IMAG - Bericht der Arbeitsgruppe Prozessbegleitung 2007 - BMWA
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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> <strong>IMAG</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong><br />
Die Seminarreihen und die verschiedenen Kooperationszusammenhänge sind<br />
unverzichtbare Maßnahmen zur Qualitätssicherung von <strong>Prozessbegleitung</strong>. Sie<br />
weiterzuführen ist absolut notwendig, um den hohen Standard dieser Arbeit<br />
abzusichern. Sowohl bei den Seminaren wie auch in <strong>der</strong> Kooperation ist es aber<br />
notwendig, den Frauen und Kin<strong>der</strong>bereich auch jeweils getrennt voneinan<strong>der</strong> zu<br />
betrachten, zu beforschen und weiter zu entwickeln. Eigene Seminare für<br />
Mitarbeiterinnen aus Fraueneinrichtungen sowie spezifische Forschungsprojekte im<br />
Frauenbereich sind <strong>der</strong>zeit noch nicht existent, aber erfor<strong>der</strong>lich, um die speziellen<br />
Strukturen <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> von Frauen als Opfer von Männergewalt klarer<br />
herauszuarbeiten.<br />
Die Ergebnisse des Kooperationsaufbaus sowie die im Rahmen <strong>der</strong><br />
wissenschaftlichen Begleitforschung erarbeiteten Dokumentationsbögen und die in<br />
<strong>der</strong> <strong>IMAG</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> entwickelten Standards und Empfehlungen wurden in<br />
<strong>der</strong> Publikation "<strong>Prozessbegleitung</strong> von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen als Opfer von<br />
sexueller/körperlicher Gewalt. Kooperation als Herausfor<strong>der</strong>ung" veröffentlicht<br />
(BMSG und BMI, September 2002). Im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung des Projekts<br />
<strong>Prozessbegleitung</strong> von Frauen (BMSG 2002-2004) wurden Dokumentationsbögen<br />
für die <strong>Prozessbegleitung</strong> von Frauen entwickelt, die aber aufgrund ihres Umfangs<br />
nur im Rahmen eines begrenzten Forschungsprojektes eingesetzt werden können.<br />
Das BMI för<strong>der</strong>te im Jahr 2002/03 die Auswertung <strong>der</strong> Dokumentationsbögen aus<br />
dem Bereich Kin<strong>der</strong>/Jugendliche.<br />
Seit 1. Jänner 2006 besteht gemäß § 47a StPO die Pflicht aller im Strafverfahren<br />
beteiligten Behörden, die in § 49a Abs. 1 StPO genannten Personen spätestens vor<br />
ihrer ersten Befragung über die Voraussetzungen <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> und in<br />
Betracht kommende Einrichtungen zu informieren.<br />
Im September 2003 erteilte das BMSG eine För<strong>der</strong>ung für die Erarbeitung<br />
einheitlicher bundesweiter Fol<strong>der</strong> und Plakate für psychosoziale und juristische<br />
<strong>Prozessbegleitung</strong> von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen mit den speziellen Adressen pro<br />
Bundesland. Auch dieses Projekt ist abgeschlossen. Die Fol<strong>der</strong> und Plakate werden<br />
in jedem Bundesland großzügig verteilt (Schulen, Kin<strong>der</strong>gärten, Jugendzentren,<br />
Exekutive, Jugendwohlfahrt, Spitälern, Gerichten, Beratungsstellen...). Ziel ist die<br />
För<strong>der</strong>ung einer Corporate identidy und gleichzeitig die Information möglichst vieler<br />
Opfer über die Möglichkeit <strong>der</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong>.<br />
Je<strong>der</strong> Bereich (<strong>Prozessbegleitung</strong> für Kin<strong>der</strong>/Jugendliche, jeweils für Mädchen und<br />
Buben als Opfer von Gewalt; <strong>Prozessbegleitung</strong> für Frauen als Opfer von<br />
Männergewalt; für Männer als Opfer von Männergewalt/familiärer Gewalt und für<br />
Opfer aus an<strong>der</strong>en Gewaltzusammenhängen) weist Spezifika, aber auch<br />
Gemeinsamkeiten auf. In <strong>der</strong> <strong>IMAG</strong> <strong>Prozessbegleitung</strong> ist daher zu diskutieren,<br />
inwieweit bei Fortbildungs- und Informationsangeboten und bei regionalen<br />
Kooperationen eine strikte Trennung notwendig und sinnvoll ist o<strong>der</strong> in welcher<br />
Weise auf Spezifika und Gemeinsamkeiten eingegangen werden kann bzw.<br />
Synergieeffekte genutzt werden können.<br />
Alle o.g. Maßnahmen tragen dazu bei, ein standardisiertes Angebot von<br />
<strong>Prozessbegleitung</strong> in ganz Österreich aufzubauen und die Qualität von<br />
<strong>Prozessbegleitung</strong> im Interesse <strong>der</strong> Opfer sicherzustellen.<br />
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