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10<br />

Bundesland<br />

Beginn/Teilnahme am<br />

Modellversuch<br />

Baden-Württemberg zunächst nicht vorgesehen<br />

Bayern 01.09.2005<br />

Berlin 01.02.2006<br />

Brandenburg 01.02.2006<br />

Bremen 01.06.2005<br />

Hamburg 01.06.2005<br />

Hessen zunächst nicht vorgesehen<br />

Mecklenburg-Vorpommern zunächst nicht vorgesehen<br />

Niedersachsen 01.04.2004<br />

Nordrhein-Westfalen 27.09.2005<br />

Rheinland-Pfalz 01.11.2005<br />

Saarland 01.01.2006<br />

Sachsen 15.03.2006<br />

Sachsen-Anhalt zunächst nicht vorgesehen<br />

Schleswig-Holstein 01.10.2005<br />

Thüringen zunächst nicht vorgesehen<br />

Stand 04.04.2006<br />

Quelle: basierend auf http://www.fahrlehrerverband-berlin.<br />

de/ (21.06.2006)<br />

Tab. 3: Modellversuch „Begleitetes Fahren“ in den Bundesländern<br />

den. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre<br />

alt sein, mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis<br />

der Klasse B besitzen, darf höchstens drei Punkte<br />

im Verkehrszentralregister aufweisen und darf als<br />

Begleitperson die Promillegrenze (0,5) nicht erreichen<br />

und nicht unter der Wirkung berauschender<br />

Mittel stehen. 10<br />

3 Exkurs: Recherche zum Fahrerlaubnisbesitz<br />

in anderen<br />

EU/EWR-Ländern<br />

Fahrerlaubnisse, die in einem Land des Europäischen<br />

Wirtschaftsraums (EWR) 11 ausgestellt wurden,<br />

sind auch in den übrigen Ländern des EWR<br />

gültig, eine Registrierung in Deutschland ist nicht<br />

erforderlich. Somit stehen keine Informationen darüber<br />

zur Verfügung, wie viele Fahrerlaubnisse mit<br />

welchen Klassen mit den zugewanderten Personen<br />

nach Deutschland eingeführt werden. 12<br />

Um bei der Schätzung des Fahrerlaubnisbestandes<br />

für Deutschland auch diese Fahrerlaubnisse zu<br />

berücksichtigen, war vorgesehen, den Zuwande-<br />

rern aus dem EWR die Ausstattungsquoten ihres<br />

jeweiligen Herkunftslandes zuzuweisen. Um entsprechende<br />

Daten zu beschaffen, wurde eine gesonderte<br />

EU-weite Recherche durchgeführt. Es<br />

zeigte sich jedoch, dass zum einen nicht alle Länder<br />

auskunftsbereit waren und zum anderen die Ergebnisse,<br />

die wir erhielten, teilweise inhaltlich unvollständig<br />

und in den Abgrenzungen nicht vergleichbar<br />

waren. Für die weitere Projektarbeit konnten<br />

sie somit nicht wie vorgesehen verwendet werden.<br />

Allerdings ergaben sich für ausgewählte Länder<br />

des EWR interessante Informationen zur Führung<br />

der Fahrerlaubnisregister und zur Ausstattung<br />

mit Pkw-Fahrerlaubnissen, deren Präsentation uns<br />

lohnenswert erschien. Vorgehensweise und Ergebnisse<br />

der Recherche werden in den folgenden Kapiteln<br />

dargestellt.<br />

3.1 Vorgehensweise bei der Informationsbeschaffung<br />

zu den rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen und<br />

dem Fahrerlaubnisbesitz<br />

Bei der Sammlung relevanter Informationen für unsere<br />

Fragestellung sind wir in mehreren Schritten<br />

vorgegangen.<br />

In der am 27. März 2006 vom Europäischen Rat<br />

erzielten Einigung über einen Vorschlag der Europäischen<br />

Kommission aus dem Jahr 2003 zum<br />

europäischen Führerschein 13 wird zwar die Absicht,<br />

ein „EU-weites Netz für den Datenaustausch<br />

über Führerscheine aufzubauen“, formuliert, eine<br />

konkrete Vereinbarung über einheitliche Vorgaben,<br />

ob und wie die einzelnen Länder Daten zu ihren<br />

Fahrerlaubnisbeständen aufzubereiten bzw. zu<br />

berichten haben, wurde bislang jedoch nicht getroffen.<br />

Damit ist die Harmonisierung hinsichtlich der<br />

Erfassung und Fortschreibung von nationalen<br />

Fahrerlaubnisbeständen bzw. der Aufstellung sonstiger<br />

Fahrerlaubnisstatistiken kein expliziter Teilaspekt<br />

der neuen EU-Fahrerlaubnisrichtlinie bzw. der<br />

Ausgangsrichtlinien 91/439/EEC oder 80/1263/<br />

10 Vgl. Bundesgesetzblatt vom 14.08.2005, http://217.160.60.<br />

235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s2412.pdf.<br />

11 EU 15 bzw. EU 25 zuzüglich Island, Norwegen und Liechtenstein.<br />

12 Im Jahr 2004 kamen 446.000 Personen aus dem EWR nach<br />

Deutschland.<br />

13 Vgl. KOM(2003)621 und IP/03/1435.

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