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Republik, Griechenland, Spanien, Frankreich, Zypern,<br />

Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Polen,<br />

Portugal, Slowakei und Slowenien. In diesen Fällen<br />

war es auch weder über wiederholte schriftliche<br />

oder persönliche Kontaktaufnahme noch über Internetrecherche<br />

möglich, zusätzliche Erkenntnisse zu<br />

den uns interessierenden Fragen oder Daten zu erlangen.<br />

Nicht selten scheiterte die Kommunikation<br />

an bestehenden Sprachbarrieren. Dies gilt ebenso<br />

in Bezug auf die Internetrecherche, insofern dass,<br />

falls eine Internetseite überhaupt in Englisch abrufbar<br />

ist, diese nur einen sehr kleinen Ausschnitt an<br />

Informationen, Publikationen oder Daten im Vergleich<br />

zu der muttersprachlichen Seite enthält. In<br />

solchen Fällen haben wir die Suche in der Regel<br />

abgebrochen, wenn sie sich als unverhältnismäßig<br />

aufwändig dafür aber kaum erfolgversprechend erwies.<br />

Im Resultat liegen Informationen nur für einen Teil<br />

der kontaktierten Länder vor und auch diese sind<br />

qualitativ sehr unterschiedlich. Das Ziel, Daten zum<br />

Fahrerlaubnisbesitz zugezogener EU-BürgerInnen<br />

zu erhalten, wurde somit nur begrenzt erreicht.<br />

Im Weiteren werden die Ergebnisse unserer Nachforschungen<br />

für ausgewählte Länder systematisiert<br />

anhand der oben aufgezählten Fragen vorgestellt.<br />

3.2 Erfassung von Fahrerlaubnisbestandsdaten<br />

in ausgewählten<br />

Ländern des EWR<br />

In Estland wird vom Estländischen Kraftfahrzeugmeldezentrum<br />

(Eesti Riiklik Autoregistrikeskus,<br />

AARK) ein Verkehrsregister geführt, welches sich<br />

aus zwei Datenbeständen zusammensetzt; der<br />

eine ist der Fahrzeugbestand und der andere ist<br />

der Fahrerlaubnisbestand, erfasst im Fahrerlaubnisregister.<br />

Das Fahrerlaubnisregister wurde<br />

gemäß dem Verkehrsgesetz aufgebaut und seine<br />

wichtigsten Prinzipien basieren auf den „Ausführungsbestimmungen<br />

zum Verkehrsregister“,<br />

welche von der Regierung der Republik Estland erlassen<br />

wurden. Es soll Unterlagen zu den Erteilungen,<br />

Beschlagnahmungen, Entziehungen, Löschungen<br />

und Rückerteilungen des Rechts zum<br />

Führen von Fahrzeugen führen. Das Fahrerlaubnisregister<br />

enthält Daten von den Personen, die eine<br />

Fahrerlaubnis beantragen. Weiterhin führen Verwaltungsbehörden<br />

sowie Gerichte dem Register<br />

Angaben über Beschlagnahmungen, Entziehungen<br />

und Widerrufe des Rechts, ein Fahrzeug zu führen,<br />

zu. In seiner elektronischen Form wurde das estländische<br />

Register erstmalig in 1994 eingeführt.<br />

Zum Estländischen Kraftfahrzeugmeldezentrum<br />

gehören 17 regionale Stellen, von denen alle über<br />

das Internet auf dasselbe Zentralregister zugreifen.<br />

Das Fahrerlaubnisregister wird damit laufend aktualisiert,<br />

wenn z. B. eine Fahrerlaubnis durch die<br />

Polizei abgenommen oder freiwillig zurückgegeben<br />

wird etc.. Des Weiteren wurde in Estland – ähnlich<br />

wie in Deutschland – keine Umtauschpflicht der nationalen<br />

gegen die EU-Führerscheine eingeführt.<br />

Da die estländischen Fahrerlaubnisse eine Gültigkeitsdauer<br />

von 10 Jahren haben, wird nach Ablauf<br />

der Gültigkeitsfrist bei der Erneuerung bzw. dem<br />

Umtausch der Erlaubnis der neue EU-Führerschein<br />

ausgestellt.<br />

Die in Island für Fahrerlaubnisse zuständige Behörde<br />

ist Islands Nationales Polizeipräsidium<br />

(Rikislögreglustjorinn). Von ihr wird das Isländische<br />

Polizei-Fahrerlaubnisregister geführt, welches es<br />

bereits seit August 1997 gibt. Das in jedem Polizeibezirk<br />

jeweils zuständige Kommissariat ist auch für<br />

die (Neu-)Erteilung von Fahrerlaubnissen in seinem<br />

Bezirk verantwortlich. Demzufolge wird jeder Antrag<br />

auf eine Fahrerlaubnis zusammen mit den<br />

darin enthaltenen Informationen im System erfasst.<br />

Auf diese Weise wird das polizeilich geführte Register<br />

laufend mit den Daten aktualisiert, mit denen die<br />

Polizeikommissare im täglichen Dienst arbeiten.<br />

Dabei wird das Register nicht nur auf der Basis erteilter<br />

Fahrerlaubnisse aktualisiert, sondern berücksichtigt<br />

gleichzeitig Ausstellungen von Fahrerlaubniskopien,<br />

Entziehungen usw. Der Fahrerlaubnisbestand<br />

kann tagesaktuell ausgezählt und berichtet<br />

werden.<br />

Die Anfrage an Irland wurde an die für Fahrerlaubnisse<br />

zuständige Abteilung des Transportministeriums<br />

der irischen Regierung verschickt. Als Ergebnis<br />

brachte sie aktuelle Daten zu den Fahrerlaubnisbeständen,<br />

jedoch wurden keine weiteren Erläuterungen<br />

zum Aufbau oder der Vorgehensweise bei<br />

der Aktualisierung des Registers genannt. Generell<br />

liegt die Erteilung von Fahrerlaubnissen in der Verantwortung<br />

der Ortsbehörden. Dabei werden die lokalen<br />

Verwaltungsbehörden vom Transport-Ministerium<br />

mit Informationen und Einweisungen insbesondere<br />

im Falle der Einführung neuer Regelungen<br />

unterstützt. Daten zu Fahrerlaubniserteilungen werden<br />

in der Nationalen Fahrzeug- und Fahrer-Datenbank<br />

aufbewahrt, welche vom Ministerium für<br />

Umwelt, Kulturerbe und Kommunalverwaltung<br />

(Department of the Environment, Heritage and

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