IMAG - Bericht der Arbeitsgruppe Prozessbegleitung 2007 - BMWA
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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> <strong>IMAG</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />
• Die Gespräche mit dem Opfer finden in geschützter Atmosphäre statt.<br />
• Jedes Opfer wird zur Einvernahme bei <strong>der</strong> Polizei o<strong>der</strong> U-RichterIn begleitet.<br />
• Jedes Opfer wird zu den gerichtlichen Verhandlungen (auch<br />
Rechtmittelverhandlungen) begleitet.<br />
• Bei Bedarf wird das Opfer zu den im Zusammenhang mit dem Strafverfahren<br />
notwendigen Sachverständigen begleitet.<br />
• Jede Einvernahme und Gerichtsverhandlung wird mit dem Opfer vorbereitet und<br />
nachbesprochen.<br />
• Jedem Opfer wird nach Ablauf <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> ein Evaluierungsgespräch<br />
angeboten.<br />
Ablauf<br />
c) Auftrag abklären: Termin mit Opfer in Einrichtung vereinbaren – Erwartungen des<br />
Opfers abklären – Opfer über das Angebot und die rechtlichen Möglichkeiten<br />
informieren – Einholen des Einverständnisses zur Datenverarbeitung –<br />
Entscheidung über juristische <strong>Prozessbegleitung</strong> – Koordination mit dem/r<br />
juristischen ProzessbegleiterIn;<br />
d) Anzeige vorbereiten: Opfer, die noch keine Anzeige erstattet haben, werden über<br />
die Möglichkeiten und Nutzen <strong>der</strong> Anzeigeerstattung informiert und beraten–<br />
Begleitung des Opfer bei <strong>der</strong> Anzeigeerstattung;<br />
e) Verfahren vorbereiten und Opfer unterstützen (wird während des gesamten<br />
Verfahrens durchgeführt): Opfer über die Verfahrensschritte informieren – Ängste<br />
und Befürchtungen besprechen, Problembereiche identifizieren – Lösungen<br />
erarbeiten – über Privatbeteiligung informieren – eventuell Intervention bei bzw.<br />
Koordination mit dem Gericht;<br />
f) Zur Einvernahme begleiten: Termin und Ort mit Opfer vereinbaren – vor<br />
Einvernahme Ängste und Befürchtungen thematisieren, reflektieren und<br />
Lösungen erarbeiten – während <strong>der</strong> Einvernahme Opfer stützen – nach <strong>der</strong><br />
Einvernahme Reflexion;<br />
g) Zur Verhandlung begleiten (Gerichtsverhandlungen – auch im<br />
Rechtsmittelverfahren): Termin und Ort mit Opfer vereinbaren – vor<br />
Gerichtsverhandlung Ängste und Befürchtungen thematisieren, reflektieren und<br />
Lösungen erarbeiten – Zeugenaussage während <strong>der</strong> Verhandlung abwarten –<br />
nach Verhandlung Reflexion <strong>der</strong> emotionalen Situation und Erläuterung <strong>der</strong><br />
Ergebnisse;<br />
h) Abschluss: Rechtskräftiges Urteil besprechen – über die Möglichkeit des<br />
Zivilrechtsweges (auch Exekutionen) informieren – Evaluierung/Reflexion <strong>der</strong><br />
gesamten <strong>Prozessbegleitung</strong><br />
Ergebniskriterien<br />
• 70% <strong>der</strong> Opfer sind auf Grund <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> im Verfahren gestärkt und<br />
sicher.<br />
Qualitätssicherung<br />
• Regelmäßige Auswertung <strong>der</strong> Ergebniskriterien „Stärkung und Sicherheit im<br />
Verfahren“ durch Opferbefragung (bei Abschluss <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong>).<br />
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