RealisBench® und RealisCheck® Ausführliche Erläuterungen zur ...
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6.6.7 Liegenschaftszinssatz<br />
Feldname Liegenschaftszinssatz<br />
Beschreibung des Feldinhaltes:<br />
Es ist der ortsübliche Liegenschaftszinssatz für Immobilien in vergleichbarer Lage <strong>und</strong> mit vergleichbarer<br />
Nutzungsart anzugeben.<br />
Bei angemieteten Objekten ist in dieses Feld eine 1 einzutragen. Bei der Marktwertberechnung<br />
spielen angemietete Objekte keine Rolle!<br />
Hinweise <strong>zur</strong> Datenermittlung:<br />
Der Liegenschaftszinssatz ist eine Rechengröße im Ertragswertverfahren. Er ist auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
geeigneter Kaufpreise <strong>und</strong> der ihnen entsprechenden Reinerträge für vergleichbare Objekte<br />
vergleichbar bebauter Gr<strong>und</strong>stücke nach den Gr<strong>und</strong>sätzen des Ertragswertverfahrens als Durchschnittswert<br />
abgeleitet. Nach §11 I. WertV ist der Liegenschaftszinssatz der Zinssatz, mit dem der<br />
Verkehrswert von Liegenschaften im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. Der Liegenschaftsszinssatz<br />
kann in der Regel bei den Gutachterausschüssen erfragt werden. Auch Makler können<br />
auf der Gr<strong>und</strong>lage der von ihnen vermittelten Kaufverträge über Mietobjekte Liegenschaftsszinssätze<br />
zuverlässig ermitteln.<br />
Kann für ein Objekt der Liegenschaftszins nur als Bandbreite ermittelt werden, dann sollte sich die<br />
Angabe für eine „gute“ Immobilie an der unteren Range sowie für „schlechte“ Immobilien an der<br />
oberen Range orientieren.<br />
6.6.8 Restnutzungsdauer<br />
Feldname Restnutzungsdauer<br />
Beschreibung des Feldinhaltes:<br />
Als Restnutzungsdauer (RND) ist die Anzahl der Jahre anzusetzen, in denen die baulichen Anlagen<br />
bei ordnungsgemäßer Unterhaltung <strong>und</strong> Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich<br />
genutzt werden können.<br />
Bei angemieteten Objekten ist in dieses Feld eine 0 einzutragen. Bei der Marktwertberechnung<br />
spielen angemietete Objekte keine Rolle!<br />
Hinweise <strong>zur</strong> Datenermittlung:<br />
Üblicherweise errechnet sich die Restnutzungsdauer aus der Gesamtnutzungsdauer <strong>und</strong> dem<br />
Alter des Gebäudes. Beim Alter des Gebäudes ist entweder das Baujahr oder aber das Jahr der<br />
letzten Vollsanierung anzusetzen.<br />
Beispiel: Gewerbeimmobilie, Baujahr 1960, Vollsanierung der Bausubstanz <strong>und</strong> der technischen<br />
Anlagen im Jahr 1995; bei einer erwarteten Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren ergibt sich als<br />
Restnutzungsdauer im Jahr 2004: 50 - (2004 - 1995) = 41; hätte man keine Vollsanierung im Jahr<br />
1995 durchgeführt, ergäbe sich für die Restnutzungsdauer: 50 - (2004 - 1960) = 6.<br />
Immobilien mit Mischnutzung: Die Restnutzungsdauer für das Objekt ist anteilig aus den Einzelnutzungen<br />
zu berechnen.<br />
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