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Vorfahren von Leonore, Ulrike, Christoph, Michael und Lisa ...

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Fortsetzung Datensatz-Nr. 87<br />

Erstgedachte <strong>Christoph</strong> Gäbler Senior, sein Erb-<strong>und</strong> Bauer-Gutt, welches an der obern Seiten an dem gemeinen<br />

Fie-bige, unten zu an der niedern Seiten an <strong>Christoph</strong> Gäblers jun. Bauer-Gutte hinauß, an Äckern, Wiesen,<br />

Holzungen, <strong>und</strong> allen Nutzbarkeiten, in Seinen behörigen Gränzen, Lochten, Keinen <strong>und</strong> Stay-nen, sambt dem<br />

darauff befindlichen Wohn Hause, Scheunen, <strong>und</strong> waß zur Hofereythe gehörig, vor zwey Ruthen Feldes zu<br />

verrechten gelegen, mit alle dem waß darauff, Erdt- Wiedt- <strong>und</strong> Nagelfest ist, derogestalt zu besizen, zu nuzen, zu<br />

gebrauchen <strong>und</strong> zu verrechten, wie dieses Erb- <strong>und</strong> Bauer-Gutt, <strong>von</strong> Ihme <strong>und</strong> vorigen Besizern, besessen,<br />

genuzet, gebrauchet <strong>und</strong> verrechtet worden, sambt dem ver-handenen Beylaß, wie solcher hier unten Specificiret<br />

ist. Solch ermeltes Erb- <strong>und</strong> Bauer-Gutt erkauftet nunrnehro an sich der Eingangs ernennete Käuffer Heinrich<br />

Gäbler, in der Kauff-Summa vor <strong>und</strong> umb Dreyh<strong>und</strong>ert <strong>und</strong> Fünffzig Schock, vollständige Zahlung, darauff der<br />

Käuffer nach der Tradition <strong>und</strong> Überreichung zum Ersten Angelde baar geben soll Einh<strong>und</strong>ert <strong>und</strong> Zehen Scho. Die<br />

noch rückständigen 240 Scho. in nachfolgenden Terminen als: auff Jacobi Anno: 1713 ...15 Scho., 1714 ...15<br />

Scho. (usw.), 1727 ...15 Scho. <strong>und</strong> 1728 die letztern 15 Scho. Dem Käuffer wird Bey diesem Gutte gelassen,<br />

6.Scheffel Korn, 12.Scheffel Haber, Ein Scheffel Gersten, drey Zugvieh, nemlich ein Pferd <strong>und</strong> 2.Ochsen, mit<br />

darzugehörigen Geschirren, 2.Wagen, sambt den darzugehörigen Leitern <strong>und</strong> Schlittengezeug, 2.Pflüge, 2.paar<br />

Egen, 1.Ruhrhaacken, 2.Wagen-Ketten, 2.Spann-Ketten, 2.Steuer-Ketten, 1.Düngergabel, 1.Düngerhaacken,<br />

1.Heu-Gabel, eine Futterbanck mit der Schneide, ein Gesinde-Bette, mit Feder-<strong>und</strong> Span-Betten, der Tisch in der<br />

Stuben, der Kessel <strong>und</strong> Ofen-Topff, das Backezeug so gut es vorhanden, eine Steigeleiter, ein Feuerhacken, <strong>und</strong><br />

eine Mußquete zum Haußgewehr. Es hat aber der Verkäuffer als Vater vor sich <strong>und</strong> Seine Ehewürthin sich<br />

außgedinget in dem kleinen Stübel oben werths am Wohnhause, freye Herberge <strong>und</strong> Auffenthalt, so lange Sie<br />

allebeyde, oder auch gleich nur eines <strong>von</strong> Ihnen am Leben ist, auch eine Kammer zur Lagerstät, weil aber das<br />

Stübel gar sehr eingegangen <strong>und</strong> Baufällig ist, soll der Käuffer schuldig seyn, zu dessen Bau- <strong>und</strong> Anrichtung das<br />

Holtz darzu zugeben, <strong>und</strong> anzuführen, die Baukosten aber an Zimmerlohn, auch Nagel <strong>und</strong> Breth soll der Verkäuffer<br />

geben. Es soll auch der Käuffer dem Verkäuffer Jährlich gebem Vier Schl. gutt Korn <strong>und</strong> einen Schl. Gersten, Item,<br />

eine Kuh <strong>und</strong> eine Ziege, frey mit zufelde vortreiben zulassen. Zu deren Fütterung hat sich der Verkäuffer auff<br />

diesem Gutte eine Wiese außgedinget wie solche angewiesen ist, da<strong>von</strong> das Butter zu nuzen, Item, ein halb Scho.<br />

Stroh vom Sommer-Getreyde, Ferner soll der Käuffer dem Verkäuffer Jährlich Ein Viertel Lein (welchen der<br />

Verkäuffer zum Saamen selber anschaffet) in zugerichteten Acker, mit säen ohn Entgeldt, 2.Kraut Bethe <strong>und</strong> 2.

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