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RealisBench® und RealisCheck® Ausführliche Erläuterungen zur ...

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6.6.7 Liegenschaftszinssatz<br />

Feldname Liegenschaftszinssatz<br />

Beschreibung des Feldinhaltes:<br />

Es ist der ortsübliche Liegenschaftszinssatz für Immobilien in vergleichbarer Lage <strong>und</strong> mit vergleichbarer<br />

Nutzungsart anzugeben.<br />

Bei angemieteten Objekten ist in dieses Feld eine 1 einzutragen. Bei der Marktwertberechnung<br />

spielen angemietete Objekte keine Rolle!<br />

Hinweise <strong>zur</strong> Datenermittlung:<br />

Der Liegenschaftszinssatz ist eine Rechengröße im Ertragswertverfahren. Er ist auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

geeigneter Kaufpreise <strong>und</strong> der ihnen entsprechenden Reinerträge für vergleichbare Objekte<br />

vergleichbar bebauter Gr<strong>und</strong>stücke nach den Gr<strong>und</strong>sätzen des Ertragswertverfahrens als Durchschnittswert<br />

abgeleitet. Nach §11 I. WertV ist der Liegenschaftszinssatz der Zinssatz, mit dem der<br />

Verkehrswert von Liegenschaften im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. Der Liegenschaftsszinssatz<br />

kann in der Regel bei den Gutachterausschüssen erfragt werden. Auch Makler können<br />

auf der Gr<strong>und</strong>lage der von ihnen vermittelten Kaufverträge über Mietobjekte Liegenschaftsszinssätze<br />

zuverlässig ermitteln.<br />

Kann für ein Objekt der Liegenschaftszins nur als Bandbreite ermittelt werden, dann sollte sich die<br />

Angabe für eine „gute“ Immobilie an der unteren Range sowie für „schlechte“ Immobilien an der<br />

oberen Range orientieren.<br />

6.6.8 Restnutzungsdauer<br />

Feldname Restnutzungsdauer<br />

Beschreibung des Feldinhaltes:<br />

Als Restnutzungsdauer (RND) ist die Anzahl der Jahre anzusetzen, in denen die baulichen Anlagen<br />

bei ordnungsgemäßer Unterhaltung <strong>und</strong> Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich<br />

genutzt werden können.<br />

Bei angemieteten Objekten ist in dieses Feld eine 0 einzutragen. Bei der Marktwertberechnung<br />

spielen angemietete Objekte keine Rolle!<br />

Hinweise <strong>zur</strong> Datenermittlung:<br />

Üblicherweise errechnet sich die Restnutzungsdauer aus der Gesamtnutzungsdauer <strong>und</strong> dem<br />

Alter des Gebäudes. Beim Alter des Gebäudes ist entweder das Baujahr oder aber das Jahr der<br />

letzten Vollsanierung anzusetzen.<br />

Beispiel: Gewerbeimmobilie, Baujahr 1960, Vollsanierung der Bausubstanz <strong>und</strong> der technischen<br />

Anlagen im Jahr 1995; bei einer erwarteten Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren ergibt sich als<br />

Restnutzungsdauer im Jahr 2004: 50 - (2004 - 1995) = 41; hätte man keine Vollsanierung im Jahr<br />

1995 durchgeführt, ergäbe sich für die Restnutzungsdauer: 50 - (2004 - 1960) = 6.<br />

Immobilien mit Mischnutzung: Die Restnutzungsdauer für das Objekt ist anteilig aus den Einzelnutzungen<br />

zu berechnen.<br />

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