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lokalen Verkehrserhebungen (Local Household<br />
Travel Survey, LHTS) und der zur Jahresmitte geschätzten<br />
Bevölkerungszahl von Inländern des Nationalen<br />
Statistischen Amtes (Office for National<br />
Statistics, ONS) ein. 22 Die Ausweisung der Fahrerlaubnisdaten<br />
erfolgt zum Teil mit dem Hinweis, dass<br />
bei der Anzahl von FührerscheinbesitzerInnen auch<br />
verstorbene Personen mitgezählt werden. Bislang<br />
hat sich in Großbritannien keine Regelung durchgesetzt,<br />
die den Umtausch von alten nationalen<br />
Fahrerlaubnissen gegen neue EU-Fahrerlaubnisse<br />
in Kartenform und mit integriertem Photo vorsieht,<br />
obwohl eine derartige Bestrebung durchaus besteht.<br />
Damit bleiben die zwischen 1976 und 1986<br />
ursprünglich von der DVLA ausgestellten nationalen<br />
Fahrerlaubnisse weiterhin gültig.<br />
In Österreich werden die wesentlichen Punkte zur<br />
Registrierung von Fahrerlaubnissen durch das<br />
Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz,<br />
FSG) geregelt. Laut § 16 Abs. 2<br />
muss jede „Hauptwohnsitzbehörde ein automationsunterstütztes“<br />
örtliches Führerscheinregister<br />
führen. Diese örtlichen Register sollen ausführliche<br />
Personendatensätze zu Eintragungen aufgrund<br />
von Verfehlungen sowie Informationen zu den erteilten<br />
Fahrerlaubnissen führen. Weiterhin sind in<br />
die Register Angaben über im Ausland erteilte Führerscheine<br />
sowie die „maßgeblichen Angaben über<br />
bestimmte Amtshandlungen und Tatsachen nach<br />
diesem Bundesgesetz“ sowie über „rechtskräftige<br />
Bestrafungen“ aufzunehmen. 23 Die von der Hauptwohnsitzbehörde<br />
erfassten und geführten Daten<br />
sollen bzw. können – bevorzugt mittels Datenfernübertragung<br />
– an Behörden des Bundes, der Länder<br />
und der Gemeinden, aber auch an Behörden im<br />
Ausland weitergeleitet werden. Die lokalen Behörden<br />
sind ebenfalls verpflichtet, alle in ihren Regis-<br />
22 Vgl. Department for Transport, http://www.rmd.dft.gov.uk/<br />
project.asp?intProjectID=9128 und http://www.dft.gov.uk/<br />
stellent/groups/dft_transstats/documents/downloadable/dft_t<br />
ransstats_609987.pdf, S. 155 ff., 27.06.2006.<br />
23 Das FSG enthält grundsätzlich zahlreiche weitere Spezifikationen,<br />
die im Einzelnen unter http://www.bmvit.gv.at/ver<br />
kehr/strasse/fuehrerschein/downloads/fsg_gesamttext_idf_1<br />
9_2005.pdf (28.06.2006) nachgelesen werden können. Dort<br />
ist auch eine exakte Auflistung der in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern<br />
zu erfassenden Personendaten zu finden.<br />
24 Wer ab 1. März seine Fahrprüfung erfolgreich absolviert, erhält<br />
sofort einen „vorläufigen Führerschein“, der nach vier<br />
Wochen gegen ein endgültiges <strong>Dokument</strong> per Postversand<br />
eingetauscht wird. Eine Umtauschpflicht gegen das neu eingeführte<br />
EU-Führerscheinmodell wurde in Österreich nicht<br />
angewandt.<br />
15<br />
tern durchgeführten Ergänzungen bzw. Änderungen<br />
„umgehend im Wege eines integrierten Datenaustausches<br />
zwischen örtlichem und zentralem<br />
Führerscheinregister an das Zentrale Führerscheinregister<br />
(§ 17 des FSG) zu übermitteln“. Mit dem<br />
FSG regelt der Gesetzgeber auch das Löschen<br />
bzw. Entfernen von den im Register eingetragenen<br />
Daten. Um nur ein Beispiel zu nennen, sollen alle<br />
Daten „über ausgestellte Führerscheine sowie<br />
sämtliche Verfahrensdaten nach der Mitteilung über<br />
das Ableben des Besitzers bzw. der Besitzerin, spätestens<br />
aber 100 Jahre nach der erstmaligen Erteilung<br />
einer Lenkberechtigung“ aus dem Register<br />
ausgetragen werden. Vom März 2006 an werden<br />
die 102 existierenden örtlichen Register sukzessiv<br />
zu einem zentralen Führerscheinregister zusammengeführt.<br />
Vom selben Zeitpunkt an wird in Österreich<br />
auch der alte Führerschein aus Papier durch<br />
ein Kunststoff-Modell in Scheckkartenformat abgelöst.<br />
24 Zum Zweck der Vollständigkeit der Register<br />
sind die örtlichen Fahrerlaubnisverwaltungsbehörden<br />
zusätzlich mit der „Nacherfassung der<br />
vor dem 1. November 1997 ausgestellten Führerscheine,<br />
deren zugrunde liegenden Berechtigungen<br />
noch nicht erloschen sind, und der sonstigen<br />
noch vorhandenen, maßgeblichen Daten“ beschäftigt.<br />
Bei den nachträglichen Eintragungen muss nur<br />
der zuletzt erteilte Führerschein erfasst werden,<br />
wobei diese Prozedur laut Gesetzgeber Ende Oktober<br />
2003 abgeschlossen sein muss. Das neue<br />
Hauptregister erfasst derzeit in etwa 6,9 Mio. Personen<br />
mit ca. 7,55 Mio. Führerscheinen. Jährlich<br />
werden durch das System 300.000 Antragsverfahren<br />
wie Ersterteilung oder Duplikaterstellung sowie<br />
an die 300.000 Führerscheinentziehungen oder<br />
Nachschulungen verarbeitet. Für die technische<br />
Umsetzung des Vorhabens – Überleitung der 102<br />
örtlichen und des zentralen Führerscheinregisters<br />
in einen einheitlichen Informationsverbund sowie<br />
Einführung des neuen Führerscheinmodells – ist<br />
die Bundesrechenzentrum (BRZ) GmbH unter der<br />
Leitung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation<br />
und Technologie verantwortlich. Die Führung<br />
einer zentralen Datenbank soll auch dazu dienen,<br />
Doppelerfassungen zu vermeiden und Verfahrensabläufe<br />
zu beschleunigen. Auch die Österreichische<br />
Staatsdruckerei wird an das Zentralsystem<br />
angeschlossen sein, um direkt über notwendige<br />
Daten zur Fahrerlaubniserstellung zu verfügen. Bis<br />
Oktober 2006 sollen weitere Benutzergruppen, wie<br />
z. B. Amtsärzte, Aufsichtsorgane und Prüfer, in die<br />
Registerführung integriert werden. Den genau definierten<br />
gesetzlichen Rahmen zur Führung des Füh-