15.04.2013 Aufrufe

BGR 500

BGR 500

BGR 500

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>BGR</strong> <strong>500</strong><br />

Kapitel 2.9<br />

Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung<br />

und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der<br />

Stetigförderer hat und mit den einschlägigen staatlichen Vorschriften,<br />

Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten<br />

Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen,<br />

VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten<br />

der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten<br />

des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum)<br />

soweit vertraut ist, dass er den betriebssicheren<br />

Zustand von Stetigförderern beurteilen kann.<br />

2.4.3 Die Ergebnisse der Prüfungen nach den Abschnitten 2.4.1 und<br />

2.4.2 sind in ein Prüfbuch einzutragen.<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!