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Rückblick auf das Jahr 2009 - Landrat-Lucas Gymnasium

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<strong>Lucas</strong> live Aktivitäten in anderen Fächern<br />

„Bitte erheben Sie sich für <strong>das</strong> Urteil“ –<br />

Die Rechtskundeschüler der <strong>Jahr</strong>gangsstufe 12<br />

im Landgericht Köln<br />

Montag, 15.06.<strong>2009</strong>, 9 Uhr: Wir werden zu Gericht geladen.<br />

Dabei sind Herr Handler, Frau Windhuis und die Rechtskundegrund-<br />

und -leistungskurse der Stufe 12.<br />

Als Zuschauer bei verschiedenen Gerichtsverhandlungen<br />

haben wir die Möglichkeit zu beobachten, wie <strong>das</strong> theoretisch<br />

Erlernte nun innerhalb von Strafverfahren praktisch<br />

angewendet wird. So fragen wir uns, welche Fälle und Anklagen uns erwarten<br />

und wie die Urteilsfindung praktisch abläuft. Doch bevor diese Fragen beantwortet<br />

werden können, müssen wir erst dar<strong>auf</strong> warten, <strong>das</strong><br />

Landgericht Köln betreten zu können.<br />

9:10 Uhr: Endlich ist es so weit. Jedoch können wir nicht direkt<br />

zu den Gerichtssälen gehen, sondern werden zuerst in Sicherheitsschleusen,<br />

ähnlich wie am Flughafen, kontrolliert. Die<br />

Ausweise müssen vorgezeigt werden, unsere Taschen werden<br />

durchleuchtet und wir werden abgetastet.<br />

9:20 Uhr: Wir sitzen in einem Gerichtssaal und dürfen an einer öffentlichen<br />

Verhandlung als Zuschauer teilnehmen. Außer uns befinden sich die Richterin,<br />

die Staatsanwältin, der Verteidiger und der Angeklagte im Raum.<br />

Schnell wird deutlich, <strong>das</strong>s es hier um mehr geht als darum, in kompliziertester<br />

fachspezifischer juristischer Sprache zu begründen, warum in diesem Fall<br />

§ 225 Abs. 1 oder § 225 Abs. 2 StGB anzuwenden ist. Es geht um den konkreten<br />

Tathergang, um Motive der Handlung, um die Schuldfrage und darum, welches<br />

Strafmaß bei einem bestimmten Täter angemessen ist.<br />

So ist es auch bei dem ersten Fall. Laut Anklage hat der in<br />

der Sicherheitsbranche tätige Angeklagte es unterlassen, seine<br />

Mitarbeiter durch eine entsprechende Krankenversicherung<br />

zu versichern. Da der Angeklagte jedoch zu einem früheren<br />

Zeitpunkt gestanden hat und sich bereit erklärte, die fehlenden<br />

Zahlungen freiwillig nachzuholen, fällt <strong>das</strong> Strafmaß recht<br />

milde aus.<br />

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