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IMAG - Bericht der Arbeitsgruppe Prozessbegleitung 2007 - BMWA

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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> <strong>IMAG</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />

7.1.2. Qualifikation und Anfor<strong>der</strong>ungsprofil von psychosozialen<br />

ProzessbegleiterInnen<br />

Psychosoziale Grundausbildung<br />

Abgeschlossene Ausbildung als diplomierte/r SozialarbeiterIn o<strong>der</strong><br />

PsychotherapeutIn o<strong>der</strong> Person mit gleichwertiger Qualifikation (Jus - Nb: hier nur für<br />

psychosoziale <strong>Prozessbegleitung</strong> und nicht gleichzeitig psychosoziale und juristische<br />

<strong>Prozessbegleitung</strong> - , Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik mit jeweils 2 Jahren<br />

Praxis im psychosozialen Bereich)<br />

Weitere erfor<strong>der</strong>liche Kenntnisse<br />

Beratungskompetenz, die durch Beratungstätigkeit im psychosozialen Bereich,<br />

erworben wurde. Da die Tätigkeiten <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> ein hohes Maß an<br />

Kooperations- und Koordinationsbereitschaft erfor<strong>der</strong>n, ist die Fähigkeit, Vernetzung<br />

zu organisieren bzw. in vernetzten Zusammenhängen zu arbeiten, unabdingbar.<br />

Zudem müssen MitarbeiterInnen die Fähigkeit haben, Möglichkeiten und Grenzen<br />

<strong>der</strong> psychosozialen <strong>Prozessbegleitung</strong> wahrzunehmen. Dazu gehören insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Abgrenzung zu an<strong>der</strong>en Angeboten <strong>der</strong> Opferhilfe und die Abgrenzung zum<br />

Angebot <strong>der</strong> juristischen <strong>Prozessbegleitung</strong>. Weiters ist Verständnis für juristische<br />

Inhalte und Sichtweisen notwendig, da <strong>Prozessbegleitung</strong> am Schnittpunkt bei<strong>der</strong><br />

Bereiche angesiedelt ist und <strong>der</strong> Vermittlung juristischer Vorgangsweisen dient.<br />

Um das Arbeitsfeld <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> weiter zu entwickeln, sind die Reflexion<br />

<strong>der</strong> Tätigkeiten <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> und <strong>der</strong>en Auswirkungen auf die KlientInnen<br />

unverzichtbar. Die Bereitschaft zur Reflexion und Auseinan<strong>der</strong>setzung mit <strong>der</strong><br />

eigenen Betroffenheit, den Bedürfnissen von Opfern und an<strong>der</strong>er Berufsgruppen ist<br />

für die professionelle Durchführung <strong>der</strong> psychosozialen <strong>Prozessbegleitung</strong> eine<br />

weitere wichtige Voraussetzung.<br />

Die spezifischen Arbeitsbedingungen erfor<strong>der</strong>n ein hohes Maß an Kommunikations-<br />

und Konfliktfähigkeit. Hinzu kommt, dass die Ansprüche <strong>der</strong> KlientInnen nach<br />

Gerechtigkeit und Wie<strong>der</strong>gutmachung häufig nicht erfüllt werden können. Dieses<br />

Spannungsverhältnis erzeugt Belastungen, die reflektiert und getragen werden<br />

müssen. Diese Kenntnisse sind durch die beauftragten Institutionen mit Hilfe von<br />

Schulungen und Weiterbildungen sicherzustellen.<br />

Aus und Weiterbildung sowie Supervision im psychosozialen Bereich<br />

Einschulung und Weiterbildung stellen eine absolute Notwendigkeit dar, um die<br />

nötige Kompetenz und Handlungsfähigkeit aufzuweisen und bezüglich <strong>der</strong> fachlichen<br />

Entwicklungen zu aktualisieren. Für die Einhaltung <strong>der</strong> Qualifikation und des<br />

Anfor<strong>der</strong>ungsprofils sind jene Stellen/Institutionen verantwortlich, die<br />

<strong>Prozessbegleitung</strong> anbieten. Ihnen obliegt es, die Fähigkeiten, die Erfahrung und die<br />

Motivation in <strong>der</strong> Bewerbung bzw. bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> ProzessbegleiterInnen zu<br />

überprüfen und sicherzustellen, dass nicht nur einzelne Kriterien son<strong>der</strong>n das<br />

gesamte Anfor<strong>der</strong>ungsprofil erfüllt werden.<br />

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