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lokalen Verkehrserhebungen (Local Household<br />

Travel Survey, LHTS) und der zur Jahresmitte geschätzten<br />

Bevölkerungszahl von Inländern des Nationalen<br />

Statistischen Amtes (Office for National<br />

Statistics, ONS) ein. 22 Die Ausweisung der Fahrerlaubnisdaten<br />

erfolgt zum Teil mit dem Hinweis, dass<br />

bei der Anzahl von FührerscheinbesitzerInnen auch<br />

verstorbene Personen mitgezählt werden. Bislang<br />

hat sich in Großbritannien keine Regelung durchgesetzt,<br />

die den Umtausch von alten nationalen<br />

Fahrerlaubnissen gegen neue EU-Fahrerlaubnisse<br />

in Kartenform und mit integriertem Photo vorsieht,<br />

obwohl eine derartige Bestrebung durchaus besteht.<br />

Damit bleiben die zwischen 1976 und 1986<br />

ursprünglich von der DVLA ausgestellten nationalen<br />

Fahrerlaubnisse weiterhin gültig.<br />

In Österreich werden die wesentlichen Punkte zur<br />

Registrierung von Fahrerlaubnissen durch das<br />

Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz,<br />

FSG) geregelt. Laut § 16 Abs. 2<br />

muss jede „Hauptwohnsitzbehörde ein automationsunterstütztes“<br />

örtliches Führerscheinregister<br />

führen. Diese örtlichen Register sollen ausführliche<br />

Personendatensätze zu Eintragungen aufgrund<br />

von Verfehlungen sowie Informationen zu den erteilten<br />

Fahrerlaubnissen führen. Weiterhin sind in<br />

die Register Angaben über im Ausland erteilte Führerscheine<br />

sowie die „maßgeblichen Angaben über<br />

bestimmte Amtshandlungen und Tatsachen nach<br />

diesem Bundesgesetz“ sowie über „rechtskräftige<br />

Bestrafungen“ aufzunehmen. 23 Die von der Hauptwohnsitzbehörde<br />

erfassten und geführten Daten<br />

sollen bzw. können – bevorzugt mittels Datenfernübertragung<br />

– an Behörden des Bundes, der Länder<br />

und der Gemeinden, aber auch an Behörden im<br />

Ausland weitergeleitet werden. Die lokalen Behörden<br />

sind ebenfalls verpflichtet, alle in ihren Regis-<br />

22 Vgl. Department for Transport, http://www.rmd.dft.gov.uk/<br />

project.asp?intProjectID=9128 und http://www.dft.gov.uk/<br />

stellent/groups/dft_transstats/documents/downloadable/dft_t<br />

ransstats_609987.pdf, S. 155 ff., 27.06.2006.<br />

23 Das FSG enthält grundsätzlich zahlreiche weitere Spezifikationen,<br />

die im Einzelnen unter http://www.bmvit.gv.at/ver<br />

kehr/strasse/fuehrerschein/downloads/fsg_gesamttext_idf_1<br />

9_2005.pdf (28.06.2006) nachgelesen werden können. Dort<br />

ist auch eine exakte Auflistung der in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern<br />

zu erfassenden Personendaten zu finden.<br />

24 Wer ab 1. März seine Fahrprüfung erfolgreich absolviert, erhält<br />

sofort einen „vorläufigen Führerschein“, der nach vier<br />

Wochen gegen ein endgültiges <strong>Dokument</strong> per Postversand<br />

eingetauscht wird. Eine Umtauschpflicht gegen das neu eingeführte<br />

EU-Führerscheinmodell wurde in Österreich nicht<br />

angewandt.<br />

15<br />

tern durchgeführten Ergänzungen bzw. Änderungen<br />

„umgehend im Wege eines integrierten Datenaustausches<br />

zwischen örtlichem und zentralem<br />

Führerscheinregister an das Zentrale Führerscheinregister<br />

(§ 17 des FSG) zu übermitteln“. Mit dem<br />

FSG regelt der Gesetzgeber auch das Löschen<br />

bzw. Entfernen von den im Register eingetragenen<br />

Daten. Um nur ein Beispiel zu nennen, sollen alle<br />

Daten „über ausgestellte Führerscheine sowie<br />

sämtliche Verfahrensdaten nach der Mitteilung über<br />

das Ableben des Besitzers bzw. der Besitzerin, spätestens<br />

aber 100 Jahre nach der erstmaligen Erteilung<br />

einer Lenkberechtigung“ aus dem Register<br />

ausgetragen werden. Vom März 2006 an werden<br />

die 102 existierenden örtlichen Register sukzessiv<br />

zu einem zentralen Führerscheinregister zusammengeführt.<br />

Vom selben Zeitpunkt an wird in Österreich<br />

auch der alte Führerschein aus Papier durch<br />

ein Kunststoff-Modell in Scheckkartenformat abgelöst.<br />

24 Zum Zweck der Vollständigkeit der Register<br />

sind die örtlichen Fahrerlaubnisverwaltungsbehörden<br />

zusätzlich mit der „Nacherfassung der<br />

vor dem 1. November 1997 ausgestellten Führerscheine,<br />

deren zugrunde liegenden Berechtigungen<br />

noch nicht erloschen sind, und der sonstigen<br />

noch vorhandenen, maßgeblichen Daten“ beschäftigt.<br />

Bei den nachträglichen Eintragungen muss nur<br />

der zuletzt erteilte Führerschein erfasst werden,<br />

wobei diese Prozedur laut Gesetzgeber Ende Oktober<br />

2003 abgeschlossen sein muss. Das neue<br />

Hauptregister erfasst derzeit in etwa 6,9 Mio. Personen<br />

mit ca. 7,55 Mio. Führerscheinen. Jährlich<br />

werden durch das System 300.000 Antragsverfahren<br />

wie Ersterteilung oder Duplikaterstellung sowie<br />

an die 300.000 Führerscheinentziehungen oder<br />

Nachschulungen verarbeitet. Für die technische<br />

Umsetzung des Vorhabens – Überleitung der 102<br />

örtlichen und des zentralen Führerscheinregisters<br />

in einen einheitlichen Informationsverbund sowie<br />

Einführung des neuen Führerscheinmodells – ist<br />

die Bundesrechenzentrum (BRZ) GmbH unter der<br />

Leitung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation<br />

und Technologie verantwortlich. Die Führung<br />

einer zentralen Datenbank soll auch dazu dienen,<br />

Doppelerfassungen zu vermeiden und Verfahrensabläufe<br />

zu beschleunigen. Auch die Österreichische<br />

Staatsdruckerei wird an das Zentralsystem<br />

angeschlossen sein, um direkt über notwendige<br />

Daten zur Fahrerlaubniserstellung zu verfügen. Bis<br />

Oktober 2006 sollen weitere Benutzergruppen, wie<br />

z. B. Amtsärzte, Aufsichtsorgane und Prüfer, in die<br />

Registerführung integriert werden. Den genau definierten<br />

gesetzlichen Rahmen zur Führung des Füh-

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