Drucksache 331/11 - Umwelt-online
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<strong>Drucksache</strong> <strong>331</strong>/<strong>11</strong><br />
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andere Wirkung, insbesondere eine Veränderung des ballistischen Verhaltens der<br />
Geschosse, erzielt werden.<br />
Anl.I-A1-UA1-3.3<br />
Als Fangschussgeber oder Reduzierläufe bezeichnete Gegenstände sind Einsteckläufe,<br />
die in Läufe von Waffen größeren Kalibers eingesteckt werden können. Fangschussgeber<br />
werden überwiegend von Jägern verwendet und dienen dem Verschießen<br />
von Munition kleinerer Abmessung aus Langwaffen.<br />
Anl.I-A1-UA1-3.6<br />
Zur Begriffsbestimmung Verschluss siehe auch Erläuterungen zu Nummer 1.3.1<br />
Anl.I-A1-UA1-3.7<br />
Unter „Einsätzen“ sind Adapter zu verstehen, bei denen Patronen kleinerer Abmessungen,<br />
jedoch mit gleichem Geschossdurchmesser verwendet werden. Diese Einsätze<br />
(so genannte Reduzierhülsen) besitzen keinen Lauf.<br />
Anl.I-A1-UA1-4<br />
Die in den Nummern 4.1, 4.2 und 4.3 genannten sonstige Vorrichtungen für Schusswaffen<br />
sind keine wesentlichen Teile von Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1<br />
Unterabschnitt 1 Nr. 1.3.1 bis 1.3.5. Es handelt sich nach der Systematik der Anlage<br />
1 um sonstige Teile von Schusswaffen, die in Verbindung mit § 1 Abs. 4 als Waffen<br />
im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1 einzustufen sind.<br />
Anl.I-A1-UA1-4.1/4.2<br />
Zu derartigen Vorrichtungen zählen insbesondere solche Teile, die auf Grund ihrer<br />
Konstruktion zur Verwendung an Schusswaffen bestimmt sind und sichtbares oder<br />
unsichtbares Licht emittieren.<br />
Bei den Zielscheinwerfern handelt es sich um Lampen, die mittels einer Montagevorrichtung<br />
an Schusswaffen befestigt sind. Oftmals können diese mittels Fernschalter<br />
angeschaltet werden.