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6 Fahrerlaubnisbestand 2002<br />
(Ausgangsbestand) und Fortschreibung<br />
In den folgenden Kapiteln werden für jede Fahrerlaubnisklasse<br />
die Ergebnisse der Bestandsrechnung<br />
dargestellt und es wird auf wichtige generelle<br />
Regelungen und/oder Unterschiede zwischen alten<br />
und neuen Fahrerlaubnissen hingewiesen. Die Darstellungen<br />
ist eine ergebnisorientierte Zusammenfassung<br />
des ausführlichen Textes des Forschungsberichtes.<br />
Dieser und ein differenzierter Tabellenanhang<br />
liegen bei der BASt vor.<br />
6.1 Fahrerlaubnisse für Pkw<br />
(Klasse B/BE)<br />
Die Bestandsstatistik der Klasse B/BE beginnt mit<br />
dem Altersjahr 17, da Pkw-Fahrerlaubnisse bereits<br />
in diesem Alter (im Rahmen des Modellversuchs<br />
„Führerschein mit 17“ oder „Begleitetes Fahren“,<br />
vgl. Kapitel 2) erworben werden können und dieses<br />
Datum des Erwerbs in die endgültige Fahrerlaubnis<br />
eingetragen wird. Noch sind die Fallzahlen hier jedoch<br />
gering.<br />
Die Fahrerlaubnisklasse B/BE steht für sich, d. h.,<br />
sie ist in keiner anderen Klasse eingeschlossen.<br />
Sie ist Voraussetzung für den Erwerb von Lkw- und<br />
Bus-Fahrerlaubnissen.<br />
Bei der Bestandsschätzung der Fahrerlaubnisklasse<br />
B/BE ist zu berücksichtigen, dass mit den vor<br />
1999 erworbenen Fahrerlaubnissen (Klasse 3,<br />
auch mit Alt-Fahrerlaubnis oder AltFE bezeichnet)<br />
besondere Rechte verbunden sind, die in der<br />
neuen Klasse B/BE nicht mehr enthalten sind.<br />
So dürfen InhaberInnen von Alt-Fahrerlaubnissen,<br />
d. h. der Fahrerlaubnisklasse 3, folgende Fahrzeuge<br />
führen:<br />
• lebenslang C1/C1E Fahrzeuge,<br />
• A1-Fahrzeuge, sofern die Fahrerlaubnis vor<br />
dem 01.04.1980 erworben wurde, und<br />
66 Durch die jahresbezogene Grenzziehung (anstelle von<br />
01.04.1980) wird die Zahl derer, die ein A1-Fahrzeug fahren<br />
dürfen, etwas überschätzt.<br />
67 Dabei wird vernachlässigt, dass seit 1999 auch in diesem Alterssegment<br />
Personen mit Fahrerlaubnissen gestorben<br />
sowie zu- und fortgezogen sind.<br />
51<br />
• bis zum 50. Lebensjahr Fahrzeuge der Klasse<br />
CE 79 (C1E > 12.000 kg und max. drei Achsen).<br />
Danach muss ein Verlängerungsantrag gestellt<br />
werden; bei vorzeitigem Umtausch der Fahrerlaubnis<br />
in das EU-<strong>Dokument</strong> muss die Gewährung<br />
der Klasse CE 79 extra beantragt werden.<br />
In der Fahrerlaubnisstatistik können nur die infolge<br />
von Anträgen oder Verlängerungen registrierten<br />
CE-79-Fahrerlaubnisse berücksichtigt werden; sie<br />
sind Teil der Klasse C/CE. Um die übrigen Sonderregelungen<br />
in den Bestandswerten der Fahrerlaubnisklassen<br />
A/A1 und C1/C1E berücksichtigen zu<br />
können, wurden entsprechende Differenzierungen<br />
bei der Bestandsrechung für die Klasse B/BE vorgenommen,<br />
d. h., es wurde jeweils nach Alt- und<br />
Neufahrerlaubnissen und dem Jahr des Erwerbs<br />
(vor 1980 bzw. ab 1980) unterschieden. 66<br />
Der B/BE-Ausgangsbestand 2002 (Bild 21) setzt<br />
sich zusammen aus den Werten des ZFER für die<br />
17- bis 21-Jährigen, d. h. aus den Alterskohorten,<br />
die vom Register vollständig erfasst werden, 67 und<br />
einer Schätzung der Ausstattung mit B/BE-Fahrerlaubnissen<br />
für die nachfolgenden Altersjahre auf<br />
Basis der Ergebnisse des SOEP.<br />
88 % der Männer, aber nur 71 % der Frauen im Alter<br />
zwischen 18 und 84 Jahren besaßen im Jahr 2002<br />
eine B/BE-Fahrerlaubnis. Dieser Unterschied geht<br />
insbesondere auf die geringeren Besitzquoten der<br />
älteren und alten Frauen zurück. Je jünger die<br />
Frauen, umso weniger weicht deren Ausstattung mit<br />
Pkw-Fahrerlaubnissen von der der Männer ab; bei<br />
den 18- bis 22-Jährigen ist sie nahezu gleich hoch.<br />
In Tabelle 23 sind die Eckwerte und Ergebnisse der<br />
Fortschreibung des B/BE-Ausgangsbestands dargestellt.<br />
Bild 21: Fahrerlaubnisbesitz der Klasse B/BE im Jahr 2002<br />
(Ausgangsbestand) nach Geschlecht und Alter