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Musterstrahlenschutzanweisungen

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FIRMA<br />

Beschleuniger-Projekt /AAA / BBBB<br />

88<br />

Entwurf 04.03<br />

DATUM/DATE "Schlüsselregelung / Zutrittskontrolle"<br />

Stand: dd.MM.JJJJ Probebetrieb<br />

Gemäß "Probebetriebsgenehmigungsbescheid" (Auflage Nr. Z.00) ist durch eindeutige organisatorische<br />

Maßnahmen sicherzustellen, dass die Kontrollbereiche nicht von Unbefugten betreten<br />

werden können.<br />

Es ergeht daher an alle mit Arbeiten im PET-Beschleuniger-Bereich tätigen Mitarbeiter folgende<br />

Anweisung:<br />

„Besitzstand "Schlüssel zum Bereich PET-AAA / BBBB", Verantwortung für den Zutritt von<br />

Personen und für das Einschalten des Teilchenstromes“<br />

1. Schlüssel für den Zugang zu Kontrollbereichen der PET-Einrichtungen:<br />

Nur die in der Genehmigung "Az .../.." genannten Strahlenschutzbeauftragten dürfen im Besitz<br />

von Schlüsseln zum Öffnen des Kontrollbereiches der PET-Einrichtung (Beschleuniger und Isotopenlabor<br />

sein.<br />

2. "Sonst tätige Personen" und Besucher<br />

Müssen "sonstig tätige Personen" und/oder Besucher die Kontrollbereiche der PET-<br />

Einrichtung betreten, ist gemäß den Auflagen in der Genehmigung "XYZ" zu verfahren.<br />

3. Der Besitzstand des Schlüssels für die Freigabe des Strahlbetriebes mit "externem<br />

Strahl" (= auf ein Target extrahierter Teilchenstrahl) bleibt von der Regelung nach "1"<br />

und "2" unberührt.<br />

Der "Strahlungs-Freigabeschlüssel" muss im Besitz des Strahlenschutzbeauftragten bleiben.<br />

Er kann für die derzeitig erforderliche Protokollierung des Strahlbetriebs auch fachkundige<br />

Personen beauftragen, zeichnet jedoch als verantwortlicher Strahlenschutzbeauftragter für<br />

die erforderlichen Dokumentationen.<br />

.<br />

Ort, Datum<br />

gez. Der Strahlenschutzbeauftragte<br />

Anlage 3<br />

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