IMAG - Bericht der Arbeitsgruppe Prozessbegleitung 2007 - BMWA
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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> <strong>IMAG</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />
Mit dem För<strong>der</strong>ungsvertrag hat sich <strong>der</strong> Weisse Ring gegenüber dem BMJ<br />
verpflichtet, ab Oktober 2005 <strong>Prozessbegleitung</strong> für alle Straftatopfer in ganz<br />
Österreich durchzuführen, wobei explizit darauf hingewiesen wurde, dass in Fällen<br />
von Mädchen, Buben und Jugendlichen als Opfer sexueller und physischer Gewalt<br />
und Frauen als Betroffene von Männergewalt an spezialisierte Einrichtungen<br />
verwiesen bzw. vermittelt wird.<br />
Da <strong>der</strong> Weisse Ring als einzige Organisation in Österreich <strong>Prozessbegleitung</strong> für<br />
Opfer situativer Gewalt angeboten hat, ist die Schulung, Aus- und Weiterbildung von<br />
ProzessbegleiterInnen organisationsintern im Rahmen <strong>der</strong> interdisziplinären Aus-<br />
und Weiterbildung in <strong>der</strong> Opferhilfe angesiedelt. Die internen interdisziplinären<br />
Schulungen des Weissen Ringes im Rahmen <strong>der</strong> Opferhilfe werden vom BMI<br />
geför<strong>der</strong>t.<br />
In <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong> <strong>IMAG</strong> vom 31.3.2006 wurde <strong>der</strong> Weisse Ring beauftragt, mit<br />
Neustart, Lichtblick/Wr.Neustadt, IFS Vorarlberg, Standards und<br />
Qualifikationskriterien für <strong>Prozessbegleitung</strong> für Opfer situativer Gewalt<br />
auszuarbeiten.<br />
In <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong> <strong>IMAG</strong> vom 24.11.2006 wurde die erste Fassung dieser Standards<br />
und den „Qualitätskriterien, <strong>der</strong> Qualifikation und dem Anfor<strong>der</strong>ungsprofil diskutiert.<br />
Än<strong>der</strong>ungsvorschläge wurden aufgenommen. Dieser Diskussionsprozess ist bis dato<br />
noch nicht abgeschlossen (Stand Mai <strong>2007</strong>).<br />
2.4. Kostentragung <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />
Das BMJ bewilligt den Opferhilfeeinrichtungen eine För<strong>der</strong>ung über einen<br />
bestimmten Höchstbetrag. Die von den Opferhilfeorganisationen in <strong>der</strong> Folge<br />
tatsächlich für die Durchführung von <strong>Prozessbegleitung</strong>en aufgewendeten Beträge<br />
werden sodann quartalsweise abgerechnet und ausbezahlt.<br />
Für die im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> erbrachten Leistungen gelangen folgende<br />
Stundensätze (jeweils als Höchstbeträge) zur Anwendung:<br />
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