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Musterstrahlenschutzanweisungen

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23<br />

Entwurf 04.03<br />

Muster<br />

für eine Strahlenschutzanweisung für den Einsatz von radioaktiven Referenz-<br />

und Prüfstrahlern<br />

Strahlenschutzanweisung<br />

für den Einsatz von [Anzahl und genaue Bezeichnung der(des) Strahler(s)] im [Institution und<br />

Standort]<br />

Vorbemerkung: Die vorliegende Strahlenschutzanweisung enthält die bei der Verwendung von radioaktiven<br />

Referenz- und Prüfstrahlern zu beachtenden Strahlenschutzregelungen. Sie bezieht sich auf<br />

die folgenden rechtlichen Grundlagen:<br />

− Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung<br />

– StrlSchV) vom [Datum]<br />

− Genehmigungsbescheid [Aktenzeichen] vom [Datum] von [zuständige Behörde]<br />

Die Strahlenschutzanweisung ist allen Personen 9 , die mit den Referenz- und Prüfstrahlern umgehen<br />

oder einer davon ausgehenden Strahlenexposition ausgesetzt sein können, vor Beginn ihrer Tätigkeit<br />

im Rahmen der Einweisung gegen Unterschrift zur Kenntnisnahme auszuhändigen.<br />

(Bei umfangreichen Strahlenschutzanweisungen kann es zweckmäßig sein, die Abschnitte „2.3 Verhaltensregeln“<br />

und „2.4 Regeln zum Betrieb“ in einer Anlage zusammenzufassen, die getrennt ausgehändigt<br />

wird.)<br />

1. Organisation des Strahlenschutzes<br />

Die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen werden wahrgenommen von:<br />

[Name, Dienstanschrift]<br />

Der zuständige Strahlenschutzbeauftragte ist :<br />

[Name, Dienstanschrift mit Telefon]<br />

[Innerbetrieblicher Entscheidungsbereich]<br />

[Regelung der Anwesenheit und Erreichbarkeit]<br />

Als Vertreter für den oben genannten Strahlenschutzbeauftragten ist bestellt:<br />

[Name, Dienstanschrift mit Telefon]<br />

[Innerbetrieblicher Entscheidungsbereich]<br />

[Regelung der Anwesenheit und Erreichbarkeit]<br />

Außerhalb der Betriebszeit kann der Strahlenschutzbeauftragte erreicht werden über:<br />

− [Anlaufstelle, die 24 Stunden besetzt ist (z. B. die Pforte)]<br />

− [Telefonbereitschaft, Handynummer]<br />

[Der Strahlenschutzbeauftragte hat im einzelnen folgende Pflichten und Befugnisse:..Wiederholung<br />

aus der Bestellung.]<br />

9 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im folgenden Text auf die geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet<br />

Formatiert: Nummerierung<br />

und Aufzählungszeichen<br />

Gelöscht: Der Strahlenschutzbeauftragte<br />

hat im Rahmen seines innerbetrieblichenEntscheidungsbereichs<br />

die Pflicht und Befugnis, dafür<br />

zu sorgen, dass die ihm übertragenen<br />

Aufgaben erfüllt werden.

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