IMAG - Bericht der Arbeitsgruppe Prozessbegleitung 2007 - BMWA
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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> <strong>IMAG</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />
2.1. <strong>Prozessbegleitung</strong> in Österreich − geschichtlicher Abriss und Status Quo<br />
Bis zum Modellprojekt "<strong>Prozessbegleitung</strong> bei sexuellem Missbrauch an Mädchen,<br />
Buben und Jugendlichen" (1998-2000) war <strong>Prozessbegleitung</strong> kein standardisiertes<br />
Angebot in Österreich, son<strong>der</strong>n wurde im Kin<strong>der</strong>bereich je nach Engagement und<br />
persönlichen Ressourcen einzelner MitarbeiterInnen aus Beratungsstellen und<br />
Institutionen individuell durchgeführt.<br />
In einigen Bundeslän<strong>der</strong>n - u.a. in <strong>der</strong> Steiermark, in Salzburg, in Oberösterreich, in<br />
Kärnten und in Wien - gab bzw. gibt es seit 1998 Kooperationsverträge zwischen<br />
den Rechtsanwaltskammern und den Ämtern für Jugend und. Im Rahmen dieser<br />
Verträge wurden bei Kindesmissbrauch AnwältInnen meist über Vermittlung <strong>der</strong><br />
Kin<strong>der</strong>- und Jugendanwaltschaften kostenlos zur Verfügung gestellt. Allerdings<br />
handelte es sich dabei nur um juristische und nicht um psychosoziale Begleitung.<br />
Für Frauenhäuser, Notrufe und später auch die Interventionsstellen stellte die<br />
gezielte Begleitung und Unterstützung von Frauen bei rechtlichen Schritten wie<br />
beispielsweise einer Strafanzeige seit Bestehen dieser Einrichtungen einen<br />
wichtigen Teil ihres Angebotes dar. Dabei handelte es sich in erster Linie um<br />
psychosoziale Unterstützung im Strafprozess, juristische Beratung je nach<br />
Ressourcen und fallweise Privatbeteiligtenvertretung. Auch die Kooperation mit<br />
Exekutive und Gerichten wurde seit den späten 80er Jahren zunehmend intensiviert.<br />
Es gab jedoch keine institutionsübergreifende klare Struktur in den Arbeitsabläufen,<br />
keine Fortbildungen für ProzessbegleiterInnen und RechtsanwältInnen, keine<br />
standardisierte Kooperation zwischen den einzelnen involvierten Stellen (Exekutive,<br />
Justiz, JWF, Beratungsstellen etc.) und keine geregelte Bezahlung.<br />
Mit dem Modellprojekt "<strong>Prozessbegleitung</strong>"(1998-2000) wurde erstmals systematisch<br />
untersucht, welche Kriterien bei <strong>der</strong> Durchführung von <strong>Prozessbegleitung</strong> für Kin<strong>der</strong><br />
und Jugendliche wichtig sind, um die Gefahr <strong>der</strong> sekundären Traumatisierung für die<br />
Opfer zu verringern, und welche Rahmenbedingungen die Fallarbeit braucht, um ein<br />
hochwertiges Angebot gewährleisten zu können.<br />
Im Jahr 2000 begann das BMJ mit <strong>der</strong> direkten fallbezogenen För<strong>der</strong>ung von<br />
psychosozialer und juristischer <strong>Prozessbegleitung</strong>. Das BMJ stützte sich dabei auf<br />
das bestehende Opferhilfesystem und ermöglichte auf diese Weise den Ausbau von<br />
<strong>Prozessbegleitung</strong> in Österreich. Seit dem letzten Quartal 2005 wird auch die von<br />
den Interventionsstellen durchgeführte <strong>Prozessbegleitung</strong> durch das BMJ geför<strong>der</strong>t.<br />
Das Projekt <strong>Prozessbegleitung</strong> setzt bei vorhandenen Strukturen an. Neben den vom<br />
BMJ für die Durchführung von <strong>Prozessbegleitung</strong> geför<strong>der</strong>ten<br />
Opferhilfeeinrichtungen bieten weitere Institutionen zum Teil aus Mitteln <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />
finanzierte <strong>Prozessbegleitung</strong> an.<br />
Um die Qualität bundesweit zu gewährleisten und den Implementierungsprozess zu<br />
för<strong>der</strong>n, finanzierten bzw. finanzieren das BMSG - Sektionen Familie und Frauen<br />
(2000/01) und Sektion Familie (ab 2002) sowie das BMI (2001 – 2003) Maßnahmen<br />
zur Qualitätssicherung von <strong>Prozessbegleitung</strong>, schwerpunktmäßig von Kin<strong>der</strong>n und<br />
Jugendlichen.<br />
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