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IMAG - Bericht der Arbeitsgruppe Prozessbegleitung 2007 - BMWA

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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> <strong>IMAG</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />

dipl. SozialarbeiterIn<br />

o<strong>der</strong> Personen mit<br />

gleichwertiger Qualifikation<br />

a) Angestellte(r) <strong>der</strong> Einrichtung<br />

b) beigezogene(r) Mitarbeiter(in)<br />

€ 59,00<br />

PsychotherapeutIn<br />

a) Angestellte(r) <strong>der</strong> Einrichtung<br />

b) beigezogene(r) Mitarbeiter(in)<br />

€ 66,00<br />

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin € 73,00<br />

Ist in <strong>der</strong> Abrechnung <strong>der</strong> Leistung Umsatzsteuer enthalten und kann sich <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>ungsnehmer die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen, so sind folgende<br />

Stundensätze (jeweils als Höchstbeträge) maßgeblich:<br />

dipl. SozialarbeiterIn<br />

o<strong>der</strong> Personen mit<br />

gleichwertiger Qualifikation<br />

PsychotherapeutIn<br />

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin<br />

beigezogene(r)<br />

Mitarbeiter(in)<br />

beigezogene(r)<br />

Mitarbeiter(in)<br />

€ 70,80<br />

immer gemäß § 6 Z 19<br />

UStG umsatzsteuerfrei<br />

€ 87,60<br />

Welche Leistungen im Rahmen <strong>der</strong> psychosozialen <strong>Prozessbegleitung</strong> ersetzt<br />

werden, wurde in einem Katalog festgelegt, <strong>der</strong> insbeson<strong>der</strong>e auch die Fall<br />

bezogene Kooperation einschließt.<br />

Weiters werden als Barauslagen insbeson<strong>der</strong>e Übersetzungskosten pro Stunde<br />

Zeitaufwand mit einem Betrag von € 55,-- (bzw. bei Anfall von nicht als Vorsteuer<br />

abziehbarer USt € 66,--) sowie Kopierkosten ersetzt. Ferner wird seit Oktober 2005<br />

den För<strong>der</strong>ungsnehmern als Beitrag zu <strong>der</strong>en infrastrukturellen Kosten ein Zuschlag<br />

von 15 % zu den entsprechend den angeführten Tarifen berechneten Kosten <strong>der</strong><br />

psychosozialen und juristischen <strong>Prozessbegleitung</strong> sowie zu den Barauslagen<br />

gewährt. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>ungsnehmer, wie z.B. auf Fahrtkosten.<br />

Probleme aus Sicht <strong>der</strong> Opferhilfeeinrichtungen<br />

Das BMJ akzeptiert als Barauslagen zwar Aktenabschriften, nicht aber Fahrtkosten<br />

und Fahrtzeiten auf Fallebene. Für <strong>Prozessbegleitung</strong>en außerhalb von<br />

Landeshauptstädten sind zum Teil lange Wegstrecken erfor<strong>der</strong>lich. Wenn eine<br />

flächendeckende Betreuung aufgebaut werden und gewährleistet sein soll, müssten<br />

künftig die Kosten für Fahrt und Fahrtzeiten übernommen werden.<br />

Die Finanzierung <strong>der</strong> fallunabhängigen Kooperation und Vernetzung (z.B. die<br />

Teilnahme an regionalen Kooperationsforen und Runden Tischen) bleibt offen.<br />

Unabhängig von <strong>der</strong> Fallebene<br />

sind regionale und bundesweite Kooperationsstrukturen notwendig, um einen<br />

einheitlichen Standard zu erreichen und die Qualität zu sichern („Regionale<br />

Kooperationsforen“ <strong>der</strong> ProzessbegleiterInnen und interdisziplinär besetzte<br />

„Runde Tische“ auf Praxis- und auf Leistungsebene, siehe Standards und<br />

Empfehlungen);<br />

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