03.08.2013 Aufrufe

öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit

öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit

öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Art. 44 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 VO 45/2001<br />

EG<br />

Der Europäische<br />

<strong>Datenschutz</strong>beauftragte (im<br />

Folgenden: EDSB) übt sein Amt in<br />

völliger Unabhängigkeit aus.<br />

Der EDSB ersucht in Ausübung<br />

seines Amtes niemanden um<br />

Weisung <strong>und</strong> nimmt keine<br />

Weisungen entgegen.<br />

69

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!