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öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit

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20 Abs. 1 S. 1, 35 Abs. 1 BDSG<br />

6. Rechte des Betroffenen<br />

6.3. Berichtigung<br />

- Regelungen sind inhaltsgleich<br />

- verantwortliche Stelle muss unrichtige Daten „von Amts wegen― berichtigen<br />

- Ursache der Unrichtigkeit<br />

- falsche/unvollständige Daten<br />

- Kontextverfälschung<br />

- Pflicht entfällt bei formalen Fehlern, die keine Missverständnisse erzeugen<br />

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