03.08.2013 Aufrufe

öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit

öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit

öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

8. <strong>Datenschutz</strong>kontrolle<br />

8.1.1 Aufbau <strong>und</strong> Zuständigkeiten<br />

Zuständigkeit:<br />

- öffentlicher Bereich: B<strong>und</strong>esdatenschutzbeauftragter,<br />

Landesdatenschutzbeauftragte<br />

- nicht-öffentlicher Bereich: Aufsichtsbehörden, Entsch. EuGH vom 09.03.2010<br />

- B<strong>und</strong>esdatenschutzbeauftragter:<br />

- 24 Abs. 1 BDSG Einhaltung <strong>Datenschutz</strong> der<br />

<strong>öffentlichen</strong> <strong>Stellen</strong> des B<strong>und</strong>es<br />

- weisungsunabhängig<br />

- Rechtsaufsicht: B<strong>und</strong>esregierung<br />

- gem.<br />

- Landesdatenschutzbeauftragter:<br />

25 BDSG Beanstandungsrecht ohne<br />

unmittelbare Rechtswirkung<br />

- alle 2 Jahre Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts<br />

- Zuständigkeit: Behörden der Landesverwaltung,<br />

Kommunalverwaltung <strong>und</strong> sonstige öffentliche <strong>Stellen</strong><br />

66

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!