10, A und B des <strong>VRS</strong>-Gemeinschaftstarifs) gelten<br />

im <strong>VRS</strong>-Netz (vgl. Anlage 2), jedoch nicht im Kreis Ahrweiler.<br />

4.2 <strong>VRS</strong>-JobTicket-Erweiterung Ahr<br />

Inhaber einer <strong>VRS</strong>-JobTicket-Erweiterung Ahr (vgl. Anlage 3 des <strong>VRS</strong>-<br />

Gemeinschaftstarifs) können das Leistungsangebot des VRM auch im Binnenverkehr<br />

des Kreises Ahrweiler nutzen.<br />

Der Ticketinhaber muss bei der Fahrausweiskontrolle den Wohnsitz durch Vorlage<br />

eines amtlichen Lichtbildausweises nachweisen.<br />

4.3 <strong>VRS</strong>-SemesterTicket-Erweiterung Ahr<br />

Inhaber einer <strong>VRS</strong>-SemesterTicket-Erweiterung Ahr (vgl. Anlage 11 des <strong>VRS</strong>-<br />

Gemeinschaftstarifs) können das Leistungsangebot des VRM auch im Binnenverkehr<br />

des Kreises Ahrweiler nutzen.<br />

Anlage 22 – <strong>VRS</strong>/Ahr Stand: 01.01.2013

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