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IMAG - Bericht der Arbeitsgruppe Prozessbegleitung 2007 - BMWA

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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> <strong>IMAG</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />

• Die Gespräche mit dem Opfer finden in geschützter Atmosphäre statt.<br />

• Jedes Opfer wird zur Einvernahme bei <strong>der</strong> Polizei o<strong>der</strong> U-RichterIn begleitet.<br />

• Jedes Opfer wird zu den gerichtlichen Verhandlungen (auch<br />

Rechtmittelverhandlungen) begleitet.<br />

• Bei Bedarf wird das Opfer zu den im Zusammenhang mit dem Strafverfahren<br />

notwendigen Sachverständigen begleitet.<br />

• Jede Einvernahme und Gerichtsverhandlung wird mit dem Opfer vorbereitet und<br />

nachbesprochen.<br />

• Jedem Opfer wird nach Ablauf <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> ein Evaluierungsgespräch<br />

angeboten.<br />

Ablauf<br />

c) Auftrag abklären: Termin mit Opfer in Einrichtung vereinbaren – Erwartungen des<br />

Opfers abklären – Opfer über das Angebot und die rechtlichen Möglichkeiten<br />

informieren – Einholen des Einverständnisses zur Datenverarbeitung –<br />

Entscheidung über juristische <strong>Prozessbegleitung</strong> – Koordination mit dem/r<br />

juristischen ProzessbegleiterIn;<br />

d) Anzeige vorbereiten: Opfer, die noch keine Anzeige erstattet haben, werden über<br />

die Möglichkeiten und Nutzen <strong>der</strong> Anzeigeerstattung informiert und beraten–<br />

Begleitung des Opfer bei <strong>der</strong> Anzeigeerstattung;<br />

e) Verfahren vorbereiten und Opfer unterstützen (wird während des gesamten<br />

Verfahrens durchgeführt): Opfer über die Verfahrensschritte informieren – Ängste<br />

und Befürchtungen besprechen, Problembereiche identifizieren – Lösungen<br />

erarbeiten – über Privatbeteiligung informieren – eventuell Intervention bei bzw.<br />

Koordination mit dem Gericht;<br />

f) Zur Einvernahme begleiten: Termin und Ort mit Opfer vereinbaren – vor<br />

Einvernahme Ängste und Befürchtungen thematisieren, reflektieren und<br />

Lösungen erarbeiten – während <strong>der</strong> Einvernahme Opfer stützen – nach <strong>der</strong><br />

Einvernahme Reflexion;<br />

g) Zur Verhandlung begleiten (Gerichtsverhandlungen – auch im<br />

Rechtsmittelverfahren): Termin und Ort mit Opfer vereinbaren – vor<br />

Gerichtsverhandlung Ängste und Befürchtungen thematisieren, reflektieren und<br />

Lösungen erarbeiten – Zeugenaussage während <strong>der</strong> Verhandlung abwarten –<br />

nach Verhandlung Reflexion <strong>der</strong> emotionalen Situation und Erläuterung <strong>der</strong><br />

Ergebnisse;<br />

h) Abschluss: Rechtskräftiges Urteil besprechen – über die Möglichkeit des<br />

Zivilrechtsweges (auch Exekutionen) informieren – Evaluierung/Reflexion <strong>der</strong><br />

gesamten <strong>Prozessbegleitung</strong><br />

Ergebniskriterien<br />

• 70% <strong>der</strong> Opfer sind auf Grund <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> im Verfahren gestärkt und<br />

sicher.<br />

Qualitätssicherung<br />

• Regelmäßige Auswertung <strong>der</strong> Ergebniskriterien „Stärkung und Sicherheit im<br />

Verfahren“ durch Opferbefragung (bei Abschluss <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong>).<br />

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