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BGR 500

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<strong>BGR</strong> <strong>500</strong><br />

Kapitel 2.26<br />

24<br />

Das Entfernen beinhaltet die vorrangige Verpflichtung des Unternehmers,<br />

sämtliche brennbaren Stoffe und Gegenstände zu<br />

entfernen.<br />

Das Entfernen schließt auch brennbare Stoffe und Gegenstände<br />

ein, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, z.B.<br />

Umkleidungen oder Isolierungen.<br />

Da sich das Entfernen häufig nicht vollständig verwirklichen<br />

lässt, z.B. bauliche Gegebenheiten, betriebstechnische Gründe,<br />

dienen ergänzende Sicherheitsmaßnahmen dazu, die Anforderungen<br />

zu erfüllen.<br />

Die Sicherheitsmaßnahmen sollen unter Beachtung der jeweiligen<br />

Umgebungsbedingungen mit dem Auftraggeber abgestimmt<br />

werden (siehe auch Erläuterungen zu Abschnitt 3.2).<br />

Ein Muster für eine Schweißerlaubnis siehe Anhang 1.<br />

Werden die schweißtechnischen Arbeiten im Bereich eines<br />

anderen Unternehmers (Auftraggeber) durchgeführt, bestätigt<br />

dieser in Nummer 6 der Schweißerlaubnis, dass die sich aus<br />

seinen Angaben und Hinweisen heraus ergebenden, ergänzenden<br />

Sicherheitsmaßnahmen in den Nummern 3 und 4<br />

der Schweißerlaubnis berücksichtigt wurden.<br />

Der Unternehmer, der schweißtechnische Arbeiten ausführt,<br />

erteilt in Nummer 7 der Schweißerlaubnis die Erlaubnis für<br />

die Durchführung der schweißtechnischen Arbeiten.<br />

3.8.3 Ergänzende Sicherheitsmaßnahmen zum Verhindern einer Brandentstehung<br />

sind:<br />

1. Abdecken verbliebener brennbarer Stoffe und Gegenstände oder<br />

andere geeignete Maßnahmen,<br />

2. Abdichten von Öffnungen zu benachbarten Bereichen,<br />

3. Bereitstellen geeigneter Feuerlöscheinrichtungen nach Art und<br />

Umfang,<br />

4. Überwachen durch einen Brandposten während schweißtechnischer<br />

Arbeiten<br />

und<br />

5. wiederholte Kontrolle durch eine Brandwache im Anschluss an<br />

die schweißtechnischen Arbeiten.<br />

Das Abdecken brennbarer Stoffe und Gegenstände kann z.B.<br />

durch Sand, Erde, geeignete Pasten oder Schäume oder

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