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Musterstrahlenschutzanweisungen

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Entwurf 04.03<br />

[Während des Strahlbetriebs ist der Bereich innerhalb der Zyklotronabschirmung Sperrbereich.]<br />

Muss nach Strahlbetrieb die anlageneigene Abschirmung geöffnet werden, dann ist zunächst davon<br />

auszugehen, dass einzelne Ortsbereiche (insbesondere in Targetnähe und in der Umgebung von<br />

Transportleitungen für die produzierten Aktivitäten) wie Sperrbereiche behandelt werden müssen.<br />

Ein Betreten der unter ”9.” genannten Ortsbereiche durch Personen, die nicht im Rahmen der Beschleunigerinbetriebnahme<br />

tätig werden, ist nur nach Rücksprache mit dem Strahlenschutzbeauftragten<br />

nach der folgenden Besucherregelung zulässig:<br />

[Besucher und Lieferanten melden sich an der verschlossenen Zugangstür (Eingang zum Kontrollbereich).<br />

Der Strahlenschutzbeauftragte empfängt die Meldepersonen und führt im Bedarfsfalle das für<br />

die Einzulassenden erforderliche Anwesenheits/Personendosis-Protokoll].<br />

10. Betriebsvoraussetzungen<br />

Im Rahmen der Probebetriebsvorbereitungen prüft der Strahlenschutzbeauftragte vor dem ersten<br />

Strahlbetrieb (vor erstem internen Strahl), ob alle Maßnahmen, die aus vorbereitenden Genehmigungsphasen<br />

abzuleiten sind, erfüllt wurden (z.B. Auflagen aus einem Errichtungsgenehmigungsverfahren<br />

oder Nebenbestimmungen aus der „Probebetriebsgenehmigung“). Er sorgt weiterhin dafür,<br />

dass die strahlenschutzrelevanten Einrichtungen vor jedem folgenden Inbetriebnahmeschritt dem neuen<br />

Betriebszustand entsprechend angepasst sind. (Abluftmessungen, Sicherheitskreise, ... .)<br />

Der Teilchenbeschleuniger ist in Betrieb, wenn Strahlstrom auf ein Target, eine Strahlstrom-<br />

Messvorrichtung (z.B. ein Faraday-Cup) trifft, bzw. zu Justierzwecken auf strahleigenschaftswiedergebende<br />

Vorrichtungen (z.B. ein ”Paper-Burn-Target”) geleitet wird. Zur Erreichung dieses Zustandes<br />

darf grundsätzlich kein Interlocksystem des Strahlungs-Einschaltkreises überbrückt werden, es sei<br />

denn, dass es zur Funktionsüberprüfung genau dieses Kreises unabdingbar erforderlich wird.<br />

Vor Inbetriebnahme des Beschleunigers ist die Funktionsfähigkeit eines vorhandenen Abluftmeßsystems<br />

(Bilanzierungsstelle) zu überprüfen. Jeder Strahlbetrieb, alle durchgeführten strahlenschutzrelevanten<br />

Überprüfungen und alle besonderen Vorkommnisse sind in das Logbuch einzutragen bzw. in<br />

den Strahlzeitprotokollen im [Anlagen-Auslageordner oder einem anderen Dokumentationssystem]<br />

festzuhalten (und auf Wunsch dem SSB des späteren Nutzers zur Nachtragung in das nutzereigene<br />

Logbuch zur Verfügung zu stellen).<br />

Target-Entladungen werden nur vorgenommen, wenn das zur Weiterführung der Inbetriebnahme erforderlich<br />

ist. Die automatisch gesteuerte Targetentladung führt immer zum Transport in einen vorher<br />

festgelegten Bereich (z.B. zu einer heißen Zelle, zu einem Aktivitätsmessgerät oder zu einem Chemie-<br />

Modul, wo die Zielsubstanz entweder bis zum "Abklingen" verbleibt oder in den Synthese-Modulen<br />

weiterverarbeitet wird). Die Ergebnisse der Weitergabe-Prozesse nach einer Target -Entleerung sind<br />

im Bedarfsfalle zu protokollieren.<br />

Während des ersten Strahlbetriebes des Teilchenbeschleunigers und bei strahlenschutzrelevanten Arbeiten<br />

muss der Strahlenschutzbeauftragte anwesend sein; während anderer Tätigkeiten muss ein<br />

Strahlenschutzbeauftragter in [angemessenem Zeitrahmen] vor Ort sein können (Rufbereitschaft).<br />

Der SSB sorgt für das ordnungsgemäße Tragen der amtlichen Dosimeter und für das Vorhandensein<br />

von funktionsfähigen Kontaminationsmonitoren und Ortsdosisleistungsmessgeräten in ausreichender<br />

Zahl.<br />

11. Allgemeine Verhaltensregeln

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