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IMAG - Bericht der Arbeitsgruppe Prozessbegleitung 2007 - BMWA

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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> <strong>IMAG</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />

Intervision und Supervision soll von den mit <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> beauftragten<br />

Stellen/Institutionen BerufseinsteigerInnen und darüber hinaus im Bedarfsfall<br />

angeboten werden.<br />

7.2. Empfehlungen zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> für Opfer von<br />

situativer Gewalt und Gewalt im öffentlichen Raum<br />

Einleitung<br />

Die vorliegenden Empfehlungen, die Weiterentwicklung <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />

betreffend, wurden von folgenden Organisationen ausgearbeitet: IfS Vorarlberg,<br />

Lichtblick/Wr.Neustadt, Neustart, Weisser Ring.<br />

Gemeinsame Standards für alle Opfer in <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> mit<br />

Spezifikationen für bestimmte Gruppen<br />

Bei <strong>der</strong> Ausarbeitung <strong>der</strong> Standards, Qualitäts- und Qualifikationskriterien sowie des<br />

Anfor<strong>der</strong>ungsprofils für psychosoziale ProzessbegleiterInnen (noch offen sind die<br />

Qualitäts- und Qualifikationskriterien sowie das Anfor<strong>der</strong>ungsprofil an juristische<br />

ProzessbegleiterInnen) stellte sich heraus, dass zahlreiche Elemente praktisch<br />

deckungsgleich sind mit den Anfor<strong>der</strong>ungen an die <strong>Prozessbegleitung</strong> für Mädchen,<br />

Buben und Jugendliche als Opfer sexueller und physischer Gewalt sowie jener von<br />

Frauen als Betroffene von Männergewalt. So gesehen stellen die Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

die <strong>Prozessbegleitung</strong> für Opfer von Gewalt im sozialen Nahbereich und im<br />

öffentlichen Raum einen gemeinsamen Nenner für alle Opfergruppen dar, wobei<br />

wichtig ist festzuhalten, dass für bestimmte Opfergruppen (z.B. Kin<strong>der</strong>) spezielle<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen unverzichtbar sind.<br />

Vorgeschlagen werden deshalb gemeinsame Standards für alle Opfergruppen in <strong>der</strong><br />

<strong>Prozessbegleitung</strong> mit Spezifikationen für bestimmte Gruppen.<br />

Umfang <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />

Die <strong>Prozessbegleitung</strong> endet <strong>der</strong>zeit mit <strong>der</strong> rechtskräftigen Beendigung des<br />

Strafverfahrens. Diese sollte auf das Zivilverfahren ausgedehnt werden, wenn es<br />

um Exekution o<strong>der</strong> Geltendmachung von Ansprüchen nach § 373a geht.<br />

Weiters soll eine Ausdehnung bei Bedarf auch auf das Bezugssystem erfolgen: Bei<br />

Bedarf kann das Einbeziehen des Bezugssystems eine Unterstützung für die<br />

betroffenen Opfer darstellen. Wenn es für die <strong>Prozessbegleitung</strong> erfor<strong>der</strong>lich ist, wird<br />

die <strong>Prozessbegleitung</strong> auf die Bezugspersonen erweitert.<br />

Veröffentlichung <strong>der</strong> Standards<br />

Die Veröffentlichung <strong>der</strong> Unterlagen wird auf folgenden Homepages vorgeschlagen,<br />

wobei dort eine klarere Trennung <strong>der</strong> verschiedenen Bereiche vorgenommen werden<br />

sollte:<br />

Homepage BMJ/Opferhotline<br />

www.prozessbegleitung.co.at<br />

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