03.08.2013 Aufrufe

öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit

öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit

öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- Vertrauensverhältnis<br />

12. Exkurs: Berufsspezifisches <strong>Datenschutz</strong>recht<br />

12.3. „Bankgeheimnis―<br />

- keine gesetzliche Definition<br />

aus dem Kontovertrag <strong>und</strong> den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der<br />

Kreditinstitute:<br />

- AGB der Bank:<br />

Der Kontoinhaber hat einen Anspruch auf Geheimhaltung gegen die Bank.<br />

„Die Bank ist zur Verschwiegenheit über alle k<strong>und</strong>enbezogenen Tatsachen <strong>und</strong> Wertungen<br />

verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den<br />

K<strong>und</strong>en darf die Bank nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder<br />

der K<strong>und</strong>e eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist.“<br />

- ist eine Selbstverständlichkeit <strong>und</strong> nicht branchenspezifisch<br />

deshalb: braucht Verschwiegenheit keine ausdrücklichen Vereinbarung<br />

die Pflicht der Bank zur umfassenden Geheimhaltung ergibt sich aus<br />

dem Bankvertrag (ohne ausdrückliche individuelle Vereinbarung)<br />

105

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!