IMAG - Bericht der Arbeitsgruppe Prozessbegleitung 2007 - BMWA
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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> <strong>IMAG</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />
Intervision und Supervision soll von den mit <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> beauftragten<br />
Stellen/Institutionen BerufseinsteigerInnen und darüber hinaus im Bedarfsfall<br />
angeboten werden.<br />
7.2. Empfehlungen zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> für Opfer von<br />
situativer Gewalt und Gewalt im öffentlichen Raum<br />
Einleitung<br />
Die vorliegenden Empfehlungen, die Weiterentwicklung <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />
betreffend, wurden von folgenden Organisationen ausgearbeitet: IfS Vorarlberg,<br />
Lichtblick/Wr.Neustadt, Neustart, Weisser Ring.<br />
Gemeinsame Standards für alle Opfer in <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> mit<br />
Spezifikationen für bestimmte Gruppen<br />
Bei <strong>der</strong> Ausarbeitung <strong>der</strong> Standards, Qualitäts- und Qualifikationskriterien sowie des<br />
Anfor<strong>der</strong>ungsprofils für psychosoziale ProzessbegleiterInnen (noch offen sind die<br />
Qualitäts- und Qualifikationskriterien sowie das Anfor<strong>der</strong>ungsprofil an juristische<br />
ProzessbegleiterInnen) stellte sich heraus, dass zahlreiche Elemente praktisch<br />
deckungsgleich sind mit den Anfor<strong>der</strong>ungen an die <strong>Prozessbegleitung</strong> für Mädchen,<br />
Buben und Jugendliche als Opfer sexueller und physischer Gewalt sowie jener von<br />
Frauen als Betroffene von Männergewalt. So gesehen stellen die Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />
die <strong>Prozessbegleitung</strong> für Opfer von Gewalt im sozialen Nahbereich und im<br />
öffentlichen Raum einen gemeinsamen Nenner für alle Opfergruppen dar, wobei<br />
wichtig ist festzuhalten, dass für bestimmte Opfergruppen (z.B. Kin<strong>der</strong>) spezielle<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen unverzichtbar sind.<br />
Vorgeschlagen werden deshalb gemeinsame Standards für alle Opfergruppen in <strong>der</strong><br />
<strong>Prozessbegleitung</strong> mit Spezifikationen für bestimmte Gruppen.<br />
Umfang <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />
Die <strong>Prozessbegleitung</strong> endet <strong>der</strong>zeit mit <strong>der</strong> rechtskräftigen Beendigung des<br />
Strafverfahrens. Diese sollte auf das Zivilverfahren ausgedehnt werden, wenn es<br />
um Exekution o<strong>der</strong> Geltendmachung von Ansprüchen nach § 373a geht.<br />
Weiters soll eine Ausdehnung bei Bedarf auch auf das Bezugssystem erfolgen: Bei<br />
Bedarf kann das Einbeziehen des Bezugssystems eine Unterstützung für die<br />
betroffenen Opfer darstellen. Wenn es für die <strong>Prozessbegleitung</strong> erfor<strong>der</strong>lich ist, wird<br />
die <strong>Prozessbegleitung</strong> auf die Bezugspersonen erweitert.<br />
Veröffentlichung <strong>der</strong> Standards<br />
Die Veröffentlichung <strong>der</strong> Unterlagen wird auf folgenden Homepages vorgeschlagen,<br />
wobei dort eine klarere Trennung <strong>der</strong> verschiedenen Bereiche vorgenommen werden<br />
sollte:<br />
Homepage BMJ/Opferhotline<br />
www.prozessbegleitung.co.at<br />
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