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IMAG - Bericht der Arbeitsgruppe Prozessbegleitung 2007 - BMWA

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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> <strong>IMAG</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />

• In Wien wird bei <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft die jahrelang gefor<strong>der</strong>te<br />

Son<strong>der</strong>zuständigkeit eingerichtet.<br />

• Vier Mal pro Jahr finden in Oberösterreich bundeslandweite Fallintervisionen<br />

statt.<br />

• Das 2. Curriculum für <strong>Prozessbegleitung</strong> (als umfassende Fortbildung für<br />

ProzessbegleiterInnen) in <strong>der</strong> Steiermark wurde abgeschlossen.<br />

● Der Standard, dass es in jedem Fall zwei ProzessbegleiterInnen für Kind und<br />

Bezugsperson geben soll, kann bundesweit nicht durchgehend eingehalten<br />

werden. Laut Forschungsbericht 2003 gab es nur in 20 Prozent <strong>der</strong> Fälle zwei<br />

ProzessbegleiterInnen. Die Quote ist mittlerweile aber deutlich gestiegen.<br />

Mitunter wird mit einer ProzessbegleiterIn begonnen, später steigt eine zweite<br />

ein.<br />

Gründe für die Nichteinhaltung sind Kapazitätsmängel, Zeit- und Termingründe<br />

o<strong>der</strong> wenn bereits an<strong>der</strong>e BetreuerInnen involviert sind o<strong>der</strong> wenn die<br />

Bezugsperson keine <strong>Prozessbegleitung</strong> will.<br />

Es gibt bisher wenig Überblick über die Abdeckung mit <strong>Prozessbegleitung</strong>. Es<br />

existiert kein generelles Sicherungssystem. Mögliche Informationsquellen sind<br />

das Gericht, die Jugendwohlfahrt, die Kin<strong>der</strong>- und Jugendanwaltschaften, die<br />

Exekutive und die Opferschutzeinrichtungen selbst. Die Quote ließe sich aus <strong>der</strong><br />

Differenz zwischen <strong>der</strong> Anzahl an Anzeigen und <strong>der</strong> Anzahl an<br />

<strong>Prozessbegleitung</strong>en ermitteln.<br />

o Der Anteil an <strong>Prozessbegleitung</strong>en ist ansteigend, liegt aber keinesfalls bei<br />

100 % Abdeckung von Bedarf. Jugendliche sind öfter unbegleitet als Kin<strong>der</strong>.<br />

o Dezidiert verpflichtet zur Information über den Rechtsanspruch auf<br />

psychosoziale und juristische <strong>Prozessbegleitung</strong> sind nur Gerichte,<br />

Staatsanwaltschaften und die Exekutive. Eine <strong>der</strong>artige gesetzliche<br />

Verpflichtung für die Jugendwohlfahrt gibt es <strong>der</strong>zeit nicht.<br />

o Die Abdeckung wird dann noch zusätzlich erschwert, wenn bestimmte<br />

Regionen in Österreich aufgrund eines Mangels entsprechen<strong>der</strong><br />

Opferschutzeinrichtungen bzw. fehlen<strong>der</strong> Verträge nicht versorgt werden<br />

können<br />

Verän<strong>der</strong>ungen seit 1.1.2006 durch die Einführung <strong>der</strong> neuen<br />

Opferschutzbestimmungen<br />

Das Gesetz hat bisher nur wenig Verän<strong>der</strong>ungen gebracht, <strong>der</strong> Rechtsanspruch auf<br />

<strong>Prozessbegleitung</strong> besteht zwar, ist aber nicht flächendeckend gesichert.<br />

• Die Akzeptanz gegenüber <strong>der</strong> psychosozialen <strong>Prozessbegleitung</strong> und das<br />

Selbstverständnis <strong>der</strong> ProzessbegleiterInnen in <strong>der</strong> Kooperation mit den an<strong>der</strong>en<br />

Berufsgruppen ist gestiegen.<br />

• Die Sicherstellung <strong>der</strong> Finanzierung durch das BMJ hat sich verbessert.<br />

• Neu ist, dass die Betroffenen über Einstellungen von Verfahren und U-Haft-<br />

Entlassungen vermehrt vom Gericht informiert werden.<br />

• Erleichtert hat sich die Übernahme <strong>der</strong> Psychotherapiekosten durch das<br />

Bundessozialamt. Eine Berufungsinstanz gegen ablehnende Bescheide wurde<br />

eingeführt. Diese Erleichterung hat sich in Wien aber kaum ausgewirkt.<br />

• In manchen Regionen wird konstatiert, dass die Polizei zu verhin<strong>der</strong>n versucht,<br />

dass die <strong>Prozessbegleitung</strong> bei <strong>der</strong> Einvernahme dabei ist. (z.B. in Vorarlberg,<br />

Linz)<br />

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