Musterstrahlenschutzanweisungen
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Die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen werden wahrgenommen von<br />
[Name, Dienstanschrift]<br />
Der zuständige Strahlenschutzbeauftragte ist<br />
[Name, Dienstanschrift mit Telefon]<br />
[Innerbetrieblicher Entscheidungsbereich]<br />
[Regelung der Anwesenheit und Erreichbarkeit]<br />
Als Vertreter für den oben genannten Strahlenschutzbeauftragten ist bestellt:<br />
[Name, Dienstanschrift mit Telefon]<br />
[Innerbetrieblicher Entscheidungsbereich]<br />
[Regelung der Anwesenheit und Erreichbarkeit]<br />
Außerhalb der Betriebszeit kann der Strahlenschutzbeauftragte erreicht werden über:<br />
- [Anlaufstelle, die 24 Stunden besetzt ist (z. B. die Pforte)]<br />
- [Telefonbereitschaft, Handy, City-Ruf]<br />
70<br />
Entwurf 04.03<br />
Der Strahlenschutzbeauftragte hat im Rahmen seines innerbetrieblichen Entscheidungsbereichs die<br />
Pflicht und Befugnis, dafür zu sorgen, dass die ihm übertragenen Aufgaben erfüllt werden. Er ist für<br />
die Durchsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen zuständig und gegenüber den Mitarbeitern<br />
seines Entscheidungsbereichs weisungsberechtigt.<br />
(Bei Organisationsstrukturen mit mehreren Strahlenschutzbeauftragten oder bei häufigem Wechsel<br />
des Strahlenschutzbeauftragten, ist es zweckmäßig, die Strahlenschutzbeauftragten mit ihren Entscheidungsbereichen<br />
tabellarisch in einer Anlage aufzuführen, die bei Bedarf ohne Änderungen am<br />
Anweisungstext angepasst werden kann. Bei größeren Organisationseinheiten ist ein Organigramm<br />
des betrieblichen Strahlenschutzes zu erstellen.)<br />
6. Tätigkeitsvoraussetzungen<br />
Personen, die Tätigkeiten nach Punkt 1 selbständig ausführen, müssen die notwendigen Kenntnisse<br />
über die mögliche Strahlengefährdung und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen besitzen und über<br />
die fachliche Qualifikation für Tätigkeiten an diesem Beschleunigertyp verfügen.<br />
[Diese Personen sind als beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie B eingestuft].<br />
Der Strahlenschutzbeauftragte ist bei Bedarf innerhalb von [Zeit angeben, evtl. in Absprache mit der<br />
zuständigen Behörde] vor Ort. Die Anwesenheit des Strahlenschutzbeauftragten ist erforderlich, wenn<br />
im Betriebszustand "Strahlung eingeschaltet" der Kontrollbereich betreten werden muss.<br />
7. Unterweisung<br />
Jede Person, welche die Messeinrichtung bedient, muss zuvor über<br />
• die Arbeitsmethoden,<br />
• die möglichen Gefahren,<br />
• die anzuwendenden Sicherheits- und Schutzmaßnahmen,<br />
• den für ihre Beschäftigung oder ihre Anwesenheit wesentlichen Inhalt der Strahlenschutzverordnung,<br />
der Genehmigung und der Strahlenschutzanweisung<br />
• die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten