betreuungsplan AKITA 2012 (pdf, ca. 1 - Stadt Aalen
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c) „Eingewöhnungsphase“<br />
Die Eingewöhnung erfolgt nach Aufnahme des Kindes in die Einrichtung. Die Eingewöhnungszeit<br />
ist eine Zeit des besonders intensiven Beziehungsaufbaus zwischen Eltern, Kind und Erzieherin.<br />
Diese Zeit ist daher nicht nur pädagogisch anspruchsvoll, sondern auch besonders personalintensiv.<br />
Mit dem Tag der Aufnahme und dem damit verbundenen Beginn der Eingewöhnungszeit<br />
ist auch der Elternbeitrag zu entrichten.<br />
d) Schließung aus besonderem Anlass, Krankheitsbedingtes Fernbleiben usw.<br />
Der Elternbeitrag ist auch für Zeiten, in denen die Einrichtung aufgrund höherer Gewalt oder aus<br />
besonderem Anlass (z.B. Streik) geschlossen ist, zu entrichten. Er kann auch nicht für den Fall<br />
ermäßigt werden, dass das Kind z.B. aufgrund längerer Krankheit die Einrichtung nicht besuchen<br />
kann. Der Platz muss weiterhin zur Verfügung gestellt werden und kann nicht anderweitig vergeben<br />
werden. Bei krankheitsbedingter Abwesenheit von mehr als 2 Wochen wird jedoch der Beitrag<br />
für das Mittagessen in Höhe von 3 € pro Tag für jeden weiteren Abwesenheitstag rückvergütet.<br />
Sofern die Ziff. a) bis d) nicht durch die Träger<br />
„Betreuungsgutschein“<br />
In besonderen sozialen Härtefällen wird ein Betreuungsgutschein gewährt, der eine gezielte,<br />
zusätzliche Entlastung bei den Elternbeiträgen bedeutet. Sofern die antragsstellende Familie mit<br />
Hauptwohnsitz in <strong>Aalen</strong> keine wirtschaftliche Jugendhilfe über das Kreisjugendamt erhält, weil<br />
ihr Einkommen über der jeweils dort gültigen, relevanten Monats-Einkommensgrenze liegt, wird<br />
dieser „Betreuungsgutschein“ gewährt.<br />
Voraussetzung ist, dass die vorgenannte Einkommensgrenze um nicht mehr als 300 € überschritten<br />
wird.<br />
Der Gutschein in Höhe von jährlich 120 € kann von den Eltern bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong>, Amt für Soziales,<br />
Jugend und Familie, beantragt werden. Hierzu ist eine Bescheinigung der „Wirtschaftlichen<br />
Jugendhilfe“ des Landratsamtes Ostalbkreis erforderlich. Der Gutschein kann sowohl bei einer<br />
Kindertagesstätte als auch für eine andere, von einem anerkannten Träger der Kinderbetreuung<br />
angebotenen Betreuung (z.B. Tagespflege, Ferienbetreuung usw.) eingesetzt werden.<br />
Mittagessen<br />
Für ein tägliches Mittagessen werden pauschal 60 € (3 € pro Mittagessen) monatlich zuzüglich<br />
zum Elternbeitrag erhoben.<br />
Bildungs- und Teilhabepaket<br />
Das Bildungspaket des Bundes soll bedürftigen Kindern bessere Entwicklungschancen eröffnen.<br />
Voraussetzung ist, das die Eltern eine dieser Leistungen beziehen:<br />
� Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld<br />
� Sozialhilfe<br />
� Kinderzuschlag oder<br />
� Wohngeld.<br />
Bedürftige Kinder können Förderung und Unterstützung z.B. für den Schulbedarf, Vereinsmitgliedschaften,<br />
ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Kita oder in der Schule, für Lern- und<br />
Schülerbeförderung usw. in Anspruch nehmen.<br />
Nähere Auskünfte erteilt das Jobcenter <strong>Aalen</strong> (Telefon: 07361/980 5370, Jobcenter-Bildung-<br />
Teilhabe@ostalbkreis.de). Informationen sind auch im Internet: www.bildungspaket.bmas.de<br />
oder www.ostalbkreis.de erhältlich.<br />
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