Ausgabe 07-08/2011 (PDF, 8364 kByte) - Landesärztekammer ...
Ausgabe 07-08/2011 (PDF, 8364 kByte) - Landesärztekammer ...
Ausgabe 07-08/2011 (PDF, 8364 kByte) - Landesärztekammer ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
KammerInformatIonen/GesundheItspolItIK<br />
114. deutscher ÄrztetaG In KIel<br />
Novelle nimmt den Druck aus der (Muster-)Berufsordnung<br />
Die Novelle der (Muster-)Berufsordnung<br />
(MBO) war wohl der umfangreichste<br />
Antrag, über den die<br />
Delegierten auf dem 114. Ärztetage<br />
zu entscheiden hatten. Zentraler<br />
Punkt der neuen MBO ist<br />
sicherlich der klarer formulierte §<br />
16 zur Sterbehilfe (siehe Bericht S.<br />
8). Darüber hinaus enthält sie aber<br />
noch eine ganze Reihe von Änderungen,<br />
etwa im Hinblick auf die<br />
Patienteninformation, die individuellen<br />
Gesundheitsleistungen und<br />
die Anwendungsbeobachtung.<br />
„Wir haben die Berufsordnung unter<br />
anderem an eine geänderte Rechtsprechung<br />
angepasst und die Vorgaben zu<br />
den ärztlichen Berufspflichten durch<br />
eine Neustrukturierung justiziabel gemacht“,<br />
erläuterte der Präsident der<br />
<strong>Landesärztekammer</strong> Brandenburg Dr.<br />
Udo Wolter die Motive für die Neufassung.<br />
Er war als Vorsitzender des Ausschusses<br />
„Berufsordnung“ der Bundesärztekammer<br />
wesentlich mit den<br />
Änderungen betraut. Die MBO regelt<br />
die Rechte und Pflichten der Ärzte gegenüber<br />
den Patienten, Kollegen und<br />
Ärztekammern. Da jedes Bundesland<br />
eine eigene Berufsordnung verabschiedet,<br />
bildet das Muster der Bundesärztekammer<br />
eine Vorlage, an der<br />
sich die Länder orientieren können.<br />
Der Ausschuss legte bei seiner Arbeit<br />
großen Wert darauf, die Mediziner in<br />
ihren Entscheidungen nicht zu bevormunden.<br />
Die Novelle dient nach Ansicht<br />
von Dr. Wolter daher auch nicht<br />
der Verschärfung, sondern vielmehr<br />
der Klärung und Straffung: „Die MBO<br />
soll kein Strafgesetzbuch sein. Wir haben<br />
versucht, den Druck aus der Berufsordnung<br />
herauszunehmen und den<br />
Ärztinnen und Ärzten genügend Freiräume<br />
zu verschaffen“, erklärte er.<br />
Längere Bedenkzeit für<br />
Patienten<br />
Diese Absicht wird bei der Regelung<br />
zur ärztlichen Aufklärung von Patienten<br />
deutlich. Die Ärzte sind nun verpflichtet,<br />
dem Patienten nach der Aufklärung<br />
der Risiken im Rahmen der<br />
Möglichkeiten ausreichend Bedenkzeit<br />
einzuräumen. Der Patient soll in Ruhe<br />
über seine weitere Behandlung entscheiden.<br />
Der Passus hat insbesondere<br />
medizinisch nicht notwendige Behandlungen<br />
im Blick. „Wir wollen vor allem<br />
bei Schönheitsoperationen sicherstellen,<br />
dass Patienten einen vorgesehenen<br />
Eingriff noch einmal abwägen<br />
können“, sagte Dr. Wolter.<br />
Auch die individuellen Gesundheitsleistungen<br />
(IGeL) sind nun neu geregelt.<br />
Hier ist der Arzt künftig verpflichtet,<br />
seine Patienten schon vor der Behandlung<br />
über die zu erwartenden<br />
Kosten aufzuklären. Im Prinzip wurde<br />
dies schon auf dem 109. Ärztetag in<br />
Magdeburg so festgelegt. Die Neuregelung<br />
verlangt nun aber eine schriftliche<br />
Information über die Höhe von voraussichtlichen<br />
Kosten, die erkennbar<br />
nicht von einer Krankenversicherung<br />
oder einem anderen Kostenträger erstattet<br />
werden.<br />
Bedingungen zur<br />
Anwendungsbeobachtung<br />
klarer geregelt<br />
Mit der dritten wesentlichen<br />
Neuerung schiebt die MBO<br />
Anwendungsbeobachtungen einen<br />
Riegel vor, die zur Verdeckung unzulässiger<br />
Zuwendungen durchgeführt<br />
werden. Der Grund: Die Anwendungsbeobachtungen<br />
können den Arzt leicht<br />
in einen Interessenkonflikt bringen. Die<br />
Vergütung muss deshalb künftig den<br />
Leistungen entsprechen, die Ärzte für<br />
„Hersteller oder Erbringer von Arznei-,<br />
Heil- und Hilfsmittel oder Medizinprodukte<br />
erbringen.“ Verträge über eine<br />
solche Zusammenarbeit sind schriftlich<br />
abzuschließen und sollen der zuständigen<br />
Ärztekammer vorgelegt werden.<br />
Nach der Vorstellung der Novelle<br />
durch Dr. Wolter entspann sich eine<br />
lange Diskussion, die sich häufig um<br />
kleinste Details in den Formulierungen<br />
drehte. Letztendlich aber folgten die<br />
Delegierten den Vorschlägen des Ausschusses,<br />
die in enger Zusammenarbeit<br />
mit den <strong>Landesärztekammer</strong>n entwickelt<br />
wurden. „Die MBO ist keine One<br />
Man Show, sondern das Werk von uns<br />
allen“, stellte Dr. Wolter in seiner Erläuterung<br />
klar.<br />
n Mark Berger, LAEKB<br />
Brandenburgisches Ärzteblatt 7 – 8 •<strong>2011</strong> | 13<br />
Dr. Udo Wolter erläutert<br />
die MBO-Novelle<br />
Foto: Claus Köhler