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Musterstrahlenschutzanweisungen

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Entwurf 04.03<br />

Der Beschleuniger darf nur betrieben werden, wenn Notschalter und Warnlampen im Bestrahlungs-<br />

und Bedienraum vorhanden sind und ihre Funktionstüchtigkeit sichergestellt ist.<br />

11. Aufzeichnungen<br />

Folgende Aufzeichnungen sind in das Betriebstagebuch einzutragen:<br />

- Anlagennummer<br />

- Anlagedaten<br />

- Datum der Inbetriebnahme<br />

- Name des Inbetriebsetzers<br />

- Ergebnis der Überprüfung der Sicherheitskreise<br />

- Ergebnisse der Ortsdosisleistungsmessungen<br />

- Betriebszeiten der möglichen Strahlungsarten<br />

- Strahlrichtungen mit und ohne Beamstopper<br />

Zeitpunkt und Ergebnisse der Überprüfung sind im Betriebstagebuch aufzuzeichnen.<br />

Nach jeder wesentlichen Parameteränderung (z. B. Leistung, Strahlrichtung, Strahlungsenergie) sind<br />

die Ortsdosisleistungsmessungen in den an den Bestrahlungsraum angrenzenden Räumen und Bereichen<br />

zu wiederholen und die Ergebnisse aufzuzeichnen. Bei der Inbetriebnahme im Rahmen der Errichtung<br />

ist in allen an den Bestrahlungsraum angrenzenden Räumen und Bereichen die Ortsdosisleistung<br />

an der strahlenschutzmäßig ungünstigsten Stelle und unter den strahlenschutzmäßig ungünstigsten<br />

Betriebsbedingungen des Beschleunigers zu messen; die Ergebnisse sind aufzuzeichnen. Für<br />

diese Messungen sind geeignete und geeichte Dosisleistungsmessgeräte zu verwenden.<br />

Zur Überprüfung der Sicherheitskreise ist eine Betriebsstörung herbeizuführen, die die Sicherheitskreise<br />

zum Ansprechen bringt.<br />

Vor Übergang in den bestimmungsgemäßen Gebrauch sind auf korrekte Funktion zu prüfen:<br />

- Not-Aus-Schalter<br />

- Türkontakte<br />

- alle Betriebsanzeigen<br />

- die Warnleuchten<br />

- die zusätzliche unabhängige Dosiswarneinrichtung<br />

12. Hinweise zum Betrieb<br />

Vor dem Einschalten der Strahlung ist durch die zur Bedienung berechtigte Person zu überprüfen, ob<br />

sich niemand im Sperrbereich aufhält. Ein Aufenthalt im Bestrahlungsraum (Sperrbereich) ohne ausdrückliche<br />

Erlaubnis des Strahlenschutzbeauftragten ist verboten.<br />

Der Sperrbereich gilt nicht als solcher, wenn bei eingeschalteter Anlage der Leistungsteil des Modulators<br />

von der Versorgungsspannung getrennt ist.<br />

Nach Beendigung des Strahlbetriebes ist die Anlage durch Abziehen des Schlüssels vom Schalter zu<br />

sichern. Der Schlüssel ist sicher aufzubewahren.<br />

13. Verhalten bei sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen<br />

Bei sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen (z.B. erhöhte Ortsdosisleistung in angrenzenden<br />

Bereichen, erhöhte Strahlenexposition) ist der Strahlenschutzbeauftragte unverzüglich zu informieren.

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