öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit
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§ 30 a SächsDSG<br />
Der Sächsische <strong>Datenschutz</strong>beauftragte ist die<br />
zuständige Aufsichtsbehörde nach § 38 des<br />
B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetzes über nichtöffentliche<br />
<strong>Stellen</strong> im Anwendungsbereich des Dritten<br />
Abschnitts des B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetzes. Er<br />
unterliegt insoweit, abweichend von § 25 Abs. 4 Satz<br />
1, der Rechtsaufsicht der Staatsregierung.<br />
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