öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit
öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit
öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Art. 44 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 VO 45/2001<br />
EG<br />
Der Europäische<br />
<strong>Datenschutz</strong>beauftragte (im<br />
Folgenden: EDSB) übt sein Amt in<br />
völliger Unabhängigkeit aus.<br />
Der EDSB ersucht in Ausübung<br />
seines Amtes niemanden um<br />
Weisung <strong>und</strong> nimmt keine<br />
Weisungen entgegen.<br />
69