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Drei Abhandlungen zur Geschichte der alten Philosophie und ihres ...

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Apollonius von Tyana <strong>und</strong> Christus.<br />

freier , TTQOGcpeQOjLtevov oaQAac, xiov fir Ttqog ttjv XQeiav ovv-<br />

eqywv Cmov , dQL(.Utov yial agTVTwv aTtexofievov. Im Gesetz-<br />

liche Manu's selbst (5, 27. 30) wird <strong>der</strong> Genuss des Fleisches<br />

für eine Todsünde nur in dem Falle erklärt, wenn man niciit<br />

zugleich davon opfere, im übrigen aber würde auch <strong>der</strong>jenige,<br />

welcher täglich Fleisch nach dem Gesetze geniesse, d. h. vom<br />

Priester geweihtes, keine Sünde begehen. So geschah es nun,<br />

dass es auch in Indien gewöhnlich wurde, Thiere zu schlachten,<br />

<strong>und</strong> selbst die Brahmanen tragen kein Bedenken^ geweihtes<br />

Opferfieisch zu essen. Sicher aber kann, wenn wir den engen<br />

Zusammenhang des Gebotes, die Thiere zu schonen, mit <strong>der</strong><br />

in <strong>der</strong> indischen Denkweise so tief wurzelnden alterthümlichen<br />

Idee <strong>der</strong> Heiligkeit <strong>und</strong> Unverletzlichkeit des Naturlebens be-<br />

denken, die in Ansehung des Gebrauches <strong>der</strong> Thiere herr-<br />

schende Sitte nur als eine in <strong>der</strong> Folge eingeführte, durch<br />

das Bedürfniss des täglichen Lebens gebotene Mil<strong>der</strong>ung <strong>und</strong><br />

Beschränkung <strong>der</strong> ursprünglichen Strenge des Gesetzes angesehen<br />

werden, <strong>und</strong> das Vermittelnde, das Eine mit dem<br />

An<strong>der</strong>n Ausgleichende, kann nur die Idee <strong>und</strong> Ceremonie des<br />

Opfers gewesen sein, sofern die Tödtung <strong>der</strong> Thiere erst<br />

durch das Opfer als einen religiösen Act die Legitimation<br />

<strong>und</strong> Sanction <strong>der</strong> Religion erhielt, wie ich diess schon an<br />

einem an<strong>der</strong>n Orte (Manich. Rel. Syst. S. 446) zu erklären ver-<br />

sucht habe. Ebendesswegen konnte auch in <strong>der</strong> Folge das<br />

ursprünglich in seiner vollen Strenge geltende Gesetz nie<br />

ganz in Vergessenheit kommen, <strong>und</strong> alle Entsagenden <strong>und</strong><br />

nach einer höhern Stufe <strong>der</strong> Heiligkeit Strebenden hielten<br />

es für ihre Pflicht, sich des Genusses des Fleisches <strong>der</strong> Thiere<br />

zu enth<strong>alten</strong>. Auch darüber kann kein Zweifel sein, dass<br />

die priesterliche Reinheit in Indien seit alter Zeit jede Klei-<br />

dung aus thierischen Stoffen verabscheute. Bohlen a. a. 0.<br />

Th. H. S. 269.<br />

Können wir in dem bisher Erörterten dem historischen<br />

Standpunkte, auf welchen sich unser Schriftsteller stellte, die<br />

gebührende Anerkennung nicht versagen, so können wir ihn<br />

auch nicht wohl über die Ansicht in Anspruch nehmen, wel-

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