öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit
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20 Abs. 1 S. 1, 35 Abs. 1 BDSG<br />
6. Rechte des Betroffenen<br />
6.3. Berichtigung<br />
- Regelungen sind inhaltsgleich<br />
- verantwortliche Stelle muss unrichtige Daten „von Amts wegen― berichtigen<br />
- Ursache der Unrichtigkeit<br />
- falsche/unvollständige Daten<br />
- Kontextverfälschung<br />
- Pflicht entfällt bei formalen Fehlern, die keine Missverständnisse erzeugen<br />
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