betreuungsplan AKITA 2012 (pdf, ca. 1 - Stadt Aalen
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3.2 Schülerbetreuung - Konzeption<br />
3.2.1 Einleitung<br />
Der gesellschaftliche Wandel führt zu erheblichen Veränderungen in allen Lebensbereichen: in<br />
der Ausbildung, im Studium und in der Berufswelt genauso wie in den Familienstrukturen.<br />
All dies hat zur Folge, dass für viele Familien ein erhöhter Betreuungsbedarf für ihre Kinder entsteht.<br />
Sie benötigen daher heute mehr denn je Orte als Lebensräume, in denen sie soziale Beziehungen<br />
knüpfen können und Verlässlichkeit erleben.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong> misst der Bildung, Betreuung und Erziehung eine hohe Priorität bei. Hier spielt<br />
der steigende Bedarf in der Schulbetreuung eine tragende Rolle. Schulische Betreuungsangebote<br />
sind angesichts der politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in allen Schulen zu<br />
einem zentralen Thema geworden. Der im Jahr 2008 vom Gemeinderat beschlossene Schulentwicklungsplan<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong> greift diese Entwicklung auf und gibt die Wege zur bedarfsgerechten<br />
Entwicklung der Betreuungsangeboten an den Schulen vor. Zielsetzung ist es, bedarfsgerechte,<br />
flexible und qualifizierte Angebote zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt in <strong>Aalen</strong> insbesondere<br />
durch die Angebotsformen:<br />
„Verlässliche Grundschule“<br />
Flexible Nachmittagsbetreuung<br />
Hort<br />
Ganztagesschule in offener bzw. gebundener Form<br />
Dies erfordert die Gestaltung eines gemeinsamen „Rahmens“, in welchem sich alle Beteiligten,<br />
also Eltern und Schüler, die pädagogischen Fachkräfte, Lehrerinnen und Lehrer, sowie die Verantwortlichen<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong>, wiederfinden können. Hierzu dient diese Konzeption: Sie soll die<br />
Grundlage für qualitätsvolle Arbeit im Rahmen der schulischen Betreuungsangebote sein. Sie<br />
soll daher - unter Beachtung des Vorranges der jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen -<br />
allgemein verlässliche „Rahmenrichtlinien“ vorgeben, ohne dadurch die jeweiligen schulischen<br />
Konzeptionen behindern, geschweige denn ersetzen zu wollen.<br />
3.2.2 Allgemeine Grundsätze:<br />
(s. auch tabellarische Gesamtzusammenstellung)<br />
Inhaltliche Ausgestaltung:<br />
In der Schulbetreuung steht – im Gegensatz zur Schulsozialarbeit – für die städtischen Fachkräfte<br />
zunächst die Beaufsichtigung und sinnvolle Betreuung der Schüler im Vordergrund. Das<br />
Betreuungsangebot orientiert sich an den Bedürfnissen der Schüler sowie an den örtlichen und<br />
situationsbedingten Gegebenheiten. Es umfasst schwerpunktmäßig spielerische und freizeitbezogene,<br />
bzw. unterrichtsergänzende Angebote und soziales Lernen. Hierzu können auch kleinere<br />
Projekte im Rahmen der zeitlichen Vorgaben gehören. Dies trifft vor allem auf die Verlässliche<br />
Grundschule und die Flexible Nachmittagsbetreuung zu.<br />
Der Hort hat darüber hinaus einen familienergänzenden Auftrag und soll die Entwicklung des<br />
Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit durch Betreuung,<br />
Bildung und Erziehung fördern. Er ist eine sozialpädagogische Einrichtung zur ganztägigen<br />
Betreuung schulpflichtiger Kinder. Im Hort ist daher auch die Hausaufgabebetreuung ein wichtiges<br />
Element des pädagogischen Profils.<br />
In der Ganztagesbetreuung an der Schule sind außerunterrichtliche Betreuungsangebote integrale<br />
Bestandteile des jeweiligen Schulangebots und als solche daher in geeigneter Form in die<br />
Schulpädagogik und die Stundenplangestaltung einzubinden. Diese unterrichtsergänzende<br />
Funktion setzt pädagogische Qualitäten der Betreuungsangebote voraus.<br />
Andererseits wird die Betreuungsarbeit nicht von pädagogischen Lehrkräften, sondern von Erziehungsfachkräften<br />
oder in der Erziehung bzw. Betreuung erfahrenen Personen geleistet.<br />
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