betreuungsplan AKITA 2012 (pdf, ca. 1 - Stadt Aalen
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Bundesförderung:<br />
4 Kindertageseinrichtungen im <strong>Stadt</strong>gebiet sind in das Bundesprogramm Scherwerpunktkita<br />
Sprache & Integration aufgenommen worden und werden zu solchen Schwerpunktkitas weiterentwickelt.<br />
Das Bundesprogramm beinhaltet sowohl die Übernahme von zusätzlichen Personalkosten<br />
im Rahmen von einer ½ Stelle wie auch die Übernahme von Sachkosten und Fortbildungskosten<br />
für diese Einrichtungen in erheblichem Maße.<br />
Die Feststellung der Sprachproblematik erfolgt jährlich über gezielte Beobachtungen und/oder<br />
über gezielte Sprachstandserhebungen, die vorab mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong> abzusprechen sind. Als<br />
Empfehlung gilt die Sprachstandserhebung nach dem „SISMIK“-Verfahren.<br />
3.1.5 Freistellung von Leitungen<br />
Ab drei Gruppen wird die Leitung für Verwaltungstätigkeiten mit 5 Std. pro Gruppe wöchentlich<br />
freigestellt. Es ist im Rahmen der Finanzierbarkeit zu prüfen, ob die Freistellungsregelung künftig<br />
auch für ein- und zweigruppige Einrichtungen teilweise zum Tragen kommen können, da auch<br />
hier die Anforderungen an die Leitungen zunehmen.<br />
3.1.6 Verfügungszeit<br />
Es wird davon ausgegangen, dass 80 % der wöchentlichen Arbeitszeit „Zeit am Kind“ sind, die<br />
übrigen 20 % sind Verfügungszeit.<br />
Unter die Verfügungszeit fallen:<br />
� pädagogische Vor- und Nachbereitung<br />
� organisatorische und verwaltungstechnische Aufgaben<br />
� Zusammenarbeit mit Team, Trägern, Eltern, Familien, Institutionen<br />
� Öffentlichkeitsarbeit<br />
Diese Regelung entspricht der ständigen Rechtssprechung des VGH Baden-Württemberg. Die<br />
Verfügungszeit soll in der Einrichtung geleistet werden, so dass unter anderem die Rufbereitschaft<br />
in Randbetreuungszeiten abgedeckt ist<br />
3.1.7 Vertretungsregelung<br />
Ab dem 6. Krankheitstag kann eine Vertretung eingesetzt werden, sofern dies nicht mit dem vorhandenen<br />
Personal abgefangen werden kann. Die Träger haben sich darüber hinaus zu bemühen,<br />
in besonderen Situationen auch schon vorher für personellen Ersatz zu sorgen. Dies gilt<br />
insbesondere für eingruppige Einrichtungen oder im Falle überdurchschnittlicher Angebote, was<br />
Öffnungs- und Schließzeiten betrifft. Dies ist ggf. im Vorfeld mit der <strong>Stadt</strong> abzustimmen.<br />
3.1.8 Qualifikation der Mitarbeiter/-Innen<br />
Die Arbeit in einer Kindertageseinrichtung stellt hohe Anforderungen an die Professionalität der<br />
dort Tätigen. Die Anforderungen werden künftig noch größer werden. Daher sind in der Regel<br />
staatlich anerkannte Erzieherinnen/Erzieher oder entsprechend des Fachkräftekatalogs des KVJS<br />
Absolventinnen oder Absolventen der Hochschulen zu beschäftigen. Auch die Einstellung von<br />
Kinderpflegerinnen ist denkbar.<br />
Die Herausforderungen des Orientierungsplanes für Bildung und Erziehung bedeuten auch weitere<br />
fachliche Anforderungen an das pädagogische Personal. Daher werden zunehmend auch<br />
Hochschulausbildungen in diesem Bereich gefragt sein. Die Weiterqualifizierung auf diesem<br />
Gebiet ist gemeinsames Ziel der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong> und aller Träger. Insoweit kann gerade in größeren<br />
Einrichtungen - es wird von mindestens 4 Gruppen ausgegangen - die Besetzung der Leitungsstelle<br />
auch mit Sozialpädagogen/innen oder Personen mit vergleichbarer Ausbildung in Frage<br />
kommen. Dies ist jedoch im Einzelfall mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong> abzustimmen.<br />
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