Musterstrahlenschutzanweisungen
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Entwurf 04.03<br />
[Während des Strahlbetriebs ist der Bereich innerhalb der Zyklotronabschirmung Sperrbereich.]<br />
Muss nach Strahlbetrieb die anlageneigene Abschirmung geöffnet werden, dann ist zunächst davon<br />
auszugehen, dass einzelne Ortsbereiche (insbesondere in Targetnähe und in der Umgebung von<br />
Transportleitungen für die produzierten Aktivitäten) wie Sperrbereiche behandelt werden müssen.<br />
Ein Betreten der unter ”9.” genannten Ortsbereiche durch Personen, die nicht im Rahmen der Beschleunigerinbetriebnahme<br />
tätig werden, ist nur nach Rücksprache mit dem Strahlenschutzbeauftragten<br />
nach der folgenden Besucherregelung zulässig:<br />
[Besucher und Lieferanten melden sich an der verschlossenen Zugangstür (Eingang zum Kontrollbereich).<br />
Der Strahlenschutzbeauftragte empfängt die Meldepersonen und führt im Bedarfsfalle das für<br />
die Einzulassenden erforderliche Anwesenheits/Personendosis-Protokoll].<br />
10. Betriebsvoraussetzungen<br />
Im Rahmen der Probebetriebsvorbereitungen prüft der Strahlenschutzbeauftragte vor dem ersten<br />
Strahlbetrieb (vor erstem internen Strahl), ob alle Maßnahmen, die aus vorbereitenden Genehmigungsphasen<br />
abzuleiten sind, erfüllt wurden (z.B. Auflagen aus einem Errichtungsgenehmigungsverfahren<br />
oder Nebenbestimmungen aus der „Probebetriebsgenehmigung“). Er sorgt weiterhin dafür,<br />
dass die strahlenschutzrelevanten Einrichtungen vor jedem folgenden Inbetriebnahmeschritt dem neuen<br />
Betriebszustand entsprechend angepasst sind. (Abluftmessungen, Sicherheitskreise, ... .)<br />
Der Teilchenbeschleuniger ist in Betrieb, wenn Strahlstrom auf ein Target, eine Strahlstrom-<br />
Messvorrichtung (z.B. ein Faraday-Cup) trifft, bzw. zu Justierzwecken auf strahleigenschaftswiedergebende<br />
Vorrichtungen (z.B. ein ”Paper-Burn-Target”) geleitet wird. Zur Erreichung dieses Zustandes<br />
darf grundsätzlich kein Interlocksystem des Strahlungs-Einschaltkreises überbrückt werden, es sei<br />
denn, dass es zur Funktionsüberprüfung genau dieses Kreises unabdingbar erforderlich wird.<br />
Vor Inbetriebnahme des Beschleunigers ist die Funktionsfähigkeit eines vorhandenen Abluftmeßsystems<br />
(Bilanzierungsstelle) zu überprüfen. Jeder Strahlbetrieb, alle durchgeführten strahlenschutzrelevanten<br />
Überprüfungen und alle besonderen Vorkommnisse sind in das Logbuch einzutragen bzw. in<br />
den Strahlzeitprotokollen im [Anlagen-Auslageordner oder einem anderen Dokumentationssystem]<br />
festzuhalten (und auf Wunsch dem SSB des späteren Nutzers zur Nachtragung in das nutzereigene<br />
Logbuch zur Verfügung zu stellen).<br />
Target-Entladungen werden nur vorgenommen, wenn das zur Weiterführung der Inbetriebnahme erforderlich<br />
ist. Die automatisch gesteuerte Targetentladung führt immer zum Transport in einen vorher<br />
festgelegten Bereich (z.B. zu einer heißen Zelle, zu einem Aktivitätsmessgerät oder zu einem Chemie-<br />
Modul, wo die Zielsubstanz entweder bis zum "Abklingen" verbleibt oder in den Synthese-Modulen<br />
weiterverarbeitet wird). Die Ergebnisse der Weitergabe-Prozesse nach einer Target -Entleerung sind<br />
im Bedarfsfalle zu protokollieren.<br />
Während des ersten Strahlbetriebes des Teilchenbeschleunigers und bei strahlenschutzrelevanten Arbeiten<br />
muss der Strahlenschutzbeauftragte anwesend sein; während anderer Tätigkeiten muss ein<br />
Strahlenschutzbeauftragter in [angemessenem Zeitrahmen] vor Ort sein können (Rufbereitschaft).<br />
Der SSB sorgt für das ordnungsgemäße Tragen der amtlichen Dosimeter und für das Vorhandensein<br />
von funktionsfähigen Kontaminationsmonitoren und Ortsdosisleistungsmessgeräten in ausreichender<br />
Zahl.<br />
11. Allgemeine Verhaltensregeln