IMAG - Bericht der Arbeitsgruppe Prozessbegleitung 2007 - BMWA
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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> <strong>IMAG</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />
Kleine Kin<strong>der</strong> (unter 6 Jahren) und Behin<strong>der</strong>te bei Gericht<br />
Diese Verfahren werden zu ca. 90 % eingestellt, weil eine Aussagefähigkeit o<strong>der</strong><br />
Aussagetüchtigkeit nicht attestiert werden kann. Schon im Modellprojekt war dieses<br />
Thema evident. Es hat in sechs Jahren nichts an Brisanz und Aktualität verloren. Die<br />
ProzessbegleiterInnen alleine können dieses Problem nicht beheben, es braucht<br />
strukturelle Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Bedingungen und ein Austausch auf<br />
multidisziplinärer Ebene.<br />
Verleumdungsklagen<br />
Fälle von Verleumdungsklagen gibt es in <strong>der</strong> Zwischenzeit in mehreren<br />
Bundeslän<strong>der</strong>n. Im Kin<strong>der</strong>bereich entsteht <strong>der</strong> Eindruck, dass diese Strategien<br />
bundesweit zunehmen. Mit Strategien sind gemeint, dass Opfer eingeschüchtert<br />
werden, Einvernahmen o<strong>der</strong> Tatortbegehungen mit dem Opfer zu Hause<br />
unangemeldet ohne Begleitperson gemacht werden, die Opfer oft überrumpelt, und<br />
dann unter Druck gesetzt werden und dann völlig erschöpft o<strong>der</strong> retraumatisiert die<br />
frühere Aussage zurückziehen.<br />
Beson<strong>der</strong>s gefährdet ist die Altersgruppe <strong>der</strong> 14 – 17jährigen, da Pubertierenden<br />
tendenziell Lügen o<strong>der</strong> Unsinn aus Langeweile unterstellt wird und sie nicht dem<br />
Stereotyp eines Opfers entsprechen. Ebenso betroffen ist die Gruppe <strong>der</strong> 10 –<br />
20jährigen Personen mit Behin<strong>der</strong>ung.<br />
Die Herausfor<strong>der</strong>ung liegt darin, die Kooperation mit <strong>der</strong> Exekutive auf- bzw.<br />
auszubauen und an<strong>der</strong>erseits Missstände beobachten und öffentlich machen.<br />
Hilfreich wäre eine interdisziplinäre Unterarbeitsgruppe im BMI um einen<br />
halböffentlichen Raum für Diskussion zu haben.<br />
Psychologische Aufarbeitung<br />
Bei <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> wurde davon ausgegangen, dass es<br />
sinnvoll sei nach dem gerichtlichen Verfahren eine Psychotherapie anzuschließen.<br />
Diese Annahme kann so nicht durchgängig gehalten werden. Für einen Teil <strong>der</strong><br />
Betroffenen ist es hilfreich frühzeitig (z.B. als Intervention nach <strong>der</strong> Offenlegung) mit<br />
einer Aufarbeitung beginnen zu können. Nicht alle Opfer benötigen zur Aufarbeitung<br />
des Erlebten Psychotherapie. Von den Einrichtungen gibt es eine Empfehlung für<br />
Psychotherapie ca. für die Hälfte <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> und Jugendlichen.<br />
Der Beginn <strong>der</strong> Psychotherapie nach <strong>der</strong> Kontradiktorischen Einvernahme ist doch<br />
oftmals zu früh, weil <strong>der</strong> Blickwinkel noch auf die äußeren Umstände und nicht auf<br />
die inneren Zustände gerichtet ist.<br />
Der Therapiebeginn nach Abschluss des gerichtlichen Proce<strong>der</strong>es kann als große<br />
Unterstützung o<strong>der</strong> als Belastung erlebt, da jetzt <strong>der</strong> Zeitabstand zum Geschehen zu<br />
lang empfunden wird und zu diesem Zeitpunkt nicht die Tat, son<strong>der</strong>n das Verfahren<br />
im Vor<strong>der</strong>grund steht.<br />
Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Therapiebedürftigkeit und die Möglichkeit<br />
Psychotherapie in Anspruch zu nehmen und <strong>der</strong> richtige Zeitpunkt für jedes Opfer<br />
sehr unterschiedlich ist. Zusätzlich kommt erschwerend hinzu, dass es eine<br />
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