betreuungsplan AKITA 2012 (pdf, ca. 1 - Stadt Aalen
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Stundenzukauf<br />
Im Einzelfall können – außer in Ganztagesgruppen – Betreuungsstunden bis max. 2 Std. täglich<br />
mit 3 € pro Std. zugekauft werden, sofern in der gewünschten Betreuungszeit bzw. in der jeweiligen<br />
Gruppe entsprechende Betreuungsplätze frei sind.<br />
Nach längstens 7 Stunden ununterbrochener Betreuungszeit muss jedoch eine mindestens 1stündige<br />
Mittagspause, in der das Kind nach Hause geht, gewährleistet sein.<br />
Die Abwicklung wird vom Träger bzw. der Einrichtung im Rahmen ihrer Möglichkeiten intern und<br />
in eigener Verantwortung festgelegt.<br />
Gemeinsame Aufnahmekriterien<br />
Bei der Vergabe von Betreuungsplätzen in den <strong>Aalen</strong>er Kindertageseinrichtungen, die nach jeweils<br />
aktueller Bedarfsplanung anerkannt sind, ist für Aufnahmen in der Reihenfolge der nachstehenden<br />
Prioritäten vorzugehen. Unberührt bleiben die allgemeinen Aufnahmebestimmungen<br />
nach den trägerspezifischen Ordnungen, was deren sonstige Regelungen betrifft. Nach § 4 Kindertagesbetreuungsgesetz<br />
ist jedes Kind vor der Aufnahme ärztlich zu untersuchen.<br />
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt:<br />
1. Hauptwohnsitz in <strong>Aalen</strong><br />
Aufgenommen werden vorrangig Kinder, die mit Hauptwohnsitz in <strong>Aalen</strong> gemeldet sind.<br />
2. Alter des Kindes:<br />
In der Regel hat das jeweils ältere Kind Vorrang.<br />
3. Alleinerziehende in Beruf/Ausbildung/Beruflicher Wiedereingliederung<br />
Das Kind einer alleinerziehenden Person hat Vorrang vor Kindern aus Paarbeziehungen<br />
(Verheirateten oder eheähnlichen Lebensgemeinschaften), sofern die alleinerziehende<br />
Person einer Erwerbstätigkeit nachgeht, eine solche aufnehmen will oder sich in einer<br />
beruflichen Bildungsmaßnahme, Schulausbildung bzw. Hochschulausbildung (Studium)<br />
befindet oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch<br />
erhält. Wenn die Erwerbstätigkeit in Kürze aufgenommen wird, hat dies<br />
Vorrang vor einer beabsichtigten, aber zeitlich noch nicht festgelegten Erwerbstätigkeit.<br />
An den Nachweis sind jeweils keine weitergehenden Anforderungen zu stellen, es reicht<br />
grundsätzlich die glaubhafte Darlegung. Sollten hieran berechtigte Zweifel bestehen,<br />
können im Einzelfall Nachweise verlangt werden.<br />
4. Eltern in Beruf/Ausbildung/Beruflicher Wiedereingliederung<br />
Soweit beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine solche aufnehmen wollen<br />
oder sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, Schulausbildung bzw. Hochschulausbildung<br />
(Studium) befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne<br />
des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch erhalten, hat das Kind Vorrang vor anderen.<br />
Wenn die Erwerbstätigkeit in Kürze aufgenommen wird, hat dies Vorrang vor einer beabsichtigten,<br />
aber zeitlich noch nicht festgelegten Erwerbstätigkeit. An den Nachweis sind<br />
jeweils keine weitergehenden Anforderungen zu stellen, es reicht grundsätzlich die<br />
glaubhafte Darlegung. Sollten hieran berechtigte Zweifel bestehen, können im Einzelfall<br />
Nachweise verlangt werden.<br />
5. Anmeldedatum<br />
In der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong> gilt ein zentraler Anmeldezeitraum (i.d.R. 2 bis 3 Wochen vor den Osterferien<br />
für das neue Kindergartenjahr). Die bis zum Ende dieses Zeitraums angemeldeten<br />
Kinder haben Vorrang vor Kindern, die erst zu einem späteren Zeitpunkt angemeldet<br />
werden.<br />
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