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IMAG - Bericht der Arbeitsgruppe Prozessbegleitung 2007 - BMWA

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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> <strong>IMAG</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />

physischer Gewalt und Standards für <strong>Prozessbegleitung</strong> von Frauen als Betroffene<br />

von Männergewalt ausgearbeitet und in <strong>der</strong> <strong>Arbeitsgruppe</strong> angenommen.<br />

Ziele<br />

• Das Opfer macht im Verfahren seine Rechte geltend.<br />

• Das Opfer fühlt sich im Verfahren gestärkt und sicher.<br />

<strong>Prozessbegleitung</strong><br />

Das Angebot <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> umfasst die Vorbereitung des/r Betroffenen auf<br />

das Verfahren und die damit verbundenen emotionalen Belastungen, sowie die<br />

Begleitung zu Vernehmungen im Ermittlungs- und Hauptverfahren durch eine/n<br />

psychosoziale/n ProzessbegleiterIn. Weiters besteht die Möglichkeit einer<br />

juristischen <strong>Prozessbegleitung</strong> durch eine/n RechtsanwältIn.<br />

Anspruch auf psychosoziale und juristische <strong>Prozessbegleitung</strong> haben Personen,<br />

a) die durch die dem Beschuldigten zur Last gelegte vorsätzlich begangene Tat<br />

Gewalt o<strong>der</strong> gefährlicher Drohung ausgesetzt o<strong>der</strong> in ihrer sexuellen Integrität<br />

beeinträchtigt worden sein könnten;<br />

b) <strong>der</strong> Ehegatte, <strong>der</strong> Lebensgefährte, Verwandte in gera<strong>der</strong> Linie, <strong>der</strong> Bru<strong>der</strong><br />

o<strong>der</strong> die Schwester einer Person, <strong>der</strong>en Tod durch eine Straftat herbeigeführt<br />

worden sein könnte o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Angehörige, die Zeugen <strong>der</strong> Tat waren.<br />

Die Arbeit <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> beginnt, falls noch nicht erstattet, vor <strong>der</strong> Anzeige<br />

und dauert längstens bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafprozesses,<br />

allenfalls auch einer diversionellen Maßnahme (z.B. ATA). Die <strong>Prozessbegleitung</strong><br />

besteht aus <strong>der</strong> psychosozialen und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> juristischen <strong>Prozessbegleitung</strong>. Sie<br />

beinhaltet auch die für diese Zwecke erfor<strong>der</strong>liche Kooperation mit den<br />

Strafverfolgungsbehörden und an<strong>der</strong>en für die Durchführung <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />

unmittelbar erfor<strong>der</strong>lichen Berufsgruppen (z.B. Ärzte/innen, PsychotherapeutInnen,<br />

SozialarbeiterInnen, ArbeitgeberInnen).<br />

Aufgaben <strong>der</strong> psychosozialen und juristischen <strong>Prozessbegleitung</strong><br />

Zu den Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> gehören vor allem die Vorbereitung <strong>der</strong><br />

Betroffenen auf die Anzeige, die Begleitung zur Polizei, die Vorbereitung auf und die<br />

Begleitung zur Einvernahme bei Gericht, sowie die Begleitung zur Hauptverhandlung<br />

und die im Zusammenhang mit dem Strafverfahren stehenden Stellen. Die<br />

juristische <strong>Prozessbegleitung</strong> umfasst die rechtliche Beratung und Vertretung. Um<br />

die prozessualen Rechte sicherzustellen und für Opfer eine größtmögliche Schonung<br />

durch Information und Beratung zu gewährleisten, ist <strong>Prozessbegleitung</strong> von<br />

bewährten geeigneten Einrichtungen durchzuführen, die ihr Angebot (psychosoziale<br />

und juristische <strong>Prozessbegleitung</strong>) an den Bedürfnissen <strong>der</strong> Opfer orientieren und<br />

die notwendige Kooperation gewährleisten. Für die Einhaltung <strong>der</strong> Standards sind<br />

die für die <strong>Prozessbegleitung</strong> beauftragten Einrichtungen zuständig.<br />

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