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Musterstrahlenschutzanweisungen

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Entwurf 04.03<br />

* die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Strahleneinrichtungen, Messgeräte sowie Warn- und Sicherheitseinrichtungen,<br />

besonders<br />

- Sauberkeit und Allgemeinzustand,<br />

- Funktionstüchtigkeit der Quellenhaltersicherung,<br />

- Beschaffenheit des Quellenhalterendes, in das die Fernbedienung eingelegt wird (regelmäßige Überprüfung<br />

mit Schablone),<br />

- Zustand der Fernbedienung, besonders der Übergang Kugelkopfhals-Drahtseil (regelmäßige Überprüfung<br />

mit Schablone),<br />

- Verriegelungsmechanismen und Sicherheitsschlösser,<br />

- Leichtgängigkeit der Fernbedienung,<br />

5. Funktionsprüfung und Wartung<br />

Mit der Firma [Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer] wurde ein Wartungsvertrag abgeschlossen.<br />

Strahleneinrichtungen und dessen Zubehör sind regelmäßig auf ihre einwandfreie Funktionstüchtigkeit zu kontrollieren.<br />

Sie sind jährlich vom Hersteller oder einer von ihm beauftragten Servicestelle warten zu lassen. Alle<br />

3 Jahre ist eine Sachverständigenprüfung durchzuführen.<br />

- Der Strahlenschutzbeauftragte hat die jährliche Wartung und die dreijährliche Sachverständigenprüfung zu<br />

veranlassen.<br />

(Werden diese Wartungsarbeiten eigenverantwortlich durchgeführt, so sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen<br />

gesondert festzulegen.)<br />

6. Alarmübungen, Unfälle und Störfälle<br />

− Der Durchstrahlungsraum bzw. der Lagerraum mit der/den Gammaradiografieeinrichtung/en ist in Absprache<br />

mir der Feuerwehr am Zugang deutlich sichtbar mit dem Zeichen der zutreffenden Gefahrengruppe zu<br />

kennzeichnen.<br />

− Das Verhalten bei Stör- und Unfällen ist im Rahmen der Unterweisungen durchzusprechen. Es sind<br />

folgende Maßnahmen einzuhalten:<br />

o [Meldung gemäß Alarmierungsplan,<br />

o neue Festlegung der Kontrollbereichsgrenze ,...]<br />

− Bei sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen (z.B. Beschädigung der Strahlerhalter, Diebstahl,<br />

Brand) ist der Strahlenschutzbeauftragte unverzüglich zu informieren.<br />

7. Einwirkungen Dritter, Abhandenkommen des Strahlers<br />

− Beim Betrieb der Gammaradiografieeinrichtung sind folgende Maßnahmen zu ergreifen, um das Abhandenkommen<br />

des radioaktiven Stoffes und eine unbefugte Einwirkung auf die Messvorrichtung zu verhindern:<br />

[z. B. Zugangskontrolle, Einbau einer Diebstahlsicherung]<br />

Diese Strahlenschutzanweisung tritt am [Datum] in Kraft.

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