Musterstrahlenschutzanweisungen
Musterstrahlenschutzanweisungen
Musterstrahlenschutzanweisungen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
96<br />
Entwurf 04.03<br />
* die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Strahleneinrichtungen, Messgeräte sowie Warn- und Sicherheitseinrichtungen,<br />
besonders<br />
- Sauberkeit und Allgemeinzustand,<br />
- Funktionstüchtigkeit der Quellenhaltersicherung,<br />
- Beschaffenheit des Quellenhalterendes, in das die Fernbedienung eingelegt wird (regelmäßige Überprüfung<br />
mit Schablone),<br />
- Zustand der Fernbedienung, besonders der Übergang Kugelkopfhals-Drahtseil (regelmäßige Überprüfung<br />
mit Schablone),<br />
- Verriegelungsmechanismen und Sicherheitsschlösser,<br />
- Leichtgängigkeit der Fernbedienung,<br />
5. Funktionsprüfung und Wartung<br />
Mit der Firma [Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer] wurde ein Wartungsvertrag abgeschlossen.<br />
Strahleneinrichtungen und dessen Zubehör sind regelmäßig auf ihre einwandfreie Funktionstüchtigkeit zu kontrollieren.<br />
Sie sind jährlich vom Hersteller oder einer von ihm beauftragten Servicestelle warten zu lassen. Alle<br />
3 Jahre ist eine Sachverständigenprüfung durchzuführen.<br />
- Der Strahlenschutzbeauftragte hat die jährliche Wartung und die dreijährliche Sachverständigenprüfung zu<br />
veranlassen.<br />
(Werden diese Wartungsarbeiten eigenverantwortlich durchgeführt, so sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen<br />
gesondert festzulegen.)<br />
6. Alarmübungen, Unfälle und Störfälle<br />
− Der Durchstrahlungsraum bzw. der Lagerraum mit der/den Gammaradiografieeinrichtung/en ist in Absprache<br />
mir der Feuerwehr am Zugang deutlich sichtbar mit dem Zeichen der zutreffenden Gefahrengruppe zu<br />
kennzeichnen.<br />
− Das Verhalten bei Stör- und Unfällen ist im Rahmen der Unterweisungen durchzusprechen. Es sind<br />
folgende Maßnahmen einzuhalten:<br />
o [Meldung gemäß Alarmierungsplan,<br />
o neue Festlegung der Kontrollbereichsgrenze ,...]<br />
− Bei sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen (z.B. Beschädigung der Strahlerhalter, Diebstahl,<br />
Brand) ist der Strahlenschutzbeauftragte unverzüglich zu informieren.<br />
7. Einwirkungen Dritter, Abhandenkommen des Strahlers<br />
− Beim Betrieb der Gammaradiografieeinrichtung sind folgende Maßnahmen zu ergreifen, um das Abhandenkommen<br />
des radioaktiven Stoffes und eine unbefugte Einwirkung auf die Messvorrichtung zu verhindern:<br />
[z. B. Zugangskontrolle, Einbau einer Diebstahlsicherung]<br />
Diese Strahlenschutzanweisung tritt am [Datum] in Kraft.