IMAG - Bericht der Arbeitsgruppe Prozessbegleitung 2007 - BMWA
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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> <strong>IMAG</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />
2.3. Inhaltliche Kompetenzaufteilung und aktuelle Entwicklung in <strong>der</strong><br />
<strong>Prozessbegleitung</strong><br />
Nicht alle Opfer sind gleich. Der Verschiedenheit im subjektiven Gefühl von<br />
Verletztheit und Verletzlichkeit ist Rechnung zu tragen. Die jahrzehntelange<br />
Entwicklung in <strong>der</strong> Opferhilfe hat gezeigt, dass eine Differenzierung in drei<br />
Opfergruppen zweckmäßig ist. Die Notwendigkeit verschieden auf Wünsche,<br />
Bedürfnisse und Not <strong>der</strong> KlientInnen reagieren zu müssen und das Hinzukommen<br />
von neuen Anbietern im Bereich <strong>der</strong> Opferhilfe bestätigen diese Entwicklung.<br />
• <strong>Prozessbegleitung</strong> für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />
• <strong>Prozessbegleitung</strong> für Frauen als Betroffene von Männergewalt<br />
• <strong>Prozessbegleitung</strong> für Opfer von situativer Gewalt und Gewalt im öffentlichen<br />
Raum<br />
Die bislang gewachsenen Kooperations- und Vernetzungsstrukturen in Form von<br />
„Runden Tischen“ und „Kooperationsforen“ sowie die grundlegenden<br />
Arbeitskonzepte und <strong>Prozessbegleitung</strong>s-Standards sind vor allem vom Kin<strong>der</strong>- und<br />
Jugendlichenbereich und vom Frauenbereich entwickelt und implementiert worden.<br />
Das, was in den letzten sechs Jahren in Österreich an gewachsener Struktur<br />
entstanden ist, ist <strong>der</strong> Erfolg dieser beiden Bereiche: <strong>Prozessbegleitung</strong> für Kin<strong>der</strong><br />
und Jugendliche und <strong>Prozessbegleitung</strong> für Frauen. Diese geleistete Strukturarbeit<br />
ist allerdings kein abgeschlossener, son<strong>der</strong>n vielmehr ein stetiger Prozess <strong>der</strong><br />
Erneuerung und <strong>der</strong> Reformierung, um die Qualität halten und verbessern zu<br />
können. Eine Arbeit, die von ProzessbegleiterInnen unentgeltlich geleistet wird.<br />
Die Integration <strong>der</strong> Einrichtungen für die dritte Opfergruppe ist noch im Gange und<br />
aufgrund <strong>der</strong> unterschiedlichen inhaltlichen Fragestellungen, nicht einfach.<br />
2.3.1. <strong>Prozessbegleitung</strong> für Kin<strong>der</strong>- und Jugendliche<br />
Entwicklungen und Verän<strong>der</strong>ungen auf Bundeslän<strong>der</strong>ebene<br />
• In mehreren Bundeslän<strong>der</strong>n werden steigende Fallzahlen verzeichnet.<br />
• In den meisten Bundeslän<strong>der</strong>n ist die Akzeptanz <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> bei<br />
Gericht gestiegen. Ausnahmen entstehen dann, wenn<br />
UntersuchungsrichterInnen, StaatsanwältInnen o<strong>der</strong><br />
HauptverhandlungsrichterInnen wechseln.<br />
• Bis auf wenige Ausnahmen verschicken die Strafgerichte die Information über<br />
<strong>Prozessbegleitung</strong> inklusive den entsprechenden Adressen mit <strong>der</strong> Ladung zur<br />
Kontradiktorischen Einvernahme.<br />
• In Salzburg hat die <strong>Prozessbegleitung</strong> erreicht, dass die Kin<strong>der</strong> nicht durch die<br />
Sicherheitsschleuse müssen. In Wien wurde erreicht, dass die <strong>Prozessbegleitung</strong><br />
einen Schlüssel für den ZeugInnenschutzraum hat.<br />
• Durch Kooperationen mit dem Gericht konnte (begrenzt) Einfluss auf<br />
Verän<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Auswahl von Sachverständigen erreicht werden.<br />
• Die Kooperation mit <strong>der</strong> Polizei muss nach <strong>der</strong>en Umstrukturierung großteils<br />
verstärkt neu aufgebaut bzw. erneuert werden.<br />
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