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betreuungsplan AKITA 2012 (pdf, ca. 1 - Stadt Aalen

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c) „Eingewöhnungsphase“<br />

Die Eingewöhnung erfolgt nach Aufnahme des Kindes in die Einrichtung. Die Eingewöhnungszeit<br />

ist eine Zeit des besonders intensiven Beziehungsaufbaus zwischen Eltern, Kind und Erzieherin.<br />

Diese Zeit ist daher nicht nur pädagogisch anspruchsvoll, sondern auch besonders personalintensiv.<br />

Mit dem Tag der Aufnahme und dem damit verbundenen Beginn der Eingewöhnungszeit<br />

ist auch der Elternbeitrag zu entrichten.<br />

d) Schließung aus besonderem Anlass, Krankheitsbedingtes Fernbleiben usw.<br />

Der Elternbeitrag ist auch für Zeiten, in denen die Einrichtung aufgrund höherer Gewalt oder aus<br />

besonderem Anlass (z.B. Streik) geschlossen ist, zu entrichten. Er kann auch nicht für den Fall<br />

ermäßigt werden, dass das Kind z.B. aufgrund längerer Krankheit die Einrichtung nicht besuchen<br />

kann. Der Platz muss weiterhin zur Verfügung gestellt werden und kann nicht anderweitig vergeben<br />

werden. Bei krankheitsbedingter Abwesenheit von mehr als 2 Wochen wird jedoch der Beitrag<br />

für das Mittagessen in Höhe von 3 € pro Tag für jeden weiteren Abwesenheitstag rückvergütet.<br />

Sofern die Ziff. a) bis d) nicht durch die Träger<br />

„Betreuungsgutschein“<br />

In besonderen sozialen Härtefällen wird ein Betreuungsgutschein gewährt, der eine gezielte,<br />

zusätzliche Entlastung bei den Elternbeiträgen bedeutet. Sofern die antragsstellende Familie mit<br />

Hauptwohnsitz in <strong>Aalen</strong> keine wirtschaftliche Jugendhilfe über das Kreisjugendamt erhält, weil<br />

ihr Einkommen über der jeweils dort gültigen, relevanten Monats-Einkommensgrenze liegt, wird<br />

dieser „Betreuungsgutschein“ gewährt.<br />

Voraussetzung ist, dass die vorgenannte Einkommensgrenze um nicht mehr als 300 € überschritten<br />

wird.<br />

Der Gutschein in Höhe von jährlich 120 € kann von den Eltern bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong>, Amt für Soziales,<br />

Jugend und Familie, beantragt werden. Hierzu ist eine Bescheinigung der „Wirtschaftlichen<br />

Jugendhilfe“ des Landratsamtes Ostalbkreis erforderlich. Der Gutschein kann sowohl bei einer<br />

Kindertagesstätte als auch für eine andere, von einem anerkannten Träger der Kinderbetreuung<br />

angebotenen Betreuung (z.B. Tagespflege, Ferienbetreuung usw.) eingesetzt werden.<br />

Mittagessen<br />

Für ein tägliches Mittagessen werden pauschal 60 € (3 € pro Mittagessen) monatlich zuzüglich<br />

zum Elternbeitrag erhoben.<br />

Bildungs- und Teilhabepaket<br />

Das Bildungspaket des Bundes soll bedürftigen Kindern bessere Entwicklungschancen eröffnen.<br />

Voraussetzung ist, das die Eltern eine dieser Leistungen beziehen:<br />

� Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld<br />

� Sozialhilfe<br />

� Kinderzuschlag oder<br />

� Wohngeld.<br />

Bedürftige Kinder können Förderung und Unterstützung z.B. für den Schulbedarf, Vereinsmitgliedschaften,<br />

ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Kita oder in der Schule, für Lern- und<br />

Schülerbeförderung usw. in Anspruch nehmen.<br />

Nähere Auskünfte erteilt das Jobcenter <strong>Aalen</strong> (Telefon: 07361/980 5370, Jobcenter-Bildung-<br />

Teilhabe@ostalbkreis.de). Informationen sind auch im Internet: www.bildungspaket.bmas.de<br />

oder www.ostalbkreis.de erhältlich.<br />

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