05.06.2013 Aufrufe

Musterstrahlenschutzanweisungen

Musterstrahlenschutzanweisungen

Musterstrahlenschutzanweisungen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Muster<br />

101<br />

Entwurf 04.03<br />

für eine Strahlenschutzanweisung für den genehmigungspflichtigen Umgang<br />

(Montage, Demontage, Wartung und Lagerung) mit Ionisationsrauchmeldern<br />

(I-Meldern) und deren Beförderung<br />

Strahlenschutzanweisung<br />

für den genehmigungspflichtigen Umgang (Montage, Demontage, Wartung und Lagerung) mit Ionisationsrauchmeldern<br />

(I-Meldern) und deren Beförderung: [Betrieb und Standort]<br />

Vorbemerkung: Die vorliegende Strahlenschutzanweisung enthält die bei der Verwendung von radioaktiven<br />

I-Meldern zu beachtenden Strahlenschutzregelungen. Sie bezieht sich auf die folgenden<br />

rechtlichen Grundlagen:<br />

− Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung<br />

– StrlSchV) vom [Datum]<br />

− Genehmigungsbescheid [Aktenzeichen] vom [Datum] von [zuständige Behörde] für die Montage,<br />

Demontage, Wartung und Lagerung von I-Meldern.<br />

Die Strahlenschutzanweisung ist allen Personen 9 , die mit den I-Meldern umgehen oder einer davon<br />

ausgehenden Strahlenexposition ausgesetzt sein können, vor Beginn ihrer Tätigkeit im Rahmen der<br />

Einweisung gegen Unterschrift zur Kenntnisnahme auszuhändigen.<br />

Der sachliche Geltungsbereich erstreckt sich auf den genehmigungspflichtigen Umgang mit I-<br />

Meldern, die der Bauart nach zugelassen sind. Der Umgang umfasst die Errichtung von I-Melder-<br />

Anlagen (Montage und Demontage), die Wartung (Funktionsprüfungen und Austausch), den Transport<br />

(Beförderung) sowie die Lagerung von I-Meldern. Die Genehmigung schließt auch den Ausbau<br />

von nicht bauartzugelassenen I-Meldern ein.<br />

Mitarbeiter, die genehmigungspflichtigen Umgang mit I-Meldern haben, sind verpflichtet, die Strahlenschutz-<br />

und Fachanweisungen einzuhalten.<br />

(Bei umfangreichen Strahlenschutzanweisungen kann es zweckmäßig sein, die Abschnitte „2.3 Verhaltensregeln“<br />

und „2.4 Regeln zum Betrieb“ in einer Anlage zusammenzufassen, die getrennt ausgehändigt<br />

wird.)<br />

1. Organisation des Strahlenschutzes<br />

Die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen werden wahrgenommen von:<br />

[Name, Dienstanschrift]<br />

Der zuständige Strahlenschutzbeauftragte ist :<br />

[Name, Dienstanschrift mit Telefon]<br />

[Innerbetrieblicher Entscheidungsbereich]<br />

[Regelung der Anwesenheit und Erreichbarkeit]<br />

9 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im folgenden Text auf die geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!