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Ausgabe 07-08/2011 (PDF, 8364 kByte) - Landesärztekammer ...

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KammerInformatIonen/GesundheItspolItIK<br />

114. deutscher ÄrztetaG In KIel<br />

Novelle nimmt den Druck aus der (Muster-)Berufsordnung<br />

Die Novelle der (Muster-)Berufsordnung<br />

(MBO) war wohl der umfangreichste<br />

Antrag, über den die<br />

Delegierten auf dem 114. Ärztetage<br />

zu entscheiden hatten. Zentraler<br />

Punkt der neuen MBO ist<br />

sicherlich der klarer formulierte §<br />

16 zur Sterbehilfe (siehe Bericht S.<br />

8). Darüber hinaus enthält sie aber<br />

noch eine ganze Reihe von Änderungen,<br />

etwa im Hinblick auf die<br />

Patienteninformation, die individuellen<br />

Gesundheitsleistungen und<br />

die Anwendungsbeobachtung.<br />

„Wir haben die Berufsordnung unter<br />

anderem an eine geänderte Rechtsprechung<br />

angepasst und die Vorgaben zu<br />

den ärztlichen Berufspflichten durch<br />

eine Neustrukturierung justiziabel gemacht“,<br />

erläuterte der Präsident der<br />

<strong>Landesärztekammer</strong> Brandenburg Dr.<br />

Udo Wolter die Motive für die Neufassung.<br />

Er war als Vorsitzender des Ausschusses<br />

„Berufsordnung“ der Bundesärztekammer<br />

wesentlich mit den<br />

Änderungen betraut. Die MBO regelt<br />

die Rechte und Pflichten der Ärzte gegenüber<br />

den Patienten, Kollegen und<br />

Ärztekammern. Da jedes Bundesland<br />

eine eigene Berufsordnung verabschiedet,<br />

bildet das Muster der Bundesärztekammer<br />

eine Vorlage, an der<br />

sich die Länder orientieren können.<br />

Der Ausschuss legte bei seiner Arbeit<br />

großen Wert darauf, die Mediziner in<br />

ihren Entscheidungen nicht zu bevormunden.<br />

Die Novelle dient nach Ansicht<br />

von Dr. Wolter daher auch nicht<br />

der Verschärfung, sondern vielmehr<br />

der Klärung und Straffung: „Die MBO<br />

soll kein Strafgesetzbuch sein. Wir haben<br />

versucht, den Druck aus der Berufsordnung<br />

herauszunehmen und den<br />

Ärztinnen und Ärzten genügend Freiräume<br />

zu verschaffen“, erklärte er.<br />

Längere Bedenkzeit für<br />

Patienten<br />

Diese Absicht wird bei der Regelung<br />

zur ärztlichen Aufklärung von Patienten<br />

deutlich. Die Ärzte sind nun verpflichtet,<br />

dem Patienten nach der Aufklärung<br />

der Risiken im Rahmen der<br />

Möglichkeiten ausreichend Bedenkzeit<br />

einzuräumen. Der Patient soll in Ruhe<br />

über seine weitere Behandlung entscheiden.<br />

Der Passus hat insbesondere<br />

medizinisch nicht notwendige Behandlungen<br />

im Blick. „Wir wollen vor allem<br />

bei Schönheitsoperationen sicherstellen,<br />

dass Patienten einen vorgesehenen<br />

Eingriff noch einmal abwägen<br />

können“, sagte Dr. Wolter.<br />

Auch die individuellen Gesundheitsleistungen<br />

(IGeL) sind nun neu geregelt.<br />

Hier ist der Arzt künftig verpflichtet,<br />

seine Patienten schon vor der Behandlung<br />

über die zu erwartenden<br />

Kosten aufzuklären. Im Prinzip wurde<br />

dies schon auf dem 109. Ärztetag in<br />

Magdeburg so festgelegt. Die Neuregelung<br />

verlangt nun aber eine schriftliche<br />

Information über die Höhe von voraussichtlichen<br />

Kosten, die erkennbar<br />

nicht von einer Krankenversicherung<br />

oder einem anderen Kostenträger erstattet<br />

werden.<br />

Bedingungen zur<br />

Anwendungsbeobachtung<br />

klarer geregelt<br />

Mit der dritten wesentlichen<br />

Neuerung schiebt die MBO<br />

Anwendungsbeobachtungen einen<br />

Riegel vor, die zur Verdeckung unzulässiger<br />

Zuwendungen durchgeführt<br />

werden. Der Grund: Die Anwendungsbeobachtungen<br />

können den Arzt leicht<br />

in einen Interessenkonflikt bringen. Die<br />

Vergütung muss deshalb künftig den<br />

Leistungen entsprechen, die Ärzte für<br />

„Hersteller oder Erbringer von Arznei-,<br />

Heil- und Hilfsmittel oder Medizinprodukte<br />

erbringen.“ Verträge über eine<br />

solche Zusammenarbeit sind schriftlich<br />

abzuschließen und sollen der zuständigen<br />

Ärztekammer vorgelegt werden.<br />

Nach der Vorstellung der Novelle<br />

durch Dr. Wolter entspann sich eine<br />

lange Diskussion, die sich häufig um<br />

kleinste Details in den Formulierungen<br />

drehte. Letztendlich aber folgten die<br />

Delegierten den Vorschlägen des Ausschusses,<br />

die in enger Zusammenarbeit<br />

mit den <strong>Landesärztekammer</strong>n entwickelt<br />

wurden. „Die MBO ist keine One<br />

Man Show, sondern das Werk von uns<br />

allen“, stellte Dr. Wolter in seiner Erläuterung<br />

klar.<br />

n Mark Berger, LAEKB<br />

Brandenburgisches Ärzteblatt 7 – 8 •<strong>2011</strong> | 13<br />

Dr. Udo Wolter erläutert<br />

die MBO-Novelle<br />

Foto: Claus Köhler

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