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öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit

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§ 25 Abs. 4 SächsDSG<br />

Der Sächsische <strong>Datenschutz</strong>beauftragte ist in<br />

der Ausübung seines Amtes unabhängig,<br />

weisungsfrei <strong>und</strong> nur dem Gesetz unterworfen.<br />

Er untersteht der Dienstaufsicht des<br />

Präsidenten des Landtages, soweit seine<br />

Unabhängigkeit dadurch nicht beeinträchtigt<br />

wird. Für die Erfüllung seiner Aufgaben ist ihm<br />

die notwendige Personal- <strong>und</strong><br />

Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.<br />

…<br />

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