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IMAG - Bericht der Arbeitsgruppe Prozessbegleitung 2007 - BMWA

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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> <strong>IMAG</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />

2.2. Strukturelle Kompetenzaufteilung (BMSG/BMGFJ 1 , BMGF, BMJ, BMI und<br />

Län<strong>der</strong>) von Opferhilfe und <strong>Prozessbegleitung</strong><br />

<strong>Prozessbegleitung</strong> ist nur einer <strong>der</strong> Schritte im gesamten Verlauf von Interventionen<br />

bei <strong>der</strong> Offenlegung von (sexueller) Gewalt.<br />

• Beim Verdacht auf bzw. bei <strong>der</strong> Offenlegung von Gewalt brauchen die Opfer<br />

Unterstützung durch eine spezialisierte Beratungsstelle. Diese Opferhilfe (z.B.<br />

Abklärung des Sachverhalts aus Opfersicht, kurz- und mittelfristige<br />

Aufarbeitungsmöglichkeiten für Opfer...) erhält jedes Opfer, unabhängig davon,<br />

ob in <strong>der</strong> Folge eine Anzeige gemacht wird o<strong>der</strong> nicht.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Opferhilfe gibt es bundesweit überschaubare Strukturen zur<br />

Unterstützung von Kin<strong>der</strong>n/Jugendlichen als Opfer von Gewalt, für Frauen als<br />

Opfer von Männergewalt, für Männer als Opfer von Männergewalt bzw. familiärer<br />

Gewalt und für Opfer aus an<strong>der</strong>en Gewaltzusammenhängen. Die meisten<br />

Einrichtungen sind nicht nur Opferhilfeeinrichtungen, son<strong>der</strong>n bieten neben<br />

Unterstützung bei Gewalt auch Beratung zu an<strong>der</strong>en Themen o<strong>der</strong> ganzheitliche<br />

Betreuung an.<br />

Finanziert werden diese (Opferhilfe-) Angebote von den Län<strong>der</strong>n, vom Sozial-,<br />

vom Innen- und vom Frauenressort (im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von<br />

Kin<strong>der</strong>schutzzentren, speziellen Beratungsstellen für Mädchen und junge Frauen,<br />

Familienberatungsstellen, Frauenhäusern, Frauenservicestellen, Frauennotrufen,<br />

Männerberatungsstellen und im Rahmen <strong>der</strong> Aufträge an Interventionsstellen)<br />

sowie über Spenden (z.B. Weisser Ring für die Unterstützung von sonstigen<br />

Opfern, siehe oben).<br />

Die juristische und psychosoziale <strong>Prozessbegleitung</strong> dient nicht zur Therapie,<br />

son<strong>der</strong>n soll das Opfer vielmehr im Geschehen rund um den Strafprozess<br />

stabilisieren (siehe Standards) und <strong>der</strong> Wahrung <strong>der</strong> prozessualen Rechte des<br />

Opfers dienen.<br />

Durchgeführt wird die juristische und psychosoziale <strong>Prozessbegleitung</strong> im Wege<br />

von bestehenden Opferhilfeeinrichtungen als Zusatzangebot zu den bereits<br />

vorhandenen Angeboten dieser Einrichtungen im Bereich <strong>der</strong> Opferhilfe (siehe<br />

oben) durch RechtsanwältInnen bzw. durch diplomierte SozialarbeiterInnen,<br />

durch Personen mit gleichwertiger Qualifikation o<strong>der</strong> durch<br />

PsychotherapeutInnen.<br />

Finanziert wird die juristische und psychosoziale <strong>Prozessbegleitung</strong> durch<br />

fallbezogene För<strong>der</strong>ungen des BMJ.<br />

• Mit Erlass vom 27. August 2004, BMJ-L611.452/0001-II 3/2004, hat das<br />

Bundesministerium für Justiz ein Formblatt für die ZeugInnenladung im<br />

Vorverfahren zu einer kontradiktorischen Vernehmung in möglichst<br />

verständlicher Sprache entworfen. ZeugInnen werden darin über die<br />

herkömmliche Rechtsbelehrung hinaus zusätzlich über das Institut <strong>der</strong><br />

<strong>Prozessbegleitung</strong>, die Hotline 0800-112 112 „Notruf für Opfer“ und spezialisierte<br />

1 Seit 1.03.<strong>2007</strong> Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (BMGFJ)<br />

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