IMAG - Bericht der Arbeitsgruppe Prozessbegleitung 2007 - BMWA
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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> <strong>IMAG</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />
• In Wien wird bei <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft die jahrelang gefor<strong>der</strong>te<br />
Son<strong>der</strong>zuständigkeit eingerichtet.<br />
• Vier Mal pro Jahr finden in Oberösterreich bundeslandweite Fallintervisionen<br />
statt.<br />
• Das 2. Curriculum für <strong>Prozessbegleitung</strong> (als umfassende Fortbildung für<br />
ProzessbegleiterInnen) in <strong>der</strong> Steiermark wurde abgeschlossen.<br />
● Der Standard, dass es in jedem Fall zwei ProzessbegleiterInnen für Kind und<br />
Bezugsperson geben soll, kann bundesweit nicht durchgehend eingehalten<br />
werden. Laut Forschungsbericht 2003 gab es nur in 20 Prozent <strong>der</strong> Fälle zwei<br />
ProzessbegleiterInnen. Die Quote ist mittlerweile aber deutlich gestiegen.<br />
Mitunter wird mit einer ProzessbegleiterIn begonnen, später steigt eine zweite<br />
ein.<br />
Gründe für die Nichteinhaltung sind Kapazitätsmängel, Zeit- und Termingründe<br />
o<strong>der</strong> wenn bereits an<strong>der</strong>e BetreuerInnen involviert sind o<strong>der</strong> wenn die<br />
Bezugsperson keine <strong>Prozessbegleitung</strong> will.<br />
Es gibt bisher wenig Überblick über die Abdeckung mit <strong>Prozessbegleitung</strong>. Es<br />
existiert kein generelles Sicherungssystem. Mögliche Informationsquellen sind<br />
das Gericht, die Jugendwohlfahrt, die Kin<strong>der</strong>- und Jugendanwaltschaften, die<br />
Exekutive und die Opferschutzeinrichtungen selbst. Die Quote ließe sich aus <strong>der</strong><br />
Differenz zwischen <strong>der</strong> Anzahl an Anzeigen und <strong>der</strong> Anzahl an<br />
<strong>Prozessbegleitung</strong>en ermitteln.<br />
o Der Anteil an <strong>Prozessbegleitung</strong>en ist ansteigend, liegt aber keinesfalls bei<br />
100 % Abdeckung von Bedarf. Jugendliche sind öfter unbegleitet als Kin<strong>der</strong>.<br />
o Dezidiert verpflichtet zur Information über den Rechtsanspruch auf<br />
psychosoziale und juristische <strong>Prozessbegleitung</strong> sind nur Gerichte,<br />
Staatsanwaltschaften und die Exekutive. Eine <strong>der</strong>artige gesetzliche<br />
Verpflichtung für die Jugendwohlfahrt gibt es <strong>der</strong>zeit nicht.<br />
o Die Abdeckung wird dann noch zusätzlich erschwert, wenn bestimmte<br />
Regionen in Österreich aufgrund eines Mangels entsprechen<strong>der</strong><br />
Opferschutzeinrichtungen bzw. fehlen<strong>der</strong> Verträge nicht versorgt werden<br />
können<br />
Verän<strong>der</strong>ungen seit 1.1.2006 durch die Einführung <strong>der</strong> neuen<br />
Opferschutzbestimmungen<br />
Das Gesetz hat bisher nur wenig Verän<strong>der</strong>ungen gebracht, <strong>der</strong> Rechtsanspruch auf<br />
<strong>Prozessbegleitung</strong> besteht zwar, ist aber nicht flächendeckend gesichert.<br />
• Die Akzeptanz gegenüber <strong>der</strong> psychosozialen <strong>Prozessbegleitung</strong> und das<br />
Selbstverständnis <strong>der</strong> ProzessbegleiterInnen in <strong>der</strong> Kooperation mit den an<strong>der</strong>en<br />
Berufsgruppen ist gestiegen.<br />
• Die Sicherstellung <strong>der</strong> Finanzierung durch das BMJ hat sich verbessert.<br />
• Neu ist, dass die Betroffenen über Einstellungen von Verfahren und U-Haft-<br />
Entlassungen vermehrt vom Gericht informiert werden.<br />
• Erleichtert hat sich die Übernahme <strong>der</strong> Psychotherapiekosten durch das<br />
Bundessozialamt. Eine Berufungsinstanz gegen ablehnende Bescheide wurde<br />
eingeführt. Diese Erleichterung hat sich in Wien aber kaum ausgewirkt.<br />
• In manchen Regionen wird konstatiert, dass die Polizei zu verhin<strong>der</strong>n versucht,<br />
dass die <strong>Prozessbegleitung</strong> bei <strong>der</strong> Einvernahme dabei ist. (z.B. in Vorarlberg,<br />
Linz)<br />
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