Musterstrahlenschutzanweisungen
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Muster<br />
101<br />
Entwurf 04.03<br />
für eine Strahlenschutzanweisung für den genehmigungspflichtigen Umgang<br />
(Montage, Demontage, Wartung und Lagerung) mit Ionisationsrauchmeldern<br />
(I-Meldern) und deren Beförderung<br />
Strahlenschutzanweisung<br />
für den genehmigungspflichtigen Umgang (Montage, Demontage, Wartung und Lagerung) mit Ionisationsrauchmeldern<br />
(I-Meldern) und deren Beförderung: [Betrieb und Standort]<br />
Vorbemerkung: Die vorliegende Strahlenschutzanweisung enthält die bei der Verwendung von radioaktiven<br />
I-Meldern zu beachtenden Strahlenschutzregelungen. Sie bezieht sich auf die folgenden<br />
rechtlichen Grundlagen:<br />
− Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung<br />
– StrlSchV) vom [Datum]<br />
− Genehmigungsbescheid [Aktenzeichen] vom [Datum] von [zuständige Behörde] für die Montage,<br />
Demontage, Wartung und Lagerung von I-Meldern.<br />
Die Strahlenschutzanweisung ist allen Personen 9 , die mit den I-Meldern umgehen oder einer davon<br />
ausgehenden Strahlenexposition ausgesetzt sein können, vor Beginn ihrer Tätigkeit im Rahmen der<br />
Einweisung gegen Unterschrift zur Kenntnisnahme auszuhändigen.<br />
Der sachliche Geltungsbereich erstreckt sich auf den genehmigungspflichtigen Umgang mit I-<br />
Meldern, die der Bauart nach zugelassen sind. Der Umgang umfasst die Errichtung von I-Melder-<br />
Anlagen (Montage und Demontage), die Wartung (Funktionsprüfungen und Austausch), den Transport<br />
(Beförderung) sowie die Lagerung von I-Meldern. Die Genehmigung schließt auch den Ausbau<br />
von nicht bauartzugelassenen I-Meldern ein.<br />
Mitarbeiter, die genehmigungspflichtigen Umgang mit I-Meldern haben, sind verpflichtet, die Strahlenschutz-<br />
und Fachanweisungen einzuhalten.<br />
(Bei umfangreichen Strahlenschutzanweisungen kann es zweckmäßig sein, die Abschnitte „2.3 Verhaltensregeln“<br />
und „2.4 Regeln zum Betrieb“ in einer Anlage zusammenzufassen, die getrennt ausgehändigt<br />
wird.)<br />
1. Organisation des Strahlenschutzes<br />
Die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen werden wahrgenommen von:<br />
[Name, Dienstanschrift]<br />
Der zuständige Strahlenschutzbeauftragte ist :<br />
[Name, Dienstanschrift mit Telefon]<br />
[Innerbetrieblicher Entscheidungsbereich]<br />
[Regelung der Anwesenheit und Erreichbarkeit]<br />
9 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im folgenden Text auf die geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet