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Ausgabe 07-08/2011 (PDF, 8364 kByte) - Landesärztekammer ...

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ichtlinie des Vorstandes<br />

der landesärztekammer brandenburg<br />

beKanntmachunGen<br />

gem. § 9 Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 6 Abs. 3 der Fortbildungsordnung<br />

Der Vorstand der <strong>Landesärztekammer</strong> Brandenburg hat die<br />

folgende Richtlinie gem. § 9 Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 6 Abs. 3<br />

der Fortbildungsordnung der <strong>Landesärztekammer</strong> Brandenburg<br />

beschlossen:<br />

1. Die Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen<br />

Fortbildung in der jeweils geltenden Fassung finden<br />

im Rahmen der Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen<br />

durch die <strong>Landesärztekammer</strong> Brandenburg verbindliche<br />

Anwendung.<br />

2. Fortbildung geht grundsätzlich über reguläre Patientenversorgung<br />

hinaus. Interne und nicht arztöffentlich zugängliche<br />

Routinebesprechungen in der Klinik oder Praxis<br />

sind von einer Anerkennung ausgeschlossen.<br />

3. Die Zuordnung zu einer Kategorie i. S. d. § 6 Abs. 2 der<br />

Fortbildungsordnung erfolgt nach der Fortbildungsart,<br />

die in der Fortbildungsveranstaltung überwiegend zur<br />

Anwendung kommt.<br />

4. Grundeinheit für die Bewertung der Fortbildung ist der<br />

Fortbildungspunkt. Dieser wird grundsätzlich für eine<br />

Fortbildungsstunde von 45 Minuten vergeben. Angefangene<br />

Fortbildungseinheiten bis zu 22,5 Minuten (Hälfte<br />

einer Fortbildungseinheit von 45 Minuten) werden abgerundet,<br />

danach wird zu einem ganzen Fortbildungspunkt<br />

aufgerundet. Bei der Bewertung einer Fortbildungsmaßnahme<br />

sind 15 Minuten Pause nach jeweils 1 Fortbildungseinheit<br />

(= 45 Minuten) abzuziehen, wenn im Programm<br />

keine oder keine längeren Pausenzeiten ausgewiesen<br />

sind.<br />

5. Insoweit in der Fortbildungsordnung oder den Empfehlungen<br />

der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung<br />

nicht anders geregelt, können Fortbildungsveranstaltungen<br />

durch die <strong>Landesärztekammer</strong> Brandenburg<br />

nur dann anerkannt werden, wenn diese wissenschaftlich<br />

geleitet werden, öffentlich zugänglich sind sowie<br />

Veranstaltungstermin, dauer und -ort konkret ausgewiesen<br />

werden und die Veranstaltung im Online-Fortbildungskalender<br />

der <strong>Landesärztekammer</strong> Brandenburg<br />

enthalten ist.<br />

6. Anträge auf Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme<br />

sind spätestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin<br />

mit dem entsprechenden Antragsformular zu stellen.<br />

7. Für die Zertifizierung von Drittanbieter-Fortbildungsveranstaltungen<br />

ohne Teilnehmergebühr ist Ziff. 8.2. des<br />

Gebührenverzeichnisses („Zertifizierung von Fortbildungen<br />

mit Sponsoring“) der Verwaltungsgebührenordnung<br />

der <strong>Landesärztekammer</strong> Brandenburg in der jeweils geltenden<br />

Fassung entsprechend anzuwenden.<br />

8. Gegen Bescheide der <strong>Landesärztekammer</strong> Brandenburg<br />

kann innerhalb 1 Monats ab Zustellung Widerspruch eingelegt<br />

werden. Für den rechtzeitigen Eingang des Widerspruchs<br />

ist das Eingangsdatum bei der <strong>Landesärztekammer</strong><br />

Brandenburg entscheidend. Der Widerspruch<br />

soll begründet werden. Der Antragsteller wird schriftlich<br />

über den Eingang des Widerspruchs und über die Entscheidung<br />

informiert.<br />

Die Richtlinie ist ab 02.05.<strong>2011</strong> anzuwenden.<br />

Cottbus, den 02.05.<strong>2011</strong><br />

Dr. med. Udo Wolter<br />

Präsident<br />

Brandenburgisches Ärzteblatt 7 – 8 •<strong>2011</strong> | 19

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