öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit
öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit
öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
43 BDSG Bußgeldvorschriften<br />
7. Straf- <strong>und</strong> Bußgeldvorschriften<br />
Die Nichtbeachtung des <strong>Datenschutz</strong>gesetzes kann als Ordnungswidrigkeit<br />
mit Bußgeld von 50,000.00 Euro bis zu 300,000.00 Euro belegt werden.<br />
44 BDSG Strafvorschriften<br />
Die vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu<br />
bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren<br />
oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
- Voraussetzung: Antragsstellung durch<br />
- Betroffene<br />
- verantwortliche Stelle<br />
- der B<strong>und</strong>esbeauftragte für den <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> die Informationsfreiheit<br />
- die Aufsichtsbehörde<br />
63