IMAG - Bericht der Arbeitsgruppe Prozessbegleitung 2007 - BMWA
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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> <strong>IMAG</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />
Die o.g. Beratungsstellen für Kin<strong>der</strong>, Frauen und Männer werden - natürlich mit<br />
Ausnahme <strong>der</strong> Landesstellen - meist sowohl vom Bund (BMSG/BMGFJ -<br />
Familienberatungsstellenför<strong>der</strong>ung, BMGF/BKA 2 ) als auch von den Län<strong>der</strong>n<br />
geför<strong>der</strong>t. Die Interventionsstellen werden im Rahmen von Auftragsverträgen vom<br />
BMGF/BKA und BMI finanziert. In einzelnen Bundeslän<strong>der</strong>n (Oberösterreich,<br />
Steiermark) werden zusätzlich Regionalstellen bzw. Regionalisierungsprojekte von<br />
den Län<strong>der</strong>n geför<strong>der</strong>t.<br />
4.1. Einbindung von <strong>Prozessbegleitung</strong> in die Strukturen <strong>der</strong> Opferhilfe<br />
Bei <strong>der</strong> Offenlegung von Gewalt ist die Gefahr <strong>der</strong> sekundären Traumatisierung für<br />
die Opfer beson<strong>der</strong>s groß. <strong>Prozessbegleitung</strong> muss von geschulten Personen unter<br />
Berücksichtigung von bereits entwickelten Standards durchgeführt werden<br />
(Anfor<strong>der</strong>ungsprofile für psychosoziale und juristische ProzessbegleiterInnen).<br />
Erfahrungen zeigen, dass die Einhaltung <strong>der</strong> Standards (Betreuung von<br />
Bezugspersonen, Kooperation mit allen involvierten Stellen, flexible zeitliche<br />
Ressourcen für ad-hoc Termine o<strong>der</strong> Krisensituationen etc.) am ehesten<br />
gewährleistet ist, wenn psychosoziale ProzessbegleiterInnen institutionell<br />
eingebunden sind<br />
Opferhilfe beginnt lange vor <strong>Prozessbegleitung</strong>. <strong>Prozessbegleitung</strong> muss in die<br />
bestehenden Strukturen <strong>der</strong> Opferhilfe integriert sein.<br />
In den 9 Bundeslän<strong>der</strong>n bestehen Kooperationsforen für <strong>Prozessbegleitung</strong>, in<br />
denen die o.g. Einrichtungen vernetzt sind.<br />
5. Standards für psychosoziale <strong>Prozessbegleitung</strong> von Mädchen,<br />
Buben und Jugendlichen als Opfer sexueller und physischer<br />
Gewalt<br />
2 Seit 1.03.<strong>2007</strong> ist das Bundeskanzleramt (BKA), Ressort Frauen und Gleichstellung zuständig<br />
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