05.06.2013 Aufrufe

Musterstrahlenschutzanweisungen

Musterstrahlenschutzanweisungen

Musterstrahlenschutzanweisungen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

105<br />

Entwurf 04.03<br />

Bei der Inbetriebnahme ist durch den Baustellenverantwortlichen der Lieferumfang mit der tatsächlich<br />

eingebauten Stückzahl zu vergleichen. Die Rücksendung überzähliger I-Melder ist unmittelbar über<br />

den zuständigen Projektbearbeiter zu veranlassen.<br />

Strahlenschutzaufgaben des Vertriebes<br />

Die Mitarbeiter des Vertriebes unterliegen im Zusammenhang mit dem I-Melder-Geschäft keiner beruflichen<br />

Strahlenexposition. Im Vertrieb sind wichtige Aufgaben im Strahlenschutz wahrzunehmen.<br />

Über den Erwerb und die Abgabe von I-Meldern ist unter Angabe von Art und Aktivität Buch zu führen<br />

(Betriebsbuch).<br />

Die An-/Abmeldung über Erwerb und Abgabe von I-Meldern ist innerhalb eines Monats zu bearbeiten<br />

und halbjährlich dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen.<br />

Bestandsänderungen bei Kundenanlagen, für die ein Wartungsvertrag besteht, sind innerhalb eines<br />

Monats zu bearbeiten und der zuständigen Behörde halbjährlich anzuzeigen (Neuanlagen, Änderungen,<br />

Kündigung des Wartungsvertrages).<br />

Die Abgabe von I-Meldern an Errichter/Installateure darf nur erfolgen, wenn diese die erforderliche<br />

Umgangsgenehmigung gemäß § 7 StrlSchV besitzen.<br />

Kunden, die bauartzugelassene I-Melder in Brandmeldeanlagen betreiben, benötigen hierfür keine<br />

Genehmigung. Ihnen ist jedoch ein Merkblatt über die Gefahren und den Umgang mit I-Meldern auszuhändigen.<br />

Die Kündigung eines Wartungsvertrages mit I-Melder wird durch die zuständige Vertragsstelle mit<br />

einem entsprechenden Strahlenschutzhinweis bestätigt. Die Kündigungsbestätigung geht in Kopie<br />

zum Strahlenschutzbeauftragten.<br />

Das Betreiben der Anlage ist anzeigebedürftig, wenn kein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde.<br />

Hierauf ist der Betreiber deutlich hinzuweisen, wenn er den Wartungsvertrag kündigt.. Die Anzeige ist<br />

vom Betreiber der Brandmeldeanlage durchzuführen. Der Betreiber hat einen Strahlenschutzbeauftragten<br />

mit entsprechender Fachkunde zu bestellen.<br />

Beförderung von I-Meldern<br />

Die Beförderung von I-Meldern (Verpacken, zur Beförderung übergeben, Empfangen, Auspacken)<br />

unterliegt den Bedingungen der StrlSchV und der GGVSE. Für die Beförderung von I-Meldern ist die<br />

Arbeitsanweisung [interne Regelung einfügen, falls vorhanden] sowie die Anordnung des Strahlenschutzbeauftragten<br />

und der Beauftragten Person unbedingt zu befolgen.<br />

Bei jeder Abgabe zur Beförderung ist ein vollständig ausgefülltes zu erstellen und dem Fahrzeugführer<br />

gegen Unterschrift mitzugeben.<br />

Nur eingewiesenes und unterwiesenes Dienstleistungspersonal darf entsprechend die o.g.Tätigkeiten<br />

ausüben.<br />

Die Verantwortung für die Beförderung verbleibt bei der eigenen Firma, auch bei Einschaltung von<br />

anderen Dienstleistern für die Disposition / Terminierung von Transporten.<br />

2.5 Strahlenschutzbereiche und Zutrittsregelungen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!