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L, T, S 53 ) (Tabelle 1). 54 In § 6 und § 9 der Fahrerlaubnisverordnung<br />
sind die Beziehungen der Fahrerlaubnisklassen<br />
untereinander (Welche Klasse ist<br />
Voraussetzung für eine andere, welche Klasse ist in<br />
anderen eingeschlossen?) und in Anlage 3 zu § 6<br />
Abs. 7 die Überstiegsregelungen von den alten (vor<br />
1999 erteilten) Fahrerlaubnisklassen in die neuen<br />
Klassen geregelt. In die Konzeption der Fahrerlaubnisstatistik<br />
wurden diese Regelungen so weit<br />
wie möglich eingearbeitet, wobei für die jährliche<br />
Fortschreibung bei den Überstiegsregelungen eine<br />
Fokussierung auf die wichtigsten Aspekte vorgenommen<br />
wurde (Tabelle 20 und Tabelle 21).<br />
Mit dem in den Veröffentlichungen des KBA verwendeten<br />
Begriff „allgemeine Fahrerlaubnis“ ist<br />
nicht der Besitz einer bestimmten Fahrerlaubnisklasse<br />
gemeint, sondern der Besitz mindestens<br />
einer der genannten Klassen. Der Erwerb einer<br />
weiteren Fahrerlaubnisklasse wird als Erweiterung<br />
der bestehenden allgemeinen Fahrerlaubnis bezeichnet.<br />
Bei der Erteilung einiger Fahrerlaubnisklassen<br />
wird automatisch die Fahrerlaubnis für weitere<br />
„untergeordnete“ Kraftfahrzeugarten miterteilt.<br />
55 Für die erst seit dem 01.02.2005 gültige Fahrerlaubnisklasse<br />
S werden in der Statistik Platzhalter vorgesehen.<br />
56 Mit Einrichtung des ZFER änderte sich der Meldeweg der<br />
Fahrerlaubniserteilungen. Diese werden von den Erlaubnisbehörden<br />
nunmehr direkt dem ZFER mitgeteilt. In den ersten<br />
Jahren (1999 bis 2001) waren sowohl in der Registerführung<br />
als vor allem bei den etwa 650 meldenden Fahrerlaubnisbehörden<br />
etliche Anlaufschwierigkeiten zu überwinden. Ab<br />
dem Jahr 2002 erscheinen die Daten zu Erteilungen von Fahrerlaubnissen<br />
wieder in der Form einer amtlichen Statistik.<br />
Alte Fahrerlaubnisklassen<br />
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung<br />
in Kraftomnibussen<br />
Diese miterteilten Fahrerlaubnisklassen werden als<br />
eingeschlossene Klassen bezeichnet (z. B. Moped<br />
beim Erwerb der Pkw-Fahrerlaubnis).<br />
Für die Bestandsstatistik wurden die Fahrerlaubnisklassen<br />
vor dem Hintergrund der Datenverfügbarkeit,<br />
Übersichtlichkeit, Kraftfahrzeugart und der<br />
rechtlichen Rahmenbedingungen zu folgenden<br />
Klassen zusammengefasst: A/A1, B/BE, C1/C1E,<br />
C/CE, D1/D1E/D/DE, M, L, T und S. 55<br />
5.2 Zentrales Fahrerlaubnisregister<br />
Im Zusammenhang mit der Einführung des EU-<br />
Führerscheins wird seit 01.01.1999 ein Zentrales<br />
Fahrerlaubnisregister (ZFER) beim Kraftfahrt-Bundesamt<br />
(KBA) geführt, in dem folgende Informationen<br />
gespeichert werden: 56<br />
• die Zahl der in Deutschland seit 01.01.1999 erteilten<br />
Fahrerlaubnisse nach den neuen EU-einheitlichen<br />
Klassen A bis E und den neuen nationalen<br />
Klassen M, L und T. Registriert werden<br />
fahrerlaubnisrelevante Daten wie z. B. Datum<br />
der Erteilung, Geschlecht und Geburtsjahr des<br />
Fahrerlaubnisinhabers, Auflagen, Beschränkungen<br />
und bei Fahranfängern zusätzlich die Probezeit,<br />
• Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung,<br />
47<br />
• Dienstfahrerlaubnisse von Polizei, Bundesgrenzschutz<br />
und Bundeswehr,<br />
• Fahrlehrerlaubnisse und Dienstfahrlehrerlaubnisse<br />
von Fahrlehrern,<br />
Zusammengefasste neue Fahrerlaubnisklassen (ab 01.01.1999)<br />
A/A1 B/BE C1/C1E C/CE D1/D1E/D/DE M L T S1) 1 X X X<br />
1a X X X<br />
1b X X X<br />
2 X X X X X X X<br />
3 (X) X X [X] X X X<br />
4 X X<br />
5 X<br />
1) Seit 01.02.2005<br />
( ) = Überstieg unter bestimmten Voraussetzungen, berücksichtigt in Fahrerlaubnisstatistik<br />
[ = Überstieg unter bestimmten Voraussetzungen, in Fahrerlaubnisstatistik nicht berücksichtigt<br />
Quellen: Fahrerlaubnisverordnung, Darstellung des DIW Berlin<br />
Tab. 21: Überstieg zwischen alten und zusammengefassten neuen Fahrerlaubnisklassen (einschl. eingeschlossener Fahrerlaubnisklassen)<br />
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