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IMAG - Bericht der Arbeitsgruppe Prozessbegleitung 2007 - BMWA

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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> <strong>IMAG</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />

Mit dem För<strong>der</strong>ungsvertrag hat sich <strong>der</strong> Weisse Ring gegenüber dem BMJ<br />

verpflichtet, ab Oktober 2005 <strong>Prozessbegleitung</strong> für alle Straftatopfer in ganz<br />

Österreich durchzuführen, wobei explizit darauf hingewiesen wurde, dass in Fällen<br />

von Mädchen, Buben und Jugendlichen als Opfer sexueller und physischer Gewalt<br />

und Frauen als Betroffene von Männergewalt an spezialisierte Einrichtungen<br />

verwiesen bzw. vermittelt wird.<br />

Da <strong>der</strong> Weisse Ring als einzige Organisation in Österreich <strong>Prozessbegleitung</strong> für<br />

Opfer situativer Gewalt angeboten hat, ist die Schulung, Aus- und Weiterbildung von<br />

ProzessbegleiterInnen organisationsintern im Rahmen <strong>der</strong> interdisziplinären Aus-<br />

und Weiterbildung in <strong>der</strong> Opferhilfe angesiedelt. Die internen interdisziplinären<br />

Schulungen des Weissen Ringes im Rahmen <strong>der</strong> Opferhilfe werden vom BMI<br />

geför<strong>der</strong>t.<br />

In <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong> <strong>IMAG</strong> vom 31.3.2006 wurde <strong>der</strong> Weisse Ring beauftragt, mit<br />

Neustart, Lichtblick/Wr.Neustadt, IFS Vorarlberg, Standards und<br />

Qualifikationskriterien für <strong>Prozessbegleitung</strong> für Opfer situativer Gewalt<br />

auszuarbeiten.<br />

In <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong> <strong>IMAG</strong> vom 24.11.2006 wurde die erste Fassung dieser Standards<br />

und den „Qualitätskriterien, <strong>der</strong> Qualifikation und dem Anfor<strong>der</strong>ungsprofil diskutiert.<br />

Än<strong>der</strong>ungsvorschläge wurden aufgenommen. Dieser Diskussionsprozess ist bis dato<br />

noch nicht abgeschlossen (Stand Mai <strong>2007</strong>).<br />

2.4. Kostentragung <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />

Das BMJ bewilligt den Opferhilfeeinrichtungen eine För<strong>der</strong>ung über einen<br />

bestimmten Höchstbetrag. Die von den Opferhilfeorganisationen in <strong>der</strong> Folge<br />

tatsächlich für die Durchführung von <strong>Prozessbegleitung</strong>en aufgewendeten Beträge<br />

werden sodann quartalsweise abgerechnet und ausbezahlt.<br />

Für die im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> erbrachten Leistungen gelangen folgende<br />

Stundensätze (jeweils als Höchstbeträge) zur Anwendung:<br />

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