03.08.2013 Aufrufe

öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit

öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit

öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

43 BDSG Bußgeldvorschriften<br />

7. Straf- <strong>und</strong> Bußgeldvorschriften<br />

Die Nichtbeachtung des <strong>Datenschutz</strong>gesetzes kann als Ordnungswidrigkeit<br />

mit Bußgeld von 50,000.00 Euro bis zu 300,000.00 Euro belegt werden.<br />

44 BDSG Strafvorschriften<br />

Die vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu<br />

bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren<br />

oder mit Geldstrafe bestraft.<br />

- Voraussetzung: Antragsstellung durch<br />

- Betroffene<br />

- verantwortliche Stelle<br />

- der B<strong>und</strong>esbeauftragte für den <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> die Informationsfreiheit<br />

- die Aufsichtsbehörde<br />

63

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!