öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit
öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit
öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
8. <strong>Datenschutz</strong>kontrolle<br />
8.1.1 Aufbau <strong>und</strong> Zuständigkeiten<br />
Zuständigkeit:<br />
- öffentlicher Bereich: B<strong>und</strong>esdatenschutzbeauftragter,<br />
Landesdatenschutzbeauftragte<br />
- nicht-öffentlicher Bereich: Aufsichtsbehörden, Entsch. EuGH vom 09.03.2010<br />
- B<strong>und</strong>esdatenschutzbeauftragter:<br />
- 24 Abs. 1 BDSG Einhaltung <strong>Datenschutz</strong> der<br />
<strong>öffentlichen</strong> <strong>Stellen</strong> des B<strong>und</strong>es<br />
- weisungsunabhängig<br />
- Rechtsaufsicht: B<strong>und</strong>esregierung<br />
- gem.<br />
- Landesdatenschutzbeauftragter:<br />
25 BDSG Beanstandungsrecht ohne<br />
unmittelbare Rechtswirkung<br />
- alle 2 Jahre Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts<br />
- Zuständigkeit: Behörden der Landesverwaltung,<br />
Kommunalverwaltung <strong>und</strong> sonstige öffentliche <strong>Stellen</strong><br />
66