IMAG - Bericht der Arbeitsgruppe Prozessbegleitung 2007 - BMWA
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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> <strong>IMAG</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />
7.1.2. Qualifikation und Anfor<strong>der</strong>ungsprofil von psychosozialen<br />
ProzessbegleiterInnen<br />
Psychosoziale Grundausbildung<br />
Abgeschlossene Ausbildung als diplomierte/r SozialarbeiterIn o<strong>der</strong><br />
PsychotherapeutIn o<strong>der</strong> Person mit gleichwertiger Qualifikation (Jus - Nb: hier nur für<br />
psychosoziale <strong>Prozessbegleitung</strong> und nicht gleichzeitig psychosoziale und juristische<br />
<strong>Prozessbegleitung</strong> - , Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik mit jeweils 2 Jahren<br />
Praxis im psychosozialen Bereich)<br />
Weitere erfor<strong>der</strong>liche Kenntnisse<br />
Beratungskompetenz, die durch Beratungstätigkeit im psychosozialen Bereich,<br />
erworben wurde. Da die Tätigkeiten <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> ein hohes Maß an<br />
Kooperations- und Koordinationsbereitschaft erfor<strong>der</strong>n, ist die Fähigkeit, Vernetzung<br />
zu organisieren bzw. in vernetzten Zusammenhängen zu arbeiten, unabdingbar.<br />
Zudem müssen MitarbeiterInnen die Fähigkeit haben, Möglichkeiten und Grenzen<br />
<strong>der</strong> psychosozialen <strong>Prozessbegleitung</strong> wahrzunehmen. Dazu gehören insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Abgrenzung zu an<strong>der</strong>en Angeboten <strong>der</strong> Opferhilfe und die Abgrenzung zum<br />
Angebot <strong>der</strong> juristischen <strong>Prozessbegleitung</strong>. Weiters ist Verständnis für juristische<br />
Inhalte und Sichtweisen notwendig, da <strong>Prozessbegleitung</strong> am Schnittpunkt bei<strong>der</strong><br />
Bereiche angesiedelt ist und <strong>der</strong> Vermittlung juristischer Vorgangsweisen dient.<br />
Um das Arbeitsfeld <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> weiter zu entwickeln, sind die Reflexion<br />
<strong>der</strong> Tätigkeiten <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> und <strong>der</strong>en Auswirkungen auf die KlientInnen<br />
unverzichtbar. Die Bereitschaft zur Reflexion und Auseinan<strong>der</strong>setzung mit <strong>der</strong><br />
eigenen Betroffenheit, den Bedürfnissen von Opfern und an<strong>der</strong>er Berufsgruppen ist<br />
für die professionelle Durchführung <strong>der</strong> psychosozialen <strong>Prozessbegleitung</strong> eine<br />
weitere wichtige Voraussetzung.<br />
Die spezifischen Arbeitsbedingungen erfor<strong>der</strong>n ein hohes Maß an Kommunikations-<br />
und Konfliktfähigkeit. Hinzu kommt, dass die Ansprüche <strong>der</strong> KlientInnen nach<br />
Gerechtigkeit und Wie<strong>der</strong>gutmachung häufig nicht erfüllt werden können. Dieses<br />
Spannungsverhältnis erzeugt Belastungen, die reflektiert und getragen werden<br />
müssen. Diese Kenntnisse sind durch die beauftragten Institutionen mit Hilfe von<br />
Schulungen und Weiterbildungen sicherzustellen.<br />
Aus und Weiterbildung sowie Supervision im psychosozialen Bereich<br />
Einschulung und Weiterbildung stellen eine absolute Notwendigkeit dar, um die<br />
nötige Kompetenz und Handlungsfähigkeit aufzuweisen und bezüglich <strong>der</strong> fachlichen<br />
Entwicklungen zu aktualisieren. Für die Einhaltung <strong>der</strong> Qualifikation und des<br />
Anfor<strong>der</strong>ungsprofils sind jene Stellen/Institutionen verantwortlich, die<br />
<strong>Prozessbegleitung</strong> anbieten. Ihnen obliegt es, die Fähigkeiten, die Erfahrung und die<br />
Motivation in <strong>der</strong> Bewerbung bzw. bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> ProzessbegleiterInnen zu<br />
überprüfen und sicherzustellen, dass nicht nur einzelne Kriterien son<strong>der</strong>n das<br />
gesamte Anfor<strong>der</strong>ungsprofil erfüllt werden.<br />
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