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Local Government) geführt wird. Interessant ist,<br />

dass es in Irland in 2004 je nach Region Wartezeiten<br />

auf die Führerscheinprüfung von bis zu 55 Wochen<br />

gab. Verglichen mit den Vorjahren 2003 und<br />

2002 hat der Engpass bei den Prüferkapazitäten<br />

sichtlich zugenommen – in 2002 belief sich die maximale<br />

Wartezeit noch auf 29 Wochen. 20<br />

Mit das erste Land, welches auf unsere Anfrage<br />

sofort und mit einem umfangreichen Datenanhang<br />

geantwortet hatte, war Lettland. Auch in Lettland<br />

gibt es ein Fahrerlaubnisregister, in dem alle erteilten<br />

Fahrerlaubnisse zusammen mit ihrem aktuellen<br />

Status enthalten sind. Dies ist deswegen möglich,<br />

weil das gesamte Fahrerlaubnisregister online mit<br />

dem Bevölkerungsregister verbunden ist. Auf diese<br />

Weise können alle relevanten Informationen zum<br />

Personenstatus regelmäßig überprüft und der jeweiligen<br />

Fahrerlaubnis zugeordnet werden. Das<br />

Register enthält neben neu erteilten Fahrerlaubnissen<br />

auch solche, die ungültig sind, umgetauscht<br />

oder als verloren gemeldet wurden u. Ä. Die<br />

Art und Weise, auf die das Register geführt werden<br />

soll, folgt keinen detaillierten gesetzlichen Vorgaben.<br />

Das Straßenverkehrsgesetz legt fest, dass<br />

das Register in den Verantwortungsbereich der<br />

Direktion für Straßenverkehrssicherheit fällt. Darüber<br />

hinaus regelt das Straßenverkehrsgesetz Fragen<br />

des persönlichen Datenschutzes im Hinblick<br />

auf Fahrerlaubnis- sowie Kraftfahrzeugbesitz. In<br />

Lettland hat eine obligatorische Umtauschaktion<br />

von Fahrerlaubnissen stattgefunden. Bei dieser<br />

Maßnahme wurden alle existierenden Führerscheine,<br />

welche von der ehemaligen UdSSR erteilt<br />

wurden, gegen die in 1992 eingeführten lettischen<br />

<strong>Dokument</strong>e eingetauscht. Die alten Führerscheine<br />

verloren endgültig ihre Gültigkeit in 1997. Zeitgleich<br />

wurden lokale Fahrerlaubnisregister eingeführt, in<br />

denen alle eingetauschten <strong>Dokument</strong>e erfasst<br />

wurden. In 1995 wurde zusätzlich ein zentrales<br />

Fahrerlaubnisregister errichtet, in dem alle Angaben<br />

zu den erteilten Fahrerlaubnissen aufgenommen<br />

wurden. Damit beinhaltet das zentrale Fahrerlaubnisregister<br />

Informationen zu allen ab dem Jahr<br />

1997 in Lettland existierenden Führerscheinen.<br />

Es wurde keine Pflicht durchgesetzt, die lettischen<br />

Fahrerlaubnisse gegen die neuen EU-Führerscheine<br />

einzutauschen, da die lettischen Erlaubnisse<br />

20 Vgl. Annual Report, Department of Transport unter<br />

http://www.transport.ie/upload/general/7201-0.pdf,<br />

28.06.2006.<br />

13<br />

nur eine auf zehn Jahre begrenzte Gültigkeitsdauer<br />

haben und es dementsprechend spätestens<br />

in 2014 keine gültigen lettischen, sondern nur<br />

noch die einheitlichen EU-Fahrerlaubnisse geben<br />

wird.<br />

In Norwegen wird das zentrale nationale Fahrerlaubnisregister<br />

AUTOSYS von der Norwegian<br />

Public Roads Administration (Statens vegvesen)<br />

betreut und unterliegt damit der staatlichen Verantwortung.<br />

Gleichzeitig werden alle relevanten Daten<br />

zu den Fahrerlaubnissen auch online auf den Seiten<br />

des Norwegischen Statistischen Amtes<br />

(Statistics Norway) frei zur Verfügung gestellt. Das<br />

AUTOSYS gibt es seit 1979 und es gibt keine gesonderten<br />

gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich seiner<br />

Organisation. Vorher wurden Fahrerlaubnisdaten<br />

von den lokalen Polizeistellen aufgenommen<br />

und gespeichert. Mit der Einführung des Zentralregisters<br />

AUTOSYS wurden die lokal erfassten Fahrerlaubnisdaten<br />

in das zentrale Register übertragen<br />

– was laut Aussage des zuständigen Abteilungsleiters<br />

der Straßendirektion „nicht zu 100 % erfolgreich“<br />

erfolgt war. Das AUTOSYS wird laufend mit<br />

den Daten aus den lokalen Polizeiregistern abgeglichen,<br />

welche direkt erfasst werden. Somit werden<br />

alle durch die polizeilichen Stellen erfassten<br />

Veränderungen hinsichtlich des Status einer Fahrerlaubnis,<br />

z. B. Entziehungen, Löschungen u. a.,<br />

automatisch auch im Zentraleregister eingetragen<br />

und damit aktualisiert. Der EU-Kartenführerschein<br />

wurde in 1997 eingeführt, wobei mit seiner Einführung<br />

keine obligatorische Umtauschpflicht stattfand.<br />

Allerdings wurden mit der Einführung des EU-<br />

Führerscheines einige Gesetze zum nationalen<br />

Führerschein außer Kraft gesetzt, sofern sie nicht<br />

mit der neuen EU-Fahrerlaubnisgesetzgebung harmonisierten.<br />

Die für Finnland verfügbaren Fahrerlaubnisstatistiken<br />

bilden den zum definierten Zeitpunkt<br />

ausgezählten Bestand in seiner strukturellen Zusammensetzung,<br />

beispielsweise nach Fahrerlaubnisklassen,<br />

Alter oder Geschlecht, ab. In Finnland<br />

existiert seit Juli 1972 ein Fahrerlaubnisregister,<br />

welches auf Daten von der Polizei sowie von<br />

den örtlichen Führerscheinämtern basiert und dessen<br />

Organisation und Aufbau gesetzlich geregelt<br />

werden. Zuständig für das Register ist das Finnische<br />

Kraftfahrzeugamt (Finnish Vehicle Administration,<br />

AKE). Das Zentralregister enthält Angaben zu<br />

neu erteilten Fahrerlaubnissen, solchen, die polizeilich<br />

entzogen wurden, erloschen sind oder beispielsweise<br />

aufgrund von Gesundheitsbeeinträchti-

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