Rückblick auf das Jahr 2009 - Landrat-Lucas Gymnasium
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<strong>Lucas</strong> live Aktivitäten in anderen Fächern<br />
„Bitte erheben Sie sich für <strong>das</strong> Urteil“ –<br />
Die Rechtskundeschüler der <strong>Jahr</strong>gangsstufe 12<br />
im Landgericht Köln<br />
Montag, 15.06.<strong>2009</strong>, 9 Uhr: Wir werden zu Gericht geladen.<br />
Dabei sind Herr Handler, Frau Windhuis und die Rechtskundegrund-<br />
und -leistungskurse der Stufe 12.<br />
Als Zuschauer bei verschiedenen Gerichtsverhandlungen<br />
haben wir die Möglichkeit zu beobachten, wie <strong>das</strong> theoretisch<br />
Erlernte nun innerhalb von Strafverfahren praktisch<br />
angewendet wird. So fragen wir uns, welche Fälle und Anklagen uns erwarten<br />
und wie die Urteilsfindung praktisch abläuft. Doch bevor diese Fragen beantwortet<br />
werden können, müssen wir erst dar<strong>auf</strong> warten, <strong>das</strong><br />
Landgericht Köln betreten zu können.<br />
9:10 Uhr: Endlich ist es so weit. Jedoch können wir nicht direkt<br />
zu den Gerichtssälen gehen, sondern werden zuerst in Sicherheitsschleusen,<br />
ähnlich wie am Flughafen, kontrolliert. Die<br />
Ausweise müssen vorgezeigt werden, unsere Taschen werden<br />
durchleuchtet und wir werden abgetastet.<br />
9:20 Uhr: Wir sitzen in einem Gerichtssaal und dürfen an einer öffentlichen<br />
Verhandlung als Zuschauer teilnehmen. Außer uns befinden sich die Richterin,<br />
die Staatsanwältin, der Verteidiger und der Angeklagte im Raum.<br />
Schnell wird deutlich, <strong>das</strong>s es hier um mehr geht als darum, in kompliziertester<br />
fachspezifischer juristischer Sprache zu begründen, warum in diesem Fall<br />
§ 225 Abs. 1 oder § 225 Abs. 2 StGB anzuwenden ist. Es geht um den konkreten<br />
Tathergang, um Motive der Handlung, um die Schuldfrage und darum, welches<br />
Strafmaß bei einem bestimmten Täter angemessen ist.<br />
So ist es auch bei dem ersten Fall. Laut Anklage hat der in<br />
der Sicherheitsbranche tätige Angeklagte es unterlassen, seine<br />
Mitarbeiter durch eine entsprechende Krankenversicherung<br />
zu versichern. Da der Angeklagte jedoch zu einem früheren<br />
Zeitpunkt gestanden hat und sich bereit erklärte, die fehlenden<br />
Zahlungen freiwillig nachzuholen, fällt <strong>das</strong> Strafmaß recht<br />
milde aus.<br />
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