öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit
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§ 25 Abs. 4 SächsDSG<br />
Der Sächsische <strong>Datenschutz</strong>beauftragte ist in<br />
der Ausübung seines Amtes unabhängig,<br />
weisungsfrei <strong>und</strong> nur dem Gesetz unterworfen.<br />
Er untersteht der Dienstaufsicht des<br />
Präsidenten des Landtages, soweit seine<br />
Unabhängigkeit dadurch nicht beeinträchtigt<br />
wird. Für die Erfüllung seiner Aufgaben ist ihm<br />
die notwendige Personal- <strong>und</strong><br />
Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.<br />
…<br />
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