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Local Government) geführt wird. Interessant ist,<br />
dass es in Irland in 2004 je nach Region Wartezeiten<br />
auf die Führerscheinprüfung von bis zu 55 Wochen<br />
gab. Verglichen mit den Vorjahren 2003 und<br />
2002 hat der Engpass bei den Prüferkapazitäten<br />
sichtlich zugenommen – in 2002 belief sich die maximale<br />
Wartezeit noch auf 29 Wochen. 20<br />
Mit das erste Land, welches auf unsere Anfrage<br />
sofort und mit einem umfangreichen Datenanhang<br />
geantwortet hatte, war Lettland. Auch in Lettland<br />
gibt es ein Fahrerlaubnisregister, in dem alle erteilten<br />
Fahrerlaubnisse zusammen mit ihrem aktuellen<br />
Status enthalten sind. Dies ist deswegen möglich,<br />
weil das gesamte Fahrerlaubnisregister online mit<br />
dem Bevölkerungsregister verbunden ist. Auf diese<br />
Weise können alle relevanten Informationen zum<br />
Personenstatus regelmäßig überprüft und der jeweiligen<br />
Fahrerlaubnis zugeordnet werden. Das<br />
Register enthält neben neu erteilten Fahrerlaubnissen<br />
auch solche, die ungültig sind, umgetauscht<br />
oder als verloren gemeldet wurden u. Ä. Die<br />
Art und Weise, auf die das Register geführt werden<br />
soll, folgt keinen detaillierten gesetzlichen Vorgaben.<br />
Das Straßenverkehrsgesetz legt fest, dass<br />
das Register in den Verantwortungsbereich der<br />
Direktion für Straßenverkehrssicherheit fällt. Darüber<br />
hinaus regelt das Straßenverkehrsgesetz Fragen<br />
des persönlichen Datenschutzes im Hinblick<br />
auf Fahrerlaubnis- sowie Kraftfahrzeugbesitz. In<br />
Lettland hat eine obligatorische Umtauschaktion<br />
von Fahrerlaubnissen stattgefunden. Bei dieser<br />
Maßnahme wurden alle existierenden Führerscheine,<br />
welche von der ehemaligen UdSSR erteilt<br />
wurden, gegen die in 1992 eingeführten lettischen<br />
<strong>Dokument</strong>e eingetauscht. Die alten Führerscheine<br />
verloren endgültig ihre Gültigkeit in 1997. Zeitgleich<br />
wurden lokale Fahrerlaubnisregister eingeführt, in<br />
denen alle eingetauschten <strong>Dokument</strong>e erfasst<br />
wurden. In 1995 wurde zusätzlich ein zentrales<br />
Fahrerlaubnisregister errichtet, in dem alle Angaben<br />
zu den erteilten Fahrerlaubnissen aufgenommen<br />
wurden. Damit beinhaltet das zentrale Fahrerlaubnisregister<br />
Informationen zu allen ab dem Jahr<br />
1997 in Lettland existierenden Führerscheinen.<br />
Es wurde keine Pflicht durchgesetzt, die lettischen<br />
Fahrerlaubnisse gegen die neuen EU-Führerscheine<br />
einzutauschen, da die lettischen Erlaubnisse<br />
20 Vgl. Annual Report, Department of Transport unter<br />
http://www.transport.ie/upload/general/7201-0.pdf,<br />
28.06.2006.<br />
13<br />
nur eine auf zehn Jahre begrenzte Gültigkeitsdauer<br />
haben und es dementsprechend spätestens<br />
in 2014 keine gültigen lettischen, sondern nur<br />
noch die einheitlichen EU-Fahrerlaubnisse geben<br />
wird.<br />
In Norwegen wird das zentrale nationale Fahrerlaubnisregister<br />
AUTOSYS von der Norwegian<br />
Public Roads Administration (Statens vegvesen)<br />
betreut und unterliegt damit der staatlichen Verantwortung.<br />
Gleichzeitig werden alle relevanten Daten<br />
zu den Fahrerlaubnissen auch online auf den Seiten<br />
des Norwegischen Statistischen Amtes<br />
(Statistics Norway) frei zur Verfügung gestellt. Das<br />
AUTOSYS gibt es seit 1979 und es gibt keine gesonderten<br />
gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich seiner<br />
Organisation. Vorher wurden Fahrerlaubnisdaten<br />
von den lokalen Polizeistellen aufgenommen<br />
und gespeichert. Mit der Einführung des Zentralregisters<br />
AUTOSYS wurden die lokal erfassten Fahrerlaubnisdaten<br />
in das zentrale Register übertragen<br />
– was laut Aussage des zuständigen Abteilungsleiters<br />
der Straßendirektion „nicht zu 100 % erfolgreich“<br />
erfolgt war. Das AUTOSYS wird laufend mit<br />
den Daten aus den lokalen Polizeiregistern abgeglichen,<br />
welche direkt erfasst werden. Somit werden<br />
alle durch die polizeilichen Stellen erfassten<br />
Veränderungen hinsichtlich des Status einer Fahrerlaubnis,<br />
z. B. Entziehungen, Löschungen u. a.,<br />
automatisch auch im Zentraleregister eingetragen<br />
und damit aktualisiert. Der EU-Kartenführerschein<br />
wurde in 1997 eingeführt, wobei mit seiner Einführung<br />
keine obligatorische Umtauschpflicht stattfand.<br />
Allerdings wurden mit der Einführung des EU-<br />
Führerscheines einige Gesetze zum nationalen<br />
Führerschein außer Kraft gesetzt, sofern sie nicht<br />
mit der neuen EU-Fahrerlaubnisgesetzgebung harmonisierten.<br />
Die für Finnland verfügbaren Fahrerlaubnisstatistiken<br />
bilden den zum definierten Zeitpunkt<br />
ausgezählten Bestand in seiner strukturellen Zusammensetzung,<br />
beispielsweise nach Fahrerlaubnisklassen,<br />
Alter oder Geschlecht, ab. In Finnland<br />
existiert seit Juli 1972 ein Fahrerlaubnisregister,<br />
welches auf Daten von der Polizei sowie von<br />
den örtlichen Führerscheinämtern basiert und dessen<br />
Organisation und Aufbau gesetzlich geregelt<br />
werden. Zuständig für das Register ist das Finnische<br />
Kraftfahrzeugamt (Finnish Vehicle Administration,<br />
AKE). Das Zentralregister enthält Angaben zu<br />
neu erteilten Fahrerlaubnissen, solchen, die polizeilich<br />
entzogen wurden, erloschen sind oder beispielsweise<br />
aufgrund von Gesundheitsbeeinträchti-