IMAG - Bericht der Arbeitsgruppe Prozessbegleitung 2007 - BMWA
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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> <strong>IMAG</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />
dipl. SozialarbeiterIn<br />
o<strong>der</strong> Personen mit<br />
gleichwertiger Qualifikation<br />
a) Angestellte(r) <strong>der</strong> Einrichtung<br />
b) beigezogene(r) Mitarbeiter(in)<br />
€ 59,00<br />
PsychotherapeutIn<br />
a) Angestellte(r) <strong>der</strong> Einrichtung<br />
b) beigezogene(r) Mitarbeiter(in)<br />
€ 66,00<br />
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin € 73,00<br />
Ist in <strong>der</strong> Abrechnung <strong>der</strong> Leistung Umsatzsteuer enthalten und kann sich <strong>der</strong><br />
För<strong>der</strong>ungsnehmer die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen, so sind folgende<br />
Stundensätze (jeweils als Höchstbeträge) maßgeblich:<br />
dipl. SozialarbeiterIn<br />
o<strong>der</strong> Personen mit<br />
gleichwertiger Qualifikation<br />
PsychotherapeutIn<br />
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin<br />
beigezogene(r)<br />
Mitarbeiter(in)<br />
beigezogene(r)<br />
Mitarbeiter(in)<br />
€ 70,80<br />
immer gemäß § 6 Z 19<br />
UStG umsatzsteuerfrei<br />
€ 87,60<br />
Welche Leistungen im Rahmen <strong>der</strong> psychosozialen <strong>Prozessbegleitung</strong> ersetzt<br />
werden, wurde in einem Katalog festgelegt, <strong>der</strong> insbeson<strong>der</strong>e auch die Fall<br />
bezogene Kooperation einschließt.<br />
Weiters werden als Barauslagen insbeson<strong>der</strong>e Übersetzungskosten pro Stunde<br />
Zeitaufwand mit einem Betrag von € 55,-- (bzw. bei Anfall von nicht als Vorsteuer<br />
abziehbarer USt € 66,--) sowie Kopierkosten ersetzt. Ferner wird seit Oktober 2005<br />
den För<strong>der</strong>ungsnehmern als Beitrag zu <strong>der</strong>en infrastrukturellen Kosten ein Zuschlag<br />
von 15 % zu den entsprechend den angeführten Tarifen berechneten Kosten <strong>der</strong><br />
psychosozialen und juristischen <strong>Prozessbegleitung</strong> sowie zu den Barauslagen<br />
gewährt. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche <strong>der</strong><br />
För<strong>der</strong>ungsnehmer, wie z.B. auf Fahrtkosten.<br />
Probleme aus Sicht <strong>der</strong> Opferhilfeeinrichtungen<br />
Das BMJ akzeptiert als Barauslagen zwar Aktenabschriften, nicht aber Fahrtkosten<br />
und Fahrtzeiten auf Fallebene. Für <strong>Prozessbegleitung</strong>en außerhalb von<br />
Landeshauptstädten sind zum Teil lange Wegstrecken erfor<strong>der</strong>lich. Wenn eine<br />
flächendeckende Betreuung aufgebaut werden und gewährleistet sein soll, müssten<br />
künftig die Kosten für Fahrt und Fahrtzeiten übernommen werden.<br />
Die Finanzierung <strong>der</strong> fallunabhängigen Kooperation und Vernetzung (z.B. die<br />
Teilnahme an regionalen Kooperationsforen und Runden Tischen) bleibt offen.<br />
Unabhängig von <strong>der</strong> Fallebene<br />
sind regionale und bundesweite Kooperationsstrukturen notwendig, um einen<br />
einheitlichen Standard zu erreichen und die Qualität zu sichern („Regionale<br />
Kooperationsforen“ <strong>der</strong> ProzessbegleiterInnen und interdisziplinär besetzte<br />
„Runde Tische“ auf Praxis- und auf Leistungsebene, siehe Standards und<br />
Empfehlungen);<br />
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