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betreuungsplan AKITA 2012 (pdf, ca. 1 - Stadt Aalen

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Bundesförderung:<br />

4 Kindertageseinrichtungen im <strong>Stadt</strong>gebiet sind in das Bundesprogramm Scherwerpunktkita<br />

Sprache & Integration aufgenommen worden und werden zu solchen Schwerpunktkitas weiterentwickelt.<br />

Das Bundesprogramm beinhaltet sowohl die Übernahme von zusätzlichen Personalkosten<br />

im Rahmen von einer ½ Stelle wie auch die Übernahme von Sachkosten und Fortbildungskosten<br />

für diese Einrichtungen in erheblichem Maße.<br />

Die Feststellung der Sprachproblematik erfolgt jährlich über gezielte Beobachtungen und/oder<br />

über gezielte Sprachstandserhebungen, die vorab mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong> abzusprechen sind. Als<br />

Empfehlung gilt die Sprachstandserhebung nach dem „SISMIK“-Verfahren.<br />

3.1.5 Freistellung von Leitungen<br />

Ab drei Gruppen wird die Leitung für Verwaltungstätigkeiten mit 5 Std. pro Gruppe wöchentlich<br />

freigestellt. Es ist im Rahmen der Finanzierbarkeit zu prüfen, ob die Freistellungsregelung künftig<br />

auch für ein- und zweigruppige Einrichtungen teilweise zum Tragen kommen können, da auch<br />

hier die Anforderungen an die Leitungen zunehmen.<br />

3.1.6 Verfügungszeit<br />

Es wird davon ausgegangen, dass 80 % der wöchentlichen Arbeitszeit „Zeit am Kind“ sind, die<br />

übrigen 20 % sind Verfügungszeit.<br />

Unter die Verfügungszeit fallen:<br />

� pädagogische Vor- und Nachbereitung<br />

� organisatorische und verwaltungstechnische Aufgaben<br />

� Zusammenarbeit mit Team, Trägern, Eltern, Familien, Institutionen<br />

� Öffentlichkeitsarbeit<br />

Diese Regelung entspricht der ständigen Rechtssprechung des VGH Baden-Württemberg. Die<br />

Verfügungszeit soll in der Einrichtung geleistet werden, so dass unter anderem die Rufbereitschaft<br />

in Randbetreuungszeiten abgedeckt ist<br />

3.1.7 Vertretungsregelung<br />

Ab dem 6. Krankheitstag kann eine Vertretung eingesetzt werden, sofern dies nicht mit dem vorhandenen<br />

Personal abgefangen werden kann. Die Träger haben sich darüber hinaus zu bemühen,<br />

in besonderen Situationen auch schon vorher für personellen Ersatz zu sorgen. Dies gilt<br />

insbesondere für eingruppige Einrichtungen oder im Falle überdurchschnittlicher Angebote, was<br />

Öffnungs- und Schließzeiten betrifft. Dies ist ggf. im Vorfeld mit der <strong>Stadt</strong> abzustimmen.<br />

3.1.8 Qualifikation der Mitarbeiter/-Innen<br />

Die Arbeit in einer Kindertageseinrichtung stellt hohe Anforderungen an die Professionalität der<br />

dort Tätigen. Die Anforderungen werden künftig noch größer werden. Daher sind in der Regel<br />

staatlich anerkannte Erzieherinnen/Erzieher oder entsprechend des Fachkräftekatalogs des KVJS<br />

Absolventinnen oder Absolventen der Hochschulen zu beschäftigen. Auch die Einstellung von<br />

Kinderpflegerinnen ist denkbar.<br />

Die Herausforderungen des Orientierungsplanes für Bildung und Erziehung bedeuten auch weitere<br />

fachliche Anforderungen an das pädagogische Personal. Daher werden zunehmend auch<br />

Hochschulausbildungen in diesem Bereich gefragt sein. Die Weiterqualifizierung auf diesem<br />

Gebiet ist gemeinsames Ziel der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong> und aller Träger. Insoweit kann gerade in größeren<br />

Einrichtungen - es wird von mindestens 4 Gruppen ausgegangen - die Besetzung der Leitungsstelle<br />

auch mit Sozialpädagogen/innen oder Personen mit vergleichbarer Ausbildung in Frage<br />

kommen. Dies ist jedoch im Einzelfall mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong> abzustimmen.<br />

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