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BGR 500

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<strong>BGR</strong> <strong>500</strong><br />

Kapitel 2.26<br />

48<br />

3. die Sicherheitsmaßnahmen für brandgefährdete Bereiche nach<br />

Abschnitt 3.8 müssen getroffen sein;<br />

4. die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen erhöhte elektrische<br />

Gefährdung bei Lichtbogenarbeiten nach Abschnitt 3.23 müssen<br />

getroffen sein;<br />

5. im Arbeitsbereich dürfen sich nur die für die Durchführung der<br />

schweißtechnischen Arbeiten erforderlichen Versicherten aufhalten;<br />

sie müssen schwer entflammbare Schutzanzüge tragen;<br />

6. Druckgasflaschen dürfen nur für die Dauer der schweißtechnischen<br />

Arbeiten und nur in besonderen Transportbehältern in die<br />

Arbeitskammer gebracht werden;<br />

7. Acetylenflaschen dürfen nicht in die Arbeitskammer gebracht werden;<br />

8. während der schweißtechnischen Arbeiten muss sich ein Sicherheitsposten<br />

ständig bei den Druckgasflaschen aufhalten, in dauernder<br />

Sprechverbindung mit den Schweißern stehen und bei Arbeitspausen<br />

und Zwischenfällen sofort die Gaszufuhr abstellen.<br />

3.26.2 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass schweißtechnische Arbeiten<br />

nach Abschnitt 3.26.1 möglichst mittels Lichtbogenverfahren<br />

oder unter Verwendung von Wasserstoff als Brenngas ausgeführt<br />

werden.<br />

3.27 Prüfungen<br />

Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der<br />

Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen<br />

der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische<br />

Mängel systematisch erkannt und abgestellt<br />

werden.<br />

Der Arbeitgeber legt ferner die Voraussetzungen fest, welche<br />

die von ihm beauftragten Personen zu erfüllen haben (befähigte<br />

Personen).<br />

Nach derzeitiger Auffassung ist davon auszugehen, dass die<br />

Aufgaben der befähigten Personen für die nachstehend aufgeführten<br />

Prüfungen durch die dort genannten Personen<br />

wahrgenommen werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen<br />

sind bisherige Praxis und entsprechen den Regeln der<br />

Technik.

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